Beiträge von Nomexx

    Bei meinem X2 sind ab Werk Lifte ohne Verfallsdatum verbaut. Je nach Baujahr und Modell gibt's das auch beim Mini. Da wird dann nach Produktionsdatum (Bestehend aus Tag und Jahr) geschaut. Wurde bei meinem BMW nämlich bemängelt. Dachte da, dass ich safe bin, wurde dann aber vom Prüfer aufgeklärt, dass das dann über das aufgedruckte Produktionsdatum geschaut wird. Das steht dann bei denen so im System drin. Ich hatte zwei Tage später den Service Termin, bei welchem eig. die Lifter laut Serviceplan (zum Bremsflüssigkeitswechsel) getauscht werden, wurde bei mir nur ein Hinweis, kein Mangel eingetragen :6444: . Meine Werkstatt hat diese aber nicht getauscht (ich denke, weil kein Verfallsdatum aufgedruckt ist).

    Und dann musst du schauen, ob der Ausgang am Steuergerät auch freigeschaltet bzw. der Pin belegt ist. Ein abzwacken des Signals an der Leitung des Fahrerspiegels empfiehlt sich nicht, da u.U. die Spiegel dann nicht mehr so stark abdunkeln oder gar die Ansteuerung abraucht.

    Bei meinem Vectra gab es an der Beifahrerseite von Linkslenkern nie ein abblendbares Spiegelglas. Hab mir eins vom UK Modell geholt und hab die Funktion ab dem Fußraummodul durch verkabelt. Das war da möglich, die Abdunkelung ist aber nicht mehr ganz so dunkel geworden. Der Treiber hat das zum Glück solange ausgehalten, bis kurz vor Verkauf des Fahrzeugs am rechten Spiegel die Anklappfunktion kaputt ging.

    Klingt entweder nach nem Software-Problem oder Hardwaredefekt. Erstes kann man entweder durch einen Steuergeräte-Reset der HU oder Aufspielen eines Softwareupdates beheben. Bei einem Hardwaredefekt würde ich erstmal vermuten, dass die Headunit defekt sein könnte.


    Ich tippe aber eher auf ein Softwarefehler.

    Das mit dem Seitenblinker finde ich nachvollziehbar. Die sind so klein, dass bei einem dynamischen Lauflicht das Licht nicht lange und gut genug sichtbar ist.
    Bei Front- und Rückleuchten ist die beleuchtete Fläche deutlich größer, daher ist der Zeitraum, in dem sie sichtbar sind, länger.
    Meine Sicht eines Laien.

    Dann sollten diese an Motorrädern grundsätzlich verboten sein. Da sieht man die auch so gut wie gar nicht. Aber ist (obwohls eig. unnötig ist und man als Fahrer nix davon hat) der letzte Schrei.

    Dito. Der Hersteller reicht seine Teile mit entspr. Dokumentation bei einem der EU ansässig zuständigen Amt ein (da kommt dann auch die Länderziffer her) und bekommt eine Typgenehmigung nach Baumuster und Fertigungsnachweis. Das muss man erstmal hinnehmen. Solange für den Laien nicht erkenntlich ist, dass es sich um eine Fälschung handelt, muss man annehmen, dass es zulässig ist und die Gegenseite muss die Behauptung stützen.

    das glaube ich nicht. Der Umbau selbst ist natürlich bewusst geschehen und damit Absicht, aber du kannst ja sagen, dass du dachtest, dass die Lampen zugelassen wären, weil sie ja eine ABE haben. Dann wäre das trotzdem ein Versehen.

    Allerdings weiß ich es nicht sicher. Ich mein auch zu schnell fahren geschieht ja schlussendlich durch aktive Handlungen meinerseits. Das Versehen besteht ja in dem Moment darin, dass ich "nicht wusste, dass hier nur 50 erlaubt sind".

    Aber sicher weiß ich's nicht. Ich würde es nicht riskieren. Kenne das vom Bremshebel am Motorrad. Fahre da auch einen ohne ABE, weil der Hersteller aus Japan für das thailändische Motorrad eines japanischen Herstellers (Honda) halt keine ABE in Deutschland ausstellt. Da habe ich den originalen bei und die Argumentation bereit gelegt. Just in case :)

    Das diskutiert man dann mit den Cops vor Ort aus. Je nach deren Gusto ziehen sie dann den Joker. Dann wirds halt sehr teuer. Leider ist das regional sehr unterschiedlich, eine Garantie gibts da nicht.

    Ich kann zwar nur vom 5-Türer sprechen, aber da fand ich das Türgeräusch eig. recht angenehm. Hatte auch leichten Retrocharme aber dennoch satt. Aber beim F55 sind die Türblätter deutlich kleiner, er hat keine mitschwingenden rahmenlosen Fenster und die Innenverkleidung ist kompakter geschnitten und steifer als das Segel im F56. Akustisch ist halt die große ungekantete Fläche der Türen beim F56 ein echtes Manko. Nicht nur vom Türschließ- und Fahrgeräusch, auch in Verbindung mit der Soundanlage ist das ein graus. Da kommt auch das HK Soundsystem hart an die Grenze. Da hilft tatsächlich nur eine zusätzliche Akustikdämmung und Alubutyl zur Versteifung des Blechs. Gegen die Akustik vom rahmenlosen Fenster kannst aber halt nicht machen. Das war auch einer meiner Hauptgründe gegen den 3-Türer.

    Die abgelaufenen Haubendämpfer haben entweder ein Ablauf- oder Produktionsdatum. Bei letzteren dürfen diese nicht älter als 5 Jahre sein oder eben nicht abgelaufen. Im Normalfall sind diese Bestandteil des Bremsservice und werden so getauscht, dass der nächste Bremsservice vor Ablauf erreicht werden kann. So gibt es der Serviceplan vor. Viele wissen dies nicht und fallen aus allen Wolken. Zählt als erheblicher Mangel, weils Teil des akt. Fussgängerschutz ist.


    Bei mir hat er die Augen zugedrückt, da ich zwei Tage später eh den Service-Termin hatte.


    Das mit dem Seitenblinker ist schon auch abenteuerlich. E-Prüfzeichen bedeutet erstmal, dass es ne Zulassung hat. Er muss dann schon hinlänglich begründen, warum das E-Prüfzeichen nicht gültig wäre. Lauflicht alleine ist nicht ausreichend. Der Einfachheithalber umbauen, und nach dem Termin zurückrüsten.

    Wobei du im Fall der Fälle korrekt argumentieren solltest. Also, dass du die alten einfach als Reserve bei hast, falls einer kaputt geht. Ansonsten könnte das nämlich Vorsatz und damit doppeltes Bußgeld sein

    Ich glaube, da es sich hier um einen bewussten Umbau handelt und Unwissenheit da kein Argument ist, macht's das Kraut nicht fett. Der Umbau wird in der Regel als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu werten. Das kannst du gleichwertig setzen, wie einen Fahrwerksumbau mit dem du ohne Eintragung durch die Gegend fährst. Lampen sind schneller getauscht als ein Fahrwerk, vom Verkehrsrecht aus gesehen, ist es aber das gleiche Vergehen.

    Dein letzter Passus ist nicht ganz stimmig. Aus meiner Sicht gibt es wegen LED's, schon gar mit grundsätzlicher ABE, keine Stillegung nebst Neuerlangung der BA. Und klar, mehr Licht ist auch mehr hell. Das ist der Sinn.

    theoretisch können sie sich dafür vor Ort Stilllegen, ja. Veränderungen (=Mangel) an Lichttechnischen Einrichtungen sind so gewertet, dass sie dafür die Weiterfahrt untersagen können. Ob sie das wirklich tun würden, weiß ich nicht. Reflektoren habe ich auch schon häufiger gehört, LED Umrüstung noch nicht.

    Ich denke in 2 Situationen läufst du da Gefahr: wenn sie eine großangelegte Kontrollstelle haben, wo auch ganz viele Spezialisten in verschiedenen Fachbereichen vor Ort sind. Sowas, was sie auf den Zufahrten zu Tuningtreffen aufbauen zum Bleistift. Und, wenn sie dir eigentlich etwas anderes vorwerfen möchten (z.B. zu schnell gefahren), was sie dir aber nicht rechtssicher nachweisen können.

    Genau, jede Veränderung an den Scheinwerfern (lasieren, polieren, abschleifen, folieren, Leuchtmittelumbau...) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die STVZO gibt eben vor, dass Scheinwerfer nur mit dem typgeprüften Leuchtmittel verwendet werden dürfen. Im Rahmen der ABE wird die Konformität nur bestätigt und macht das Leuchtmittel in Verbindung mit dem Scheinwerfer auf Grundlage der ABE legal. Eine andere Scheinwerfergenehmigungsnummer (z.B. Scheinwerfer nicht original sondern Zubehör) oder ein anderes Leuchtmittel ist hier schon ein erheblicher Mangel und führt auch zum Erlöschen der BE. Natürlich kann ein Polizist Gnade vor Recht ergehen lassen und dich mit Mängelkarte heim fahren lassen, aber viele geben bei Beleuchtung nicht nach. Wieso auch, lässt sich nachweisen, dass der Polizei der Mangel bekannt ist und das Fahrzeug nicht aus dem Verkehr genommen wurde, kann eine Mithaftung der Ordnungshüter durchaus angeklagt werden. Und ja, es kann zum Sicherheitsrisiko führen, mit falschen Leuchtmitteln zu fahren. Auch wenn das Leuchtmittel eine E-Nummer und eine ABE theoretisch hätte, kann bei einer Verkehrskontrolle nur mit der ABE geprüft werden, ob der Umbau passt. Hier kann man leider vor Gericht nicht auf Verhältnismäßigkeit plädieren. Denn wer umbaut, muss die Rechtslage kennen. Wenn die Halogenlampe defekt ist, liegt theoretisch auch ein erheblicher Mangel vor, der theoretisch auch die BE erlöschen liesse. Hier würde aber ein Gericht immer mit der Verhältnismäßigkeit argumentieren, denn ein defektes Leuchtmittel führ eher selten zu einer Blendung des Gegenverkehrs. Ausser es ist Mitursache eines Unfalls, dann gibts auch bei defekten Leuchtmitteln keine Gnade vor Gericht.

    Ich halte das Risiko, erwischt zu werden, daher für überschaubar. Ganz besonders, wenn man bei einem Auto, das es serienmäßig auch mit LED gab (wie dem F56), diese Philips/Osram LED rein macht.

    Mittlerweile ist es für die Polizisten im fließenden Verkehr kaum noch zu erkennen, ob das Fahrzeug ein nachgerüstetes LED Leuchtmittel mit ABE hat oder eben nicht oder ob es sogar original ist. Hier müsste dann wirklich eine Kontrolle stattfinden und das geprüft werden. Dies bei jedem zweifelhaften Fahrzeug zu prüfen macht man nicht alltäglich. Großangelegte Kontrollen sind da eher ein Faktor. Oder wenn der Scheinwerfer verstellt ist und so eine Blendung stattfindet. Sollte man aber sonst unauffällig unterwegs sein, ist man relativ safe. Dann ist ein abgelaufener Verbandkasten eher ein Problem :D. Und im Falle eines Unfalls, werden in der Regel nur dann die Leuchtmittel mitbewertet, wenn ein Zeuge oder der Unfallgegner ebendies als Teil des Unfalls anmerkt.


    Ich will jetzt nicht grundsätzlich den Oberlehrer spielen. Mir geht es nur darum, dass man sich im Klaren ist, was die Folgen sein können. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass man diese lieber verbaut, zumal sie in vielen Scheinwerfern gut funktionieren und es theoretisch keinen ersichtlichen Grund gibt, diese nicht zu verbauen. Ich habe an meinem X2 auch am Heck LED Lampen für die Blinker verbaut und entspr. codiert. Ich bin mir bewusst, dass ein findiger Polizist mit die Karre deswegen "zerlegen" kann.