Kauf nach Leasing (Restwert)

  • Das was du abgeschlossen hast ist das sog. "Risikoloses Andienungsrecht". Du kannst den MINI zum vorher vereinbarten Restwert direkt von der BMW Bank kaufen. Oder du sprichst mit dem Händler ob er noch etwas an dem Preis machen kann, geht aber erst in dem Monat in dem der Leasingvertrag endet. Oder du gibts ihn zurück.


    Es ist eine Option, aber kein muss. Du hast also weiterhin alle Möglichkeiten.


    Und es ist richtig, bei gewerblichen Leasing geht die Option nicht, weil es sonst ein versteckter Mietkauf ist, und das Steuerrechtlich wieder nicht als Leasing gilt und anderst Steuerrechtlich (Finanzierung) angesetzt werden muss.

  • Noch ein Detail:


    Schließt du die Option nicht ab, so geht der Wagen gegen Ende der Laufzeit in die Disposition/Vorlauf - bedeutet: der Wagen wird eventuell, solange Du ihn noch hast schon weiterverkauft, da sich keiner leisten kann den Rückläufer erst zu vermarkten, wenn er tatsächlich auf dem Hof steht.


    Hast du diese Option, bist Du derjeniege mit dem Vorkaufsrecht.


    Wir hatten das bereits zwei mal, dass uns der Kauf nicht möglich gewesen wäre, da die betreffenden Autos schon zu einem höheren als dem Leasingrestwert betragenden Preis verkauft waren...

  • Dein Ansprechpartner ist der Verkäufer oder hier der GF. Wenn sich Jeder Konzern in solche Vertrags Angelegenheiten einmischen würde wäre das eine Bankrotterklärung. Es ist nicht gegen Dich gerichtet aber viele Kunden versuchen über BMW etwas zu erreichen was ihnen unter imständen zurecht verwährt worden ist. Du bist jetzt leider der Leidtragende :(


    Das verwundert bei der Vorgeschichte aber nicht ;( Du siehst dich im recht. Der Verkäufer aber auch. Wie soll Außenstehende entscheiden wer recht hat?


    Nimmst Du Veränderungen an Deinem Auto vor? Das wird ganz sicher spassig NICHT. Blöde Situation aber in der Grschäfts Beziehung zwischen Euch ist der Wurm drin!

  • Hi @ all, das Andienungsrecht wurde mir gleich durch den GF bei Neuabschluss des neuen Leasingvertrages (Fahrzeug Wandlung Werkstattcooper S F56) verweigert. Das war wohl der Dank für die letzten 12 Monate Ärger, Kopfschütteln und Altfahrzeug Wandlung mit der kleinen Vertragsklitsche in Filderstadt. Es wurden im Anschluss mehrere Telefonate mit der BMW AG München geführt, die leider zu keiner Einigung führten. BMW lässt mich da nun voll im Regen stehen obwohl das mit einem Klick im System gleich erledigt wäre.
    Das geht halt nur mit der Zustimmung der GF Leitung :cursing:

    Der GF hat aber schon Ahnung von dem, was er da tut? Klingt nämlich nicht so. Klingt nach: "Vielen Dank für nix und auf nie wiedersehen!"

  • Du musst schauen, wer nach Deinem Vertrag der Leasinggeber ist. Ist es das Autohaus, kann da München nichts machen, denn ein Händler (keine Niederlassung) ist ein eigenständiges Unternehmen, welchem BMW Vorgaben machen kann, wie es ausgestattet ist, etc., aber auf Verträge mit dem Kunden kann München keinen Einfluss nehmen.

  • @lambo
    Yep, der GF weiß vermutlich,
    dass der andere, neue MINI woanders geordert wurde ;)

    @Chucky101 das mag stimmen mit dem neuen Mini woanders geordert, aber mein Neuabschluss war bereits im März 2015 und da war das S Upgrade meiner Miss Pepper noch gar nicht vollzogen :huh:

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.Salt ()

  • Leasinggeber ist die BMW AG

    Wahrscheinlich eher die BMW Bank GmbH. ;) Aber ob das Leasing direkt davon abhängig ist, was mit dem MINI danach passiert glaube ich nicht. Denn der Besitz wird nach Leasingende perse wohl dem Verkäufer zugesprochen. In deinem Fall ein AH und eben nicht BMW (vertreten durch eine NL). In diesem Fall wird das entsprechende Häkchen nicht von der BMW Bank abhängig sein, sondern vom Verkäufer. So wäre es für mich auf jeden Fall (leider) logisch.

  • Mein Tip:
    Ich würde es mir, egal wie bescheiden das AH ist, nicht gänzlich verderben dort.
    Nachträglich eine Option eintragen ist Aufwand.
    Das ist Fakt, leider nicht weg zu diskutieren.


    Fahre den MINI und schau,
    wann und an wen Du ihn abgibst.
    Aber immer daran denken:
    Im Extremfall ist er in 34(?) Monaten wieder dem besagten AH auf den Hof zu stellen.


    Ich drücke die Daumen!