wurde in der Fabrik mit drauf gebappt.
Es ist ja nicht so, dass eine unabhängige Prüforganisation auf jeden gefertigten Blinker nachträglich das E drauf macht, sondern der Hersteller macht das drauf und behauptet damit erstmal nur etwas. Es KANN sein, dass sich dahinter eine echte Prüfung und Freigabe befindet. Es kann aber genauso sein, dass das CE nur für China Export steht und das E einfach nur ein "Design" des Produktes ist.
Bei ganz vielen elektrischen und elektronischen Bauteilen für den KFZ-Bereich sind da allerdings tatsächlich "echte" E-Prüfzeichen drauf. Die bescheinigen dem Produkt allerdings nur eine sog. "elektromagnetische Verträglichkeit" (löst keine Interferenzen mit Herzschrittmachern aus oder sowas). Eine Abnahme für den gewünschten Einsatzzweck (z.B. als Blinker) geht daraus nicht automatisch hervor.
Ein jeder Prüfer (und auch ein jeder Polizist) kann eine jede E-Nummer in einer KBA-Datenbank gegenchecken. Also, ob es die E-Nummer überhaupt gibt und wenn ja, was die genau bedeutet bzw. bescheinigt. Dass eine drauf ist heißt nicht, dass das Teil legal ist.
Zu dynamischen Seitenblinkern sagt die google KI Zusammenfassung, dass das unter bestimmten Bedingungen legal wäre - sie liegt aber wie so oft falsch. Nach dem was ich so gelesen habe gilt in Deutschland, dass dynamische Blinker nur "von innen nach außen" leuchten dürfen und das ist bei Kotflügel-Seitenblinkern einfach nicht möglich. Manche Spiegel-Blinker können das wohl erfüllen, Kotflügel-Seitenblinker nicht.
Hier ist die ECE R6
Unter Punkt 5.6 sind dynamische Blinker geregelt
ZitatAlles anzeigen5.6. Bei Fahrtrichtungsanzeigern der Kategorien 1, 1a, 1b, 2a oder 2b kann, wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind, das Blinken erzeugt werden, indem die Lichtquellen nacheinander aktiviert werden:
a) Jede Lichtquelle bleibt nach ihrer Aktivierung eingeschaltet, bis der Zyklus EIN zu Ende ist;
b) die Lichtquellen werden in einer gleichmäßigen Folge vom inneren zum äußeren Rand der sichtbaren
Oberfläche hin aktiviert;
c) die Aktivierung erfolgt in einer kontinuierlichen Linie ohne sich wiederholende vertikale Abweichungen (z.
B. nicht wellenförmig);
d) die Veränderung muss spätestens 200 ms nach Beginn des Zyklus EIN beendet sein;
e) bei der Orthogonalprojektion eines die sichtbare Oberfläche des Fahrtrichtungsanzeigers umschreibenden
Rechtecks in Richtung der Bezugsachse verlaufen die längeren Seiten parallel zur H-Ebene und das Verhältnis zwischen waagrechten und senkrechten Seiten beträgt mindestens 1,7.
Die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen ist im Blinkmodus zu prüfen
Die E-Nummer kann also nur entweder Fake sein oder eben sich nur auf die elektromagnetische Verträglichkeit, nicht auf die Verwendbarkeit als Seitenblinker verweisen