Wie immer müsste die angefochtene Sache ursächlich für den entstandenen Schaden sein. Der Unfall wäre auch mit nicht abgelaufenen Dämpfern genauso passiert.
D.h. der gegnerische Anwalt kommt mit irgendeiner vermuteten Aufteilung des Personenschadens (so und so viel Prozent des Personenschadens liegen nur an den abgelaufenen Dämpfern) um die Ecke, die sich schlussendlich sehr leicht anfechten lassen sollte. Außerdem kommst du dann mit einem Gutachter, der feststellt, dass die passiven Dämpfer nur die Motorhaube offen halten und mit dem aktiven Fußgängerschutz rein gar nichts am Hut haben. Und schon bist du aus der Sache raus.
Die offizielle Begründung von BMW / Mini zum Tausch dieser Dämpfer (was übrigens kein anderer mir bekannter Hersteller vorschreibt) wäre mal interessant, es wurde aber schon sehr früh in diesem Fred festgestellt, dass das Ablaufdatum nicht an den aktiven Pyroelementen dran steht, die die Motorhaube im Falle eines Unfalls schräger stellen, sondern an den passiven Gasdruckdämpfern, die die Haube offen halten.
Da fällt mir bis auf einen Mechaniker, dem die Haube auf den Kopf fällt (der das aber selbst fest und abstellen müsste) kein realistischer Schadensfall ein, der auf die Dämpfer zurückzuführen wäre.
PS: ich bin selbstverständlich kein Anwalt.