Eine Frage nach Entschädigung stellt sich in eigentlichen Sinne nicht, sofern die Kommunikation entsprechend geführt wird, das das Multifunktionale Display derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt lieferbar ist, war bekannt.
Das Angebot , die Bestellung wird dadurch 200,- Euro günstiger. Das hätte spätestens beim Orderring festgestellt werden müssen. Dann Anruf an Kunden. Jetzt hätte also der Kunde entscheiden müssen ob er die Bestellung aufrecht erhält oder eben nicht. In allen anderen Fällen ist der Kunde i.d.R. in der besseren Position. bzw. Wie man sich auch immer einigt. Gilt ja auch für das Ambiente Licht, welches ja auch Engpässe hat bzw. nicht lieferbar ist. Was wiederum nochmal 200,- Euro weniger bedeutet.