Mir platzt wirklich der Kragen!
Nicht der Verkäufer muss dem Käufer erklären, was die Begrifflichkeiten bedeuten, sondern der Kunde muss sicherstellen, dass er versteht, was er unterschreibt!
Im Vertrag wird alles aufgelistet, was der Käufer erhält. Danach unterschreibt er und der Vertrag erlangt Gültigkeit.
Danach zu behaupten, man sei irregeführt worden oder habe laut "Sachmangel gem. § BGB 434" irgendwelche Ansprüche?? Lächerlich. Eigentlich Peinlich. Und dann seine eigene Unfähigkeit im Internet zur Schau stellen ohne Einsicht...
Du wirfst selbst die Begriffe durcheinander:
"Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion" aufgeführt. Hört sich im ersten Moment ja super an und lässt einen Laien vermuten, das in einem modernen Fahrzeug ein Tempomat verbaut wurde, der auch den Abstand zum Vordermann automatisch regelt (Bremsfunktion). Dem ist aber leider nicht so, denn diese Bremsfunktion wird lediglich zum Regulieren bei z.B. bei abschüssiger Fahrbahn und Einhaltung des vorgegeben Tempos tätig.Nix mit Regelung des Abstands zum Vordermann - das darf man schön weiterhin selbst erledigen - Mist. Dies wurde im Verkaufsgespräch leider vom Verkäufer nicht erwähnt bzw. die unterschiedlichen Tempomat-Pakete (einfacher Tempomat, Tempomat mit Bremsfunktion oder adaptiver Tempomat ) erklärt.
Hier liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel gem. § BGB 434 vor, da dass Fahrzeug nicht die (vermeintlich) zugesicherte Funktion (adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC) im Sinne des Ausstattungscode 541 besitzt. Eine automatische Abstandsregelung
Wenn ich adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC will, dann frage ich aktiv nach. Und wenn ich es kaufe und nicht aufpasse, dann beiße ich mich selbst in den Allerwertesten, aber mache nicht alle anderen dafür verantwortlich.
Und um es einmal ganz klar zu machen, worüber wir hier reden: In der Konfiguration von Mini lautete es damals "aktive Geschwindigkeitsregelung". Eindeutiger und selbsterklärender kann man es nicht formulieren
Aber klar,...
Die Ausstattungsliste war fast 2 Seiten lang
Da war man wohl zu faul, um alles durchzulesen. Und beschwert sich danach lieber über die eigene Unfähigkeit.
Du hattest:
- die Möglichkeit einer Probefahrt
- den Verkäufer als Ansprechpartner
- das Internet als Recherchetool und
- einen Vertrag zur Unterschrift
Und trotzdem hast Du das falsche gekauft. Selbst Schuld. Nichts anderes. Und für solche Eskapaden erhöhen sich dann die Kosten bei Rechtsschutz und Firmen, weil Menschen ihre eigene Schuld auf andere abwälzen wollen und Kosten verursachen.
Wie sagt Russel Peters so schön: "Be man!".