HU durchgefallen wg. Dyn. Seitenblinker + Haubenlifter vorne

  • Das mit dem Seitenblinker ist schon auch abenteuerlich. E-Prüfzeichen bedeutet erstmal, dass es ne Zulassung hat. Er muss dann schon hinlänglich begründen, warum das E-Prüfzeichen nicht gültig wäre. Lauflicht alleine ist nicht ausreichend. Der Einfachheithalber umbauen, und nach dem Termin zurückrüsten.

    Genauso ist mein Plan.


    Die Teile haben ein E-Prüfzeichen - und wenn er daran Zweifel hätte muss er das prüfen und begründen.

    Und nicht ich. - Punktum.


    Die Haubendämpfer sind bestellt und werden montiert.

  • Das mit dem Seitenblinker finde ich nachvollziehbar. Die sind so klein, dass bei einem dynamischen Lauflicht das Licht nicht lange und gut genug sichtbar ist.
    Bei Front- und Rückleuchten ist die beleuchtete Fläche deutlich größer, daher ist der Zeitraum, in dem sie sichtbar sind, länger.
    Meine Sicht eines Laien.

    Dann sollten diese an Motorrädern grundsätzlich verboten sein. Da sieht man die auch so gut wie gar nicht. Aber ist (obwohls eig. unnötig ist und man als Fahrer nix davon hat) der letzte Schrei.

    Dito. Der Hersteller reicht seine Teile mit entspr. Dokumentation bei einem der EU ansässig zuständigen Amt ein (da kommt dann auch die Länderziffer her) und bekommt eine Typgenehmigung nach Baumuster und Fertigungsnachweis. Das muss man erstmal hinnehmen. Solange für den Laien nicht erkenntlich ist, dass es sich um eine Fälschung handelt, muss man annehmen, dass es zulässig ist und die Gegenseite muss die Behauptung stützen.

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    You drive me crazy, Shawn!
    :MINI_03:

  • Man könnte auch einfach die Blinker für den TÜV zurück rüsten. Ich sehe das nicht als verkehrs gefährden an

    Da gibt es, gerade bei Motorräder, schlimmeres

  • UPDATE: Neue Haubendämpfer sind eingebaut und die Seitenblinker auf Serienstndard zurückgebaut.


    War damit heute zur Nachprüfung bei einer anderen Prüforganisation.


    Haubenlifter: - Alles ok, bei der Ersatzbeschaffung jedoch drauf achten, dass diese auch ein „Verfallsdatum“ aufweisen.

    Gerade bei Biligangebote im Internet haben wohl bei solchen Angeboten manche eben so etwas nicht und wären daher

    nicht TüV-fähig - sagte mir der heutige Prüfer.


    LED Seitenblinker mit Dynamik:

    Der heutige Prüfingenieur hat sich über seinen Kollegen der anderen Prüforganisation, im Bezug auf die Blinker mit

    e-Prüfzeichen, fast schlapp gelacht. Bei ihm - wenn die Teile ein e-Prüfzeichen haben gibts keine Beanstandung, auch

    nicht mit dem dynamischen Blinken..

    Die sind zugelassen! Ergo: Blinker sind soeben wieder auf dynamische LED-Seitenblinker mit e-Prüfzeichen umgebaut!

  • UPDATE: Neue Haubendämpfer sind eingebaut


    Bitte in bereits in Beitrag #4 geteiltem Thread (klick) fortführen:



    Sollte das Blinker-Thema wieder aufkommen,

    bitte die ebenfalls bestehenden Themen in den dafür vorgesehenen Unterforen fortführen.

  • Chucky101

    Hat das Thema geschlossen.