Warum soll es euch besser ergehen als uns aktuell im Betriebsrat....?! ![]()
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten (§ 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG).
Sorry für OT.