MINI F56 - Felgen aus dem Zubehör (Brock, OZ, ATS, usw). Lochkreis 5x112

  • EMAN

    Am besten druckst du dir die Beschreibung und Daten der Motec Felge von der Website aus.

    Dazu die Freigabe / ABE für die Mini F56 Benziner.

    Damit gehst du zu deiner TÜV Prüfstelle, und zeigst das dem Ing./ Sachverständigen, der dort für Abnahme und Eintragungen zuständig ist.

    Er kann dir dann direkt sagen, ob er dir die Felge abnimmt.

    Ich habe es so mit meinen ATS Streetrallye + Spurplatten gemacht.

    ( gab es März letzten Jahres auch noch keine ABE)

    Der TÜV Ing. gab mir dann sein OK, ich hab bei Logan die Felgen und Spurplatten gekauft,

    alles montiert, und dann direkt zum TÜV gefahren.

    Einzelabnahme ohne Probleme.

    Gruß,

    Tom

  • EMAN

    Ich hatte ähnliches geplant mit den Dotz Kendo. Die finde ich megs cool. Die sind für die Verbrenner zugelassen aber nicht SE. Da Dotz die einstellen wird, kommt auch keine Erweiterung des Gutachtens.

    Hab mit dem Dekra Mann hier gesprochen und er konnte mir keine Absolution geben, sah das aber als easy an mit geringen Mehrkosten da Einzelabnahme.

    Wenn Du Dich dafür entscheidest, sprich vorher mit der Abnahmestelle und hab ein Gutachten einer Felge mit gleichen Dimensionen mit SE Zulassung an der Hand!


    Hab mich nur dagegen entschieden, da es die Felge bald nicht mehr gibt und wenn ich eine mal verballern sollte, hät ich nen Problem...

    F. : Was haben E-Autos und Durchfall gemeinsam?

    A. : Die Angst es nicht nach Hause zu schaffen!

  • sir_tobi

    Danke dir für den Tipp :thumbup:


    Mit der Kombination 7x17 ET 42 konnte ich auf der Seite Felgenoutlet.de allerdings keine Felge finden die für den SE freigegeben ist.


    Bis mein SE ausgeliefert wird könnte es noch ein paar Monate dauern, bis dahin hat Motech das Gutachten hoffentlich aktualisiert. Falls nicht nehm ich das vom Cooper S mit.

  • Mit der Kombination 7x17 ET 42 konnte ich auf der Seite Felgenoutlet.de allerdings keine Felge finden die für den SE freigegeben ist.

    …ja, so ist das leider in Deutschland. Man sollte von rein technischer Seite ja eigentlich davon ausgehen, dass es der Felge egal ist, ob sie von Elektronen oder Dinosauriersaft gedreht wird.

    Doch obwohl die Felge für ein, bis auf das Antriebskonzept, ansonsten nahezu baugleichem Fahrzeug erlaubt ist und hier ja schon alle möglichen Prüfpunkte abgehakt sind, muss ein neues Gutachten oder Einzelabnahme her. Nur weil da nicht mehr „S“ sondern „SE“ dransteht….


    Jetzt ist der SE leer 140 kg schwerer als der Cooper S mit Automatik.

    Beim zgG unterscheiden sie sich sogar nur um 130 kg.

    Alles, was auf dem Cooper S Automatik gefahren werden dürfte, muss Achslasten vorne/ hinten von 950/ 765 kg aushalten.
    Beim SE wären das 985/ 875 kg.

    Somit wäre der SE eigentlich zu schwer für die Motec Ultralight.


    Jedoch: die Motec Ultralight dürfen Radlasten von maximal 560 kg tragen.

    Somit sollte da (rechnerisch 1120kg pro Achse) alles im grünen Bereich bleiben.


    Zusätzliche Faktoren wie z. B. Freigängigkeit und Bremse dürften bei serienmäßigem Fahrzeug eigentlich auch keine Rolle spielen, da ab Werk in der Größe 17“ die gleichen Räder auf S und SE montiert werden. Das ist ja ein Indiz dafür, dass auch „Aftermarket“ Räder in exakt gleichen Dimensionen auf S und SE zumindest von den Maßen her passen.


    Wenn diese Annahmen alle so stimmen (und ich denke, das ist der Fall) , verstehe ich gar nicht, warum es teilweise von der Laune des Prüfers abhängig ist, ob solche Räder per Einzelabnahme grünes Licht bekommen, oder nicht.

    Mein Tip daher:

    Die Daten alle dem Prüfer vorab vorlegen und schon vor Bestellung der Räder alles abklären.



    Datenquellen:

    Motec Ultralight max. Radlast:

    https://www.felgenoutlet.de/fi…02_19/902026/00338622.pdf


    technische Daten Cooper S:

    https://www.press.bmwgroup.com…achment/T0325440DE/471419


    technische Daten Cooper SE:

    https://www.press.bmwgroup.com…achment/T0325440DE/471420

    Mini Cooper SE, Classic Trim, British Racing Green IV, schwarzes Dach, schwarze Spiegel, Roulette Spoke 2Tone, Connected Navigation Plus, Komfort Plus, Fahrassistenz Plus, adaptive LED's, H/K, Dachhimmel anthrazit, Piano Gloss Black Exterieur, Gewindefahrwerk vom Maxituner
    Bestellt: 17.08.2020

    gebaut: 07.05.2021:2520:

    Auslieferung: 04.06.2021

    HeStoPix's MINI Cooper SE LCI2 in British Racing Green

    2 Mal editiert, zuletzt von HeStoPix ()

  • Mein Tip daher:

    Die Daten alle dem Prüfer vorab vorlegen und schon vor Bestellung der Räder alles abklären.

    Deutschland eben ... Aber danke für den Tipp und die Links. Ich denke damit sollte ich genügend Material haben.


    p.s..: Ich werde deinen ausgedruckten Post am Besten gleich dem Prüfer vorlegen, um so dem Jung sämtlichen Wind aus den Segeln zu nehmen ^^

  • verstehe ich gar nicht, warum es teilweise von der Laune des Prüfers abhängig ist, ob solche Räder per Einzelabnahme grünes Licht bekommen, oder nicht.

    Wenn alle technischen Punkte passen, wie Radlast, Freigängigkeit und die Felge grundsätzlich für das Fahrzeug geeignet ist (Lochkreis, Bohrung etc.), muss der Prüfer die Felge eintragen - auch ohne Teilegutachten oder ABE.

    Ein Festigkeitsgutachten reicht.

    Nur wenn er der Meinung ist, da steht was über oder etwas könnte irgendwo streifen, kann er die Abnahme verweigern.

    Wenn Felgen zusammen mit Federn oder einem Fahrwerk eingetragen werden, ist es so oder so eine Einzelabnahme. Denn ABEs beziehen sich immer auf ein Auto im Serienzustand.

    Also mach dir keinen Kopf - wenn die Felge auf den Cooper S passt und du hast ein Festigkeitsgutachten der Felge wird sie auch eingetragen.

  • Also mach dir keinen Kopf - wenn die Felge auf den Cooper S passt und du hast ein Festigkeitsgutachten der Felge wird sie auch eingetragen.

    Danke, das macht mir Hoffnung :thumbup:

    Mir ist aufgefallen, dass du keine Felgen mehr von Motec auf deiner Homepage aufgeführt hast. Hat das einen bestimmten Grund? Könnte es vielleicht mit der schlechten Verfügbarkeit zusammenhängen?


    Laut Motec Hotline hinkt der Produzent ziemlich hinterher und ob sie die Ultralight in 7x17 Farbe schwarz in den nächsten Monaten nochmal reinbekommen steht in den Sternen.

  • Wenn alle technischen Punkte passen, wie Radlast, Freigängigkeit und die Felge grundsätzlich für das Fahrzeug geeignet ist (Lochkreis, Bohrung etc.), muss der Prüfer die Felge eintragen - auch ohne Teilegutachten oder ABE.

    Ein Festigkeitsgutachten reicht.

    Nur wenn er der Meinung ist, da steht was über oder etwas könnte irgendwo streifen, kann er die Abnahme verweigern.

    Wenn Felgen zusammen mit Federn oder einem Fahrwerk eingetragen werden, ist es so oder so eine Einzelabnahme. Denn ABEs beziehen sich immer auf ein Auto im Serienzustand.

    Also mach dir keinen Kopf - wenn die Felge auf den Cooper S passt und du hast ein Festigkeitsgutachten der Felge wird sie auch eingetragen.

    Verstehe ich das richtig::gruebel:


    - Wenn ich Federn/Fahrwerk verbaue und gleichzeitig neue Zubehör-Felgen drauf schraube und dann zum TÜV fahre, dann ist es total egal ob die Felgen für den SE eine ABE / Gutachten haben!!?? -> weil es eh einer Einzelabnahme Bedarf! (Voraussetzung Festigkeitsgutachten und Radlast passt)


    Und wenn ich schon mal dabei bin:


    - Macht es ein einen Unterschied, wenn ich die einzeln zeitlich versetzt abnehmen lasse (Vom Ablauf / Aufwand und preislich)


    - Wenn ich nun Fahrwerk und Felgen in Kombi per Einzelabnahme durch habe. Was ist dann, wenn ich im Winter wieder die originalen Felgen drauf tue. Ist das dann damit eigentlich noch abgedeckt!!??


    - Wenn ich ich sowohl Winter als auch Sommer Zubehör-Felgen fahre (und eingetragen habe) und dann ein Fahrwerk verbaue, dann müsste ich doch eigentlich zwei Einzelabnahmen machen - mit beiden Radsätzen...


    Boah ey, ich hasse solche Nerd Fragen 🤪


    Bitte auch noch einen "Daumen runter" Button zum dissen hier einbinden 8o

    F. : Was haben E-Autos und Durchfall gemeinsam?

    A. : Die Angst es nicht nach Hause zu schaffen!

  • zu 1.: Ja, Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO funktioniert auch im mix oder ohne ABE / Teilegutachten, wenn der Rest erfüllt wird

    zu 2.: Gesamtabnahme günstiger, da nur einmal Prüf- und Verwaltungsaufwand

    zu 3.: Klares Jein. Wenn breiteres Rad abgenommen, dann kann ein schmaleres ohne zusätzliche Prüfung gefahren werden, sofern es Bauartgeprüft und im COC aufgeführt ist und keine Tachoabweichung vorliegt

    zu 4.: Ja, nicht nur eigentlich...