Beiträge von Maddin22

    Hallöchen,

    also es ist durchaus möglich, dass meine Vorgehensweise unüblich ist, aber ich habe meinem BMW-Händler gesagt was ich möchte, und der hat das passende Auto für mich gefunden.

    Volle Zustimmung. Der richtige Händler sucht dir gerne das Passende raus.


    Allerdings: Meist verkaufen sich die Autos so schnell und gut, dass die wenig motiviert sind, „unnötig“ Arbeit reinzustecken.


    Am besten ist es natürlich, wenn man beim gleichen Händler schon zuvor eingekauft hat.

    Hast du ausreichend Empfang an deinem Standort? Das wäre meine erste Vermutung.


    Sonst das Radio einmal Neustarten, ich glaube das geht mit 30 Sekunden den Lautstärkeregler in der Mitte runterdrücken.


    Ich hatte was in die Richtung-gehendes und das Steuergerät musste bei BMW einmal zurückgesetzt werden. Mit Bimmercode irgendwas kodieren erzeugt auch einen Reset, danach war alles wieder normal.


    Aber wie gesagt, zuerst ganz simpel Empfang überprüfen.

    Mach dir erstmal keine Sorgen. Du hast im ersten Jahr eine Gewährleistung und der Verkäufer muss im Zweifelsfall nachweisen, dass es NICHT bei Verkauf defekt war. Und bei einer BMW-Werketstt wird im Normalfall auch alles ordentlich ersetzt. Dahingehend bist du abgesichert.


    Das hin- und hergefahre. Der Stress drumrum, das ist blöd und bezahlt einem leider keiner.

    Vielleicht kannst du für die Zeit ohne den Mini kostenlos einen Ersatzwagen erhalten.


    Aber wenn er wieder bei dir ist und du damit fahren kannst, hat du auch wieder Freude daran!


    Daumen gedrückt. 👍🏻👍🏻👍🏻

    Mir platzt wirklich der Kragen!


    Nicht der Verkäufer muss dem Käufer erklären, was die Begrifflichkeiten bedeuten, sondern der Kunde muss sicherstellen, dass er versteht, was er unterschreibt!

    Im Vertrag wird alles aufgelistet, was der Käufer erhält. Danach unterschreibt er und der Vertrag erlangt Gültigkeit.

    Danach zu behaupten, man sei irregeführt worden oder habe laut "Sachmangel gem. § BGB 434" irgendwelche Ansprüche?? Lächerlich. Eigentlich Peinlich. Und dann seine eigene Unfähigkeit im Internet zur Schau stellen ohne Einsicht...



    Du wirfst selbst die Begriffe durcheinander:

    "Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion" aufgeführt. Hört sich im ersten Moment ja super an und lässt einen Laien vermuten, das in einem modernen Fahrzeug ein Tempomat verbaut wurde, der auch den Abstand zum Vordermann automatisch regelt (Bremsfunktion). Dem ist aber leider nicht so, denn diese Bremsfunktion wird lediglich zum Regulieren bei z.B. bei abschüssiger Fahrbahn und Einhaltung des vorgegeben Tempos tätig.Nix mit Regelung des Abstands zum Vordermann - das darf man schön weiterhin selbst erledigen - Mist. Dies wurde im Verkaufsgespräch leider vom Verkäufer nicht erwähnt bzw. die unterschiedlichen Tempomat-Pakete (einfacher Tempomat, Tempomat mit Bremsfunktion oder adaptiver Tempomat ) erklärt.

    Hier liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel gem. § BGB 434 vor, da dass Fahrzeug nicht die (vermeintlich) zugesicherte Funktion (adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC) im Sinne des Ausstattungscode 541 besitzt. Eine automatische Abstandsregelung

    Wenn ich adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC will, dann frage ich aktiv nach. Und wenn ich es kaufe und nicht aufpasse, dann beiße ich mich selbst in den Allerwertesten, aber mache nicht alle anderen dafür verantwortlich.


    Und um es einmal ganz klar zu machen, worüber wir hier reden: In der Konfiguration von Mini lautete es damals "aktive Geschwindigkeitsregelung". Eindeutiger und selbsterklärender kann man es nicht formulieren


    Aber klar,...

    Die Ausstattungsliste war fast 2 Seiten lang

    Da war man wohl zu faul, um alles durchzulesen. Und beschwert sich danach lieber über die eigene Unfähigkeit.


    Du hattest:

    1. die Möglichkeit einer Probefahrt
    2. den Verkäufer als Ansprechpartner
    3. das Internet als Recherchetool und
    4. einen Vertrag zur Unterschrift

    Und trotzdem hast Du das falsche gekauft. Selbst Schuld. Nichts anderes. Und für solche Eskapaden erhöhen sich dann die Kosten bei Rechtsschutz und Firmen, weil Menschen ihre eigene Schuld auf andere abwälzen wollen und Kosten verursachen.


    Wie sagt Russel Peters so schön: "Be man!".

    BMW verwendet diese Formulierung schon länger. Gäbe es da einen rechtlichen Angriffspunkt hätte man die Formulierung längst geändert.


    Wenn eine Eigenschaften fehlt, müsstest du erstmal beweisen, dass dir diese zugesichert wurde. Schriftlich. Wenn jemand dabei war, könnte dies ein Zeuge sein.


    Bei BMW Gebrauchten unterschreibst du meist ein Papier, das behauptet, dass du Probegefahren bist. Damit hättest du es selbst verifizieren/ ausprobieren können.


    Einen Mangel nach dem Kauf nachzuweisen wird daher schwierig. Zumal es ja keinen Mangel gibt, eher ein Fehlen einer nicht essentiellen Funktion.

    Naja, für alle deine Punkte gibt es technische Lösungen - wenn du das wirklich wolltest. Der Aufwand ist geringer als eine EVO-Box einzubauen oder ein neues Auto zu kaufen. Ich versuche nur „den Schmerz“ zu lindern.


    Ich selbst fahre mit der BMW-Navigation und bin in 95% der Fälle zufrieden. Keine Sehnsucht nach was anderem.

    Ein billiges iPhone mit kaputtem Akku reicht völlig aus, um Google Maps per CarPlay zu nutzen. Weniger Aufwand, kann im Mini verbleiben, und reicht für die Basisfunktionen.

    Music, etc, kannst du über Spotify im Mini direkt einspielen, bzw. per BT