HU durchgefallen wg. Dyn. Seitenblinker + Haubenlifter vorne

  • Mein Mini: F57 Cooper Cabrio Bj. 2020


    Mich hat es gestern vom Stuhl gehauen:


    Der Tüv-Prüfer hat mein Auto durchfallen laaen wg. 2 Mängel:


    1. Haubenlifter/Gasdruckdämpfer an der Motorhaube

    Die haben ein Ablaufdatum - und das war überschritten

    Ablaufdatum ist tatsächlich aufgedruckt.


    2. Dyn. LED-Seitenblinker in schwarz

    Obwohl die Teile mit E-Prüfzeichen und allem drum und dran

    ausgestattet sind - hat der behauptet dass die Teile wegen

    dem Lauflicht(dynamisch) nicht zugelassen sind.


    Sowas hab ich noch nicht erlebt!


    Massnahmen:

    Neue Gasdruckdämpfer bestellt.

    Blinker auf Original zurückgebaut


    Nächste Woche erneute Abnahme………. :cursing:

  • Das mit den Haubendämpfer habe ich diese Woche auch erfahren. 🥺

    Allerdings habe ich den Stempel bekommen da ich in seinem beisein den Arbeitsauftrag gegeben habe.

    Prüfung bei DEKRA in der Werkstatt

  • Frechheit... man kann auch Übertreiben. Die Lifter haben ein Datum, ja. Aber dafür zur Nachprüfung zu bitten ist auch übertrieben.... Naja

    Ist ganz normal. Die Dämpfer sind eben TÜV relevant (Fußgängerschutz). Wenn du Glück hast, drückt der Prüfer noch ein Auge zu.


    Sollte aber doch mal was passieren, können beide Parteien schnell Probleme bekommen.

  • Die abgelaufenen Haubendämpfer haben entweder ein Ablauf- oder Produktionsdatum. Bei letzteren dürfen diese nicht älter als 5 Jahre sein oder eben nicht abgelaufen. Im Normalfall sind diese Bestandteil des Bremsservice und werden so getauscht, dass der nächste Bremsservice vor Ablauf erreicht werden kann. So gibt es der Serviceplan vor. Viele wissen dies nicht und fallen aus allen Wolken. Zählt als erheblicher Mangel, weils Teil des akt. Fussgängerschutz ist.


    Bei mir hat er die Augen zugedrückt, da ich zwei Tage später eh den Service-Termin hatte.


    Das mit dem Seitenblinker ist schon auch abenteuerlich. E-Prüfzeichen bedeutet erstmal, dass es ne Zulassung hat. Er muss dann schon hinlänglich begründen, warum das E-Prüfzeichen nicht gültig wäre. Lauflicht alleine ist nicht ausreichend. Der Einfachheithalber umbauen, und nach dem Termin zurückrüsten.

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    You drive me crazy, Shawn!
    :MINI_03:

  • Ich habe vor kurzem über ein anderes Fahrzeug (Dukato) gelesen das Seitenblinker mit Lauflicht grundsätzlich nicht zugelassen sind. Diese sind scheinbar nur an Front und Heck zulässig.

  • Das mit dem Seitenblinker finde ich nachvollziehbar. Die sind so klein, dass bei einem dynamischen Lauflicht das Licht nicht lange und gut genug sichtbar ist.
    Bei Front- und Rückleuchten ist die beleuchtete Fläche deutlich größer, daher ist der Zeitraum, in dem sie sichtbar sind, länger.
    Meine Sicht eines Laien.

  • wurde in der Fabrik mit drauf gebappt.


    Es ist ja nicht so, dass eine unabhängige Prüforganisation auf jeden gefertigten Blinker nachträglich das E drauf macht, sondern der Hersteller macht das drauf und behauptet damit erstmal nur etwas. Es KANN sein, dass sich dahinter eine echte Prüfung und Freigabe befindet. Es kann aber genauso sein, dass das CE nur für China Export steht und das E einfach nur ein "Design" des Produktes ist.


    Bei ganz vielen elektrischen und elektronischen Bauteilen für den KFZ-Bereich sind da allerdings tatsächlich "echte" E-Prüfzeichen drauf. Die bescheinigen dem Produkt allerdings nur eine sog. "elektromagnetische Verträglichkeit" (löst keine Interferenzen mit Herzschrittmachern aus oder sowas). Eine Abnahme für den gewünschten Einsatzzweck (z.B. als Blinker) geht daraus nicht automatisch hervor.


    Ein jeder Prüfer (und auch ein jeder Polizist) kann eine jede E-Nummer in einer KBA-Datenbank gegenchecken. Also, ob es die E-Nummer überhaupt gibt und wenn ja, was die genau bedeutet bzw. bescheinigt. Dass eine drauf ist heißt nicht, dass das Teil legal ist.

    Zu dynamischen Seitenblinkern sagt die google KI Zusammenfassung, dass das unter bestimmten Bedingungen legal wäre - sie liegt aber wie so oft falsch. Nach dem was ich so gelesen habe gilt in Deutschland, dass dynamische Blinker nur "von innen nach außen" leuchten dürfen und das ist bei Kotflügel-Seitenblinkern einfach nicht möglich. Manche Spiegel-Blinker können das wohl erfüllen, Kotflügel-Seitenblinker nicht.

    Hier ist die ECE R6

    Unter Punkt 5.6 sind dynamische Blinker geregelt

    Die E-Nummer kann also nur entweder Fake sein oder eben sich nur auf die elektromagnetische Verträglichkeit, nicht auf die Verwendbarkeit als Seitenblinker verweisen