Beiträge von bwm

    In Deinem Fall würde ich einen Termin für die 2. März-Woche vereinbaren.

    Ist aber mein persönliches Ding ;)

    so war auch mein Plan. Ich wollte nur sicher gehen, dass die Meldung da schon kommt.

    Vielleicht ist hier ja noch jemand mit einem SE, der das sicher sagen kann :)


    Aktuell bin ich bei ca. 23.400 km und werde in Kürze die 24.000 km erreichen, bestimmt aber schon in 02/2026, u.U. schon diesen Monat, also im Januar 2026.


    Ist das zuerst erreichte Kriterium maßgeblich? Dann würde ich mich jetzt schon um einen Termin kümmern. Anderenfalls hätte ich ja noch gute 4 Monate vor mir.

    in kurz - ja! Es gilt immer das, was zuerst erreicht wird. Wenn man also eine eher hohe Jahresfahrleistung hat (mehr als 15.000km/a) dann nach Kilometern, wenn man eher wenig fährt, nach Zeit. Ansonsten, wenn beides erreicht sein müsste, dann würde ja ein Piet nach 170.000km erst zum Service kommen und ein Saison-Schönwetterfahrer, der bloß 2.000km/a fährt erst nach 15 Jahren. Beides wäre etwas spät.

    Alle 2 Jahre, oder 30k Km, je nachdem was zuerst erreicht wird.

    Dazu eine kleine Ergänzung: normalerweise ist es alle bis zu 2 Jahre oder bis zu 30.000km - je nachdem, was zuerst eintritt.

    Bei VAG (in meinem Fall Skoda) ist es so und ich nehme an, dass BMW/Mini das ähnlich macht: Das Auto errechnet aus dem Betriebsregime selbst, wann der Service fällig ist. Der errechnete Termin kann dabei zwischen 15.000 und 30.000km und zwischen 1 und 2 Jahr(en) nach dem letzten Service fällig sein. Je nachdem, wie man fährt. Wenn man sehr viel Kurzstrecke oder viele Vollgasorgien fährt, dann wird der errechnete Servicetermin eher in Richtung 15.000km / 1 Jahr gehen und wenn man eher ruhig und vorausschauend fährt, wenig Kurzstrecke etc., dann eher in Richtung 30.000km / 2 Jahre.

    sagt mal weiß zufällig jemand, wie viel vor dem Termin die Warnung kommt? Also ich fahre einen SE, der am 25.03.2024 zum letzten Service war. Beim SE gibt es keine KM-Begrenzung für die Services, sondern nur "2 Jahre". D.h. theoretisch wäre der Service am 25.03.26 fällig. Aber weiß jemand, wie viel vorher (1 Woche? 2 Wochen?) die Lampe an geht?

    Hintergrund ist: ich habe das Service inclusive Paket und der Service zählt nur dann als Teil des Pakets, wenn die gelbe Warnlampe schon leuchtet. Ich muss aber den Termin in meiner Niederlassung mindestens 1 Monat vorher buchen, um meinen Wunschtermin (den ersten früh morgens) bekommen zu können. Da will ich wissen, wann zu wann ich den Termin frühestens buchen kann, damit die Lampe zum Termin sicher schon an ist.

    danke für die Info. Das ist gut zu Wissen. Ich hab nämlich tatsächlich ein bisschen paranoia, weil mein Service-Intervall mit der Übergabe begonnen hat, zu zählen (also 28.03.), während mein Service inklusiv-Paket bereits mit Erstzulassung (09.03.) begonnen hat. Da bin ich schon seit dem 1. Service dabei, den Termin langsam nach vorne zu ziehen, damit ich nicht mit dem 3. Service hinten raus falle. Gut zu wissen, dass man da ein wenig "Puffer" hat

    Wer sich das Angebot anschauen will und beraten will immer her damit bin für jede Meinung offen egal ob gut oder schlecht

    https://www.autouncle.de/de/d/…utm_source=mobile_sharing

    Also bei dem Inserat stört mich ein wenig, dass so wenige Bilder dabei sind. Auch direkt auf deren Website fehlen mir noch mindestens 2 Bilder (vorne rechts und hinten links) und eigentlich gehören auch noch die 4 gerade von den Seiten (vorne, links, hinten, rechts) mit dazu. Beleuchtung und Auflösung der Bilder sind auch nicht übermäßig gut. Ein Händler sollte eigentlich wissen, wie man Bilder richtig macht, daher vermute ich dabei immer Absicht. Manche versuchen, mit schlechten Fotos kleine Schäden zu verstecken. Müsste man sich bei der Besichtigung genau anschauen.

    Es steht nicht explizit dabei, dass der Wagen unfallfrei ist. Entweder, der Händler hat vergessen, das mit anzugeben, oder der Wagen hat einen reparierten Unfallschaden. Danach solltest du vor Besichtigung nochmal fragen.

    Bei der verlinkten Plattform (Autouncle) ist er als Automatik inseriert, beim Händler selbst mit Schaltgetriebe (hat auch ein Schaltgetriebe). Nachlässig beim einstellen wurmt mich auch immer etwas.

    Er hat kein Head-Up, kein digitales Tacho und kein Harman-Kardon. Keine Ahnung, ob dir irgendwas davon wichtig wäre.

    Der Preis scheint doch in Ordnung zu sein. Es gibt manche, die günstiger sind. Hier zum Beispiel ein 2018er, sonst ziemlich vergleichbar, für 4.000€ weniger

    https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=445599913&cn=DE&dam=false&fr=2018%3A&isSearchRequest=true&ml=%3A60000&ms=17500%3B24%3B%3B&od=up&p=%3A30000&pageNumber=2&ref=srp&refId=91eb417a-26df-aecf-030d-90d94d7d7f0d&s=Car&sb=rel&searchId=91eb417a-26df-aecf-030d-90d94d7d7f0d&vc=Car

    Aber die meisten ähnlichen sind grob auch in dem Preisbereich.


    Allerdings würde ich tendenziell mit Cabrio-Kauf bis zum Frühjahr warten. Da ist traditionell wie bei Motorrädern mehr "Bewegung" im Markt, da mehr Angebot und mehr Nachfrage und dadurch hat man dann auch eher mal die Chance, ein Schnäppchen zu landen. Also nicht unbedingt warten, sondern erstmal den Markt weiter beobachten. Nicht sofort den erstbesten nehmen.

    das stimmt einfach nicht. Es stimmt per se, dass auch der PKW-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ein normaler Kaufvertrag ist, und die Sachmängelhaftung gilt. Diese kann eine Privatperson aber rechtswirksam ausschließen. Siehe Quellen oben. In allen möglichen standardisierten Kaufverträgen (siehe zum Beispiel hier vom TÜV) steht auch ein entsprechender Passus mit drin

    "Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss

    jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine
    vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der
    Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit."


    Wenn der Motor zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert hat, dann wurde das Fahrzeug per se erstmal mängelfrei übergeben. Wenn nach 3 Monaten ein Schaden auftritt, ist das nicht automatisch eine arglistige Täuschung. Das ist es nur dann, wenn es einen Mangel gibt, von dem der Verkäufer weiß, den er aber irgendwie verdeckt hat. Das widerrum (Wissen, dass der Mangel existiert hat und vorsätzliches Verdecken) müsste der Käufer aber rechtsfest nachweisen. Was praktisch nicht möglich ist. Der Anschein liegt mit dem Verkäufer - das Auto funktionierte ja schließlich bei Übergabe.


    Bei Kauf von Privat (und damit auch bei Kauf "in Kundenauftrag" hat man deshalb üblicherweise 0 Chancen auf eine Sachmängelhaftung.

    Der ADAC widerspricht euch da

    Das gleiche sagen HUK, Anwaltskanzlei Wehner und alle möglichen anderen Quellen.

    Daher würde mich eine Quelle dafür interessieren, dass man das doch nicht kann. Ich habe nämlich keine gefunden. Das einzige, was immer gilt, ist die Aufklärungspflicht über bekannte Mängel.

    https://kanzlei-franz.com/ratg…h%20nicht%20kennen%20kann.

    Bestimmte Mängel müssen ungefragt und alle auf Nachfrage offen gelegt werden. Sonst wäre das Täuschung / Betrug und dafür ist man auch als Privatperson haftbar. Eine generelle Gewährleistung kann der private Verkäufer aber allen mir bekannten Quellen nach ausschließen.

    Ich kann auch die Privatperson zur Nachbesserung zwingen Dank tollen EU Gesetzen 🫣 sollte im ersten halben Jahr was mit der Kiste sein.

    Hast du dafür irgendeine Quelle? Standardmäßig gilt zwar eine Gewährleistung von 1 Jahr, wo nach 6 Monaten dann die Beweislastumkehr eintritt, als Privatverkäufer kann man diese Gewährleistung aber ausschließen und in allen mir bekannten Online-Vorlagen wird das auch so gemacht.


    Zu dem neuen S Cabrio: sieht auf den ersten Blick in Ordnung aus. Kommt mir recht teuer vor für ein über 6 Jahre altes Auto, aber ich kenne die Marktpreise beim Cooper S Cabrio nicht.