Das mit dem Seitenblinker ist schon auch abenteuerlich. E-Prüfzeichen bedeutet erstmal, dass es ne Zulassung hat. Er muss dann schon hinlänglich begründen, warum das E-Prüfzeichen nicht gültig wäre. Lauflicht alleine ist nicht ausreichend. Der Einfachheithalber umbauen, und nach dem Termin zurückrüsten.
Genauso ist mein Plan.
Die Teile haben ein E-Prüfzeichen - und wenn er daran Zweifel hätte muss er das prüfen und begründen.
Und nicht ich. - Punktum.
Die Haubendämpfer sind bestellt und werden montiert.