Beiträge von Nomexx

    Das Kurvenlicht ist rein statischer Natur. Der Strahler für das Stadt-, Abbiege- und Schlechtwetterlicht wird hier bei engeren Kurven bis ca. 70km/h zugeschaltet. Die Scheinwerfer selbst können adaptiv lediglich die Leuchtweite (z.B. beim Beschleunigen, Bremsen und Autobahnlicht) oder eben das Fernlicht über die Matrixfunktion regeln. Auf eine horizontale Verstellbarkeit hat man in dem Segment aus Kostengründen komplett verzichtet.


    Bei meinem X2 ist es gleich, da die UKL2 Plattform genauso aufgebaut ist (Mini Clubman und Countryman sind ja auch UKL2). Ich wusste das allerdings vorher. Tatsächlich ist mir das sogar recht so, denn Verschleiß in dem System macht den sowieso schon teuren Scheinwerfer noch teurer. Dafür ist mir der Kosten-Nutzen-Faktor zu gering.

    Bei meinem X2 sind ab Werk Lifte ohne Verfallsdatum verbaut. Je nach Baujahr und Modell gibt's das auch beim Mini. Da wird dann nach Produktionsdatum (Bestehend aus Tag und Jahr) geschaut. Wurde bei meinem BMW nämlich bemängelt. Dachte da, dass ich safe bin, wurde dann aber vom Prüfer aufgeklärt, dass das dann über das aufgedruckte Produktionsdatum geschaut wird. Das steht dann bei denen so im System drin. Ich hatte zwei Tage später den Service Termin, bei welchem eig. die Lifter laut Serviceplan (zum Bremsflüssigkeitswechsel) getauscht werden, wurde bei mir nur ein Hinweis, kein Mangel eingetragen :6444: . Meine Werkstatt hat diese aber nicht getauscht (ich denke, weil kein Verfallsdatum aufgedruckt ist).

    Und dann musst du schauen, ob der Ausgang am Steuergerät auch freigeschaltet bzw. der Pin belegt ist. Ein abzwacken des Signals an der Leitung des Fahrerspiegels empfiehlt sich nicht, da u.U. die Spiegel dann nicht mehr so stark abdunkeln oder gar die Ansteuerung abraucht.

    Bei meinem Vectra gab es an der Beifahrerseite von Linkslenkern nie ein abblendbares Spiegelglas. Hab mir eins vom UK Modell geholt und hab die Funktion ab dem Fußraummodul durch verkabelt. Das war da möglich, die Abdunkelung ist aber nicht mehr ganz so dunkel geworden. Der Treiber hat das zum Glück solange ausgehalten, bis kurz vor Verkauf des Fahrzeugs am rechten Spiegel die Anklappfunktion kaputt ging.

    Klingt entweder nach nem Software-Problem oder Hardwaredefekt. Erstes kann man entweder durch einen Steuergeräte-Reset der HU oder Aufspielen eines Softwareupdates beheben. Bei einem Hardwaredefekt würde ich erstmal vermuten, dass die Headunit defekt sein könnte.


    Ich tippe aber eher auf ein Softwarefehler.

    Das mit dem Seitenblinker finde ich nachvollziehbar. Die sind so klein, dass bei einem dynamischen Lauflicht das Licht nicht lange und gut genug sichtbar ist.
    Bei Front- und Rückleuchten ist die beleuchtete Fläche deutlich größer, daher ist der Zeitraum, in dem sie sichtbar sind, länger.
    Meine Sicht eines Laien.

    Dann sollten diese an Motorrädern grundsätzlich verboten sein. Da sieht man die auch so gut wie gar nicht. Aber ist (obwohls eig. unnötig ist und man als Fahrer nix davon hat) der letzte Schrei.

    Dito. Der Hersteller reicht seine Teile mit entspr. Dokumentation bei einem der EU ansässig zuständigen Amt ein (da kommt dann auch die Länderziffer her) und bekommt eine Typgenehmigung nach Baumuster und Fertigungsnachweis. Das muss man erstmal hinnehmen. Solange für den Laien nicht erkenntlich ist, dass es sich um eine Fälschung handelt, muss man annehmen, dass es zulässig ist und die Gegenseite muss die Behauptung stützen.

    das glaube ich nicht. Der Umbau selbst ist natürlich bewusst geschehen und damit Absicht, aber du kannst ja sagen, dass du dachtest, dass die Lampen zugelassen wären, weil sie ja eine ABE haben. Dann wäre das trotzdem ein Versehen.

    Allerdings weiß ich es nicht sicher. Ich mein auch zu schnell fahren geschieht ja schlussendlich durch aktive Handlungen meinerseits. Das Versehen besteht ja in dem Moment darin, dass ich "nicht wusste, dass hier nur 50 erlaubt sind".

    Aber sicher weiß ich's nicht. Ich würde es nicht riskieren. Kenne das vom Bremshebel am Motorrad. Fahre da auch einen ohne ABE, weil der Hersteller aus Japan für das thailändische Motorrad eines japanischen Herstellers (Honda) halt keine ABE in Deutschland ausstellt. Da habe ich den originalen bei und die Argumentation bereit gelegt. Just in case :)

    Das diskutiert man dann mit den Cops vor Ort aus. Je nach deren Gusto ziehen sie dann den Joker. Dann wirds halt sehr teuer. Leider ist das regional sehr unterschiedlich, eine Garantie gibts da nicht.

    Ich kann zwar nur vom 5-Türer sprechen, aber da fand ich das Türgeräusch eig. recht angenehm. Hatte auch leichten Retrocharme aber dennoch satt. Aber beim F55 sind die Türblätter deutlich kleiner, er hat keine mitschwingenden rahmenlosen Fenster und die Innenverkleidung ist kompakter geschnitten und steifer als das Segel im F56. Akustisch ist halt die große ungekantete Fläche der Türen beim F56 ein echtes Manko. Nicht nur vom Türschließ- und Fahrgeräusch, auch in Verbindung mit der Soundanlage ist das ein graus. Da kommt auch das HK Soundsystem hart an die Grenze. Da hilft tatsächlich nur eine zusätzliche Akustikdämmung und Alubutyl zur Versteifung des Blechs. Gegen die Akustik vom rahmenlosen Fenster kannst aber halt nicht machen. Das war auch einer meiner Hauptgründe gegen den 3-Türer.

    Die abgelaufenen Haubendämpfer haben entweder ein Ablauf- oder Produktionsdatum. Bei letzteren dürfen diese nicht älter als 5 Jahre sein oder eben nicht abgelaufen. Im Normalfall sind diese Bestandteil des Bremsservice und werden so getauscht, dass der nächste Bremsservice vor Ablauf erreicht werden kann. So gibt es der Serviceplan vor. Viele wissen dies nicht und fallen aus allen Wolken. Zählt als erheblicher Mangel, weils Teil des akt. Fussgängerschutz ist.


    Bei mir hat er die Augen zugedrückt, da ich zwei Tage später eh den Service-Termin hatte.


    Das mit dem Seitenblinker ist schon auch abenteuerlich. E-Prüfzeichen bedeutet erstmal, dass es ne Zulassung hat. Er muss dann schon hinlänglich begründen, warum das E-Prüfzeichen nicht gültig wäre. Lauflicht alleine ist nicht ausreichend. Der Einfachheithalber umbauen, und nach dem Termin zurückrüsten.

    Wobei du im Fall der Fälle korrekt argumentieren solltest. Also, dass du die alten einfach als Reserve bei hast, falls einer kaputt geht. Ansonsten könnte das nämlich Vorsatz und damit doppeltes Bußgeld sein

    Ich glaube, da es sich hier um einen bewussten Umbau handelt und Unwissenheit da kein Argument ist, macht's das Kraut nicht fett. Der Umbau wird in der Regel als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu werten. Das kannst du gleichwertig setzen, wie einen Fahrwerksumbau mit dem du ohne Eintragung durch die Gegend fährst. Lampen sind schneller getauscht als ein Fahrwerk, vom Verkehrsrecht aus gesehen, ist es aber das gleiche Vergehen.