nur ein Hinweis (ich habe gerade erst Winterräder gekauft): wenn du Versand mit anbietest, erhöhst du den möglichen Käuferkreis EXTREM. Versand kostet bei felgenkartons.de ca. 80 oder 85€ mit Zusendung der Kartons und Abholung der Räder bei dir. Du musst nur einpacken und eben einen Termin zur Abholung ausmachen.
Beiträge von bwm
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Wer sich das Angebot anschauen will und beraten will immer her damit bin für jede Meinung offen egal ob gut oder schlecht
Also bei dem Inserat stört mich ein wenig, dass so wenige Bilder dabei sind. Auch direkt auf deren Website fehlen mir noch mindestens 2 Bilder (vorne rechts und hinten links) und eigentlich gehören auch noch die 4 gerade von den Seiten (vorne, links, hinten, rechts) mit dazu. Beleuchtung und Auflösung der Bilder sind auch nicht übermäßig gut. Ein Händler sollte eigentlich wissen, wie man Bilder richtig macht, daher vermute ich dabei immer Absicht. Manche versuchen, mit schlechten Fotos kleine Schäden zu verstecken. Müsste man sich bei der Besichtigung genau anschauen.
Es steht nicht explizit dabei, dass der Wagen unfallfrei ist. Entweder, der Händler hat vergessen, das mit anzugeben, oder der Wagen hat einen reparierten Unfallschaden. Danach solltest du vor Besichtigung nochmal fragen.
Bei der verlinkten Plattform (Autouncle) ist er als Automatik inseriert, beim Händler selbst mit Schaltgetriebe (hat auch ein Schaltgetriebe). Nachlässig beim einstellen wurmt mich auch immer etwas.
Er hat kein Head-Up, kein digitales Tacho und kein Harman-Kardon. Keine Ahnung, ob dir irgendwas davon wichtig wäre.
Der Preis scheint doch in Ordnung zu sein. Es gibt manche, die günstiger sind. Hier zum Beispiel ein 2018er, sonst ziemlich vergleichbar, für 4.000€ weniger
Aber die meisten ähnlichen sind grob auch in dem Preisbereich.
Allerdings würde ich tendenziell mit Cabrio-Kauf bis zum Frühjahr warten. Da ist traditionell wie bei Motorrädern mehr "Bewegung" im Markt, da mehr Angebot und mehr Nachfrage und dadurch hat man dann auch eher mal die Chance, ein Schnäppchen zu landen. Also nicht unbedingt warten, sondern erstmal den Markt weiter beobachten. Nicht sofort den erstbesten nehmen.
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das stimmt einfach nicht. Es stimmt per se, dass auch der PKW-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ein normaler Kaufvertrag ist, und die Sachmängelhaftung gilt. Diese kann eine Privatperson aber rechtswirksam ausschließen. Siehe Quellen oben. In allen möglichen standardisierten Kaufverträgen (siehe zum Beispiel hier vom TÜV) steht auch ein entsprechender Passus mit drin
"Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss
jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit."Wenn der Motor zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert hat, dann wurde das Fahrzeug per se erstmal mängelfrei übergeben. Wenn nach 3 Monaten ein Schaden auftritt, ist das nicht automatisch eine arglistige Täuschung. Das ist es nur dann, wenn es einen Mangel gibt, von dem der Verkäufer weiß, den er aber irgendwie verdeckt hat. Das widerrum (Wissen, dass der Mangel existiert hat und vorsätzliches Verdecken) müsste der Käufer aber rechtsfest nachweisen. Was praktisch nicht möglich ist. Der Anschein liegt mit dem Verkäufer - das Auto funktionierte ja schließlich bei Übergabe.
Bei Kauf von Privat (und damit auch bei Kauf "in Kundenauftrag" hat man deshalb üblicherweise 0 Chancen auf eine Sachmängelhaftung.
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Der ADAC widerspricht euch da
Alles anzeigenGebrauchtwagen gekauft – und plötzlich treten Mängel auf: Wie Sie Nachbesserung verlangen und wann Sie vom Vertrag zurücktreten dürfen oder weniger zahlen müssen. Alles zu Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie.
- Bei Mängeln zunächst Nachbesserung verlangen
- Privater Verkäufer darf die Haftung für Mängel ausschließen
- Gebrauchtwagengarantie gilt neben gesetzlicher Haftung für Mängel
Das gleiche sagen HUK, Anwaltskanzlei Wehner und alle möglichen anderen Quellen.
Daher würde mich eine Quelle dafür interessieren, dass man das doch nicht kann. Ich habe nämlich keine gefunden. Das einzige, was immer gilt, ist die Aufklärungspflicht über bekannte Mängel.
https://kanzlei-franz.com/ratg…h%20nicht%20kennen%20kann.
Bestimmte Mängel müssen ungefragt und alle auf Nachfrage offen gelegt werden. Sonst wäre das Täuschung / Betrug und dafür ist man auch als Privatperson haftbar. Eine generelle Gewährleistung kann der private Verkäufer aber allen mir bekannten Quellen nach ausschließen.
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Ich kann auch die Privatperson zur Nachbesserung zwingen Dank tollen EU Gesetzen 🫣 sollte im ersten halben Jahr was mit der Kiste sein.
Hast du dafür irgendeine Quelle? Standardmäßig gilt zwar eine Gewährleistung von 1 Jahr, wo nach 6 Monaten dann die Beweislastumkehr eintritt, als Privatverkäufer kann man diese Gewährleistung aber ausschließen und in allen mir bekannten Online-Vorlagen wird das auch so gemacht.
Zu dem neuen S Cabrio: sieht auf den ersten Blick in Ordnung aus. Kommt mir recht teuer vor für ein über 6 Jahre altes Auto, aber ich kenne die Marktpreise beim Cooper S Cabrio nicht.
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Ist eine Dashcam verbaut? Und eventuell genau vor dem Sensor platziert? Dann spielen mehrere Systeme im Auto verrückt
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Macht er ja nicht. Im Kundenauftrag heißt, dass der Händler eine Provision vom Verkäufer bekommt, der Kaufvertrag wird aber zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen. Womit Garantie / Gewährleistung dann auch futsch ist. Wie gehabt: nicht mal mit ner Zange würde ich das Ding anfassen. Aber wenn du entgegen dem einstimmig Rat hier trotzdem kaufen willst, dann tu es halt und lebe mit den Konsequenzen
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danke für die Rückmeldung. Erklärt, warum ich das nicht hatte - ich lade 99+% zu Hause in der Garage, die Dank der darin stehenden Holzvergaserheizung und dem Pufferspeicher auch im Winter immer 8-15° hat.
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TÜV machen ist nicht das gleiche, wie die Leistungssteigerung eintragen! Wegen strafbar machen: nicht wirklich. Der TÜVer wird vermutlich tatsächlich nicht wissen, dass das Auto eine Leistungssteigerung hat. Der Händler sagt es dem TÜVer einfach nicht und der TÜVer prüft es vermutlich nicht. Dir gegenüber hat der Händler es ja angegeben, insofern ist er da save. Du als mündiger Käufer musst selbst wissen, dass das illegal ist. Der Angearschte bist dann am Ende du, der in der möglichen Kontrolle mit einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung erwischt wird. Ein frischer TÜV macht die Leistungssteigerung nicht auf magische Weise legal und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Nicht permanent, aber wer so eine Leistung drauf macht, ruft die auch ab. Deshalb gilt für mich persönlich die Devise keine Leistungssteigerung.
Nochmal: das ist ne einzelabnahme beim TÜV. Unabhängig von dabei liegenden Dokumenten MUSS dir das keiner eintragen. Und wenn die Eintragung so simpel ist, dann soll der Verkäufer es doch einfach selbst machen.
Und zum TÜV: mein Vater war mal Gebrauchtwagenhändler und wenn man die richtigen Leute kennt, bekommt man TÜV komplett am Telefon. So einen kennt JEDER Gebrauchtwagenhändler. Klar bekommt der Wagen so TÜV. Wenn du aber in eine Verkehrskontrolle kommst, und der Wagen kommt beim Sachverständigen auf die Rolle, bist trotzdem du ohne Zulassung unterwegs gewesen. Die Kosten für so einen Spaß gehen schnell in die Tausender wegen Mehrfachem Transport per Anhänger, Rückrüstung, Nachweis der Rückrüstung, Kosten der ursprünglichen Überprüfung und der eigentlichen Strafe.