Nachrüstung LED bei Halogenscheinwerfern

  • Anderes Thema, aber erstmal müsste das Licht dafür unfallursächlich sein. Außerdem erlischt eine Betriebserlaubnis nicht durch die Modifikation an sich, sondern wenn sie festgestellt und "gemeldet" wird. Die erlischt also nicht rückwirkend, d.h. zum Zeitpunkt des Unfalls hattest du sie noch.

    Und Regressforderungen in der Kfz Haftpflicht sind selbst bei Vorsatz auf 5.000€ begrenzt. Wenn man mehrere Fehler macht, können daraus maximal 10.000€ werden, aber das wären dann auch rechtlich gesehen 2 verschiedene Vergehen. Z.B. Betrunken einen Unfall verursachen und danach Fahrerflucht begehen

    Regress der KFZ-Versicherung - Verkehrsrecht-Ratgeber

    Die Diskussion dazu gehört aber nicht hier her, ich wollte jetzt nur die gröbsten Fehler korrigieren


    Wegen eigene Eintragung: prinzipiell kann ein Prüfer, der Einzelabnahmen nach §21 machen kann, alles abnehmen. Er kann sich damit in rechtliche Schwierigkeiten begeben, wenn er Sachen abnimmt, die so nicht abnahmefähig waren, aber das ist ja sein Thema, nicht eures. Daher würde ich mal bei einem solchen vorstellig werden und nachfragen. Im Westen ist das üblicherweise der TÜV und im Osten die Dekra. Prinzipiell dürfen inzwischen alle Prüforganisationen Leute dazu ausbilden und das dann anbieten, das ist aber noch recht neu (seit 2019) und die große Masse der dazu Befähigten ist bei TÜV und Dekra.

    Was der dafür haben will variiert sehr stark. Viele bestehen auf Papier (irgendwelche Gutachten), das die Abnahme grundsätzlich bestätigt. Felgen sind so ein bekanntes Thema.

    Bei der Eintragung der H7 LED könnte ich mir vom Bauchgefühl schon vorstellen, dass sich ein SV dazu erbarmt. Aber pauschal kann man das nicht sagen. Einfach mal hin fahren und nachfragen


    Wobei auch der vorab keine Garantie dafür geben kann. Der Ablauf der Eintragung wäre: du machst die Modifikation, der SV prüft die Einhaltung der relevanten Vorschriften und wenn erfolgreich stellt er Dokumente aus, die dann im Amt in die Papiere übertragen werden. Wenn die Prüfung aber nicht erfolgreich ist, musst du zurück rüsten und die Prüfung dennoch bezahlen. Preis dafür dürfte im niedrigen hunderter Bereich liegen. 100-200€ schätze ich mal

  • Ja, es hat niemand etwas anderes behauptet. Du hast behauptet, dass man privatinsolvent wird, wenn man nen Unfall mit den Dingern hat. Das stimmt halt einfach nicht. In dem verlinkten Artikel steht einfach nur, dass man nicht einfach eine beliebige H7 LED in jeden beliebigen H7 Scheinwerfer einbauen darf. Das stimmt. Das mit der Privatinsolvenz stimmt nur dann, wenn einen 5.000€ Strafe hält in die Privatinsolvenz schubsen.

    Zur individuellen Eintragung habe ich im letzten Beitrag viel geschrieben. Kann mir gut vorstellen, dass das durchaus möglich ist, aber sicher kann das nur der gesuchte Sachverständige sagen. Und wenn der nicht will, ruhig noch ein paar andere in der Gegend fragen. Die stellen manchmal sehr unterschiedliche Anforderungen an solche Modifikationen

  • Ich habe die Lichtbilder von Halogen an der Wand angezeichnet und dann H4 LEDs verbaut und siehe da, die Lichtbilder stimmten nahezu exakt überreif. Auch bei der Philips. Habe allerdings auch diverse andere Hersteller inklusive China für 25 € verbaut, mit dem gleichen Ergebnis. Das Problem ist nur, dass alle H4 LEDs, etwas flackern, zumindest beim Einschalten, und den Fehler im Bordcomputer verursachen: „Fernlicht defekt“. Heute habe ich den ersten Canbus-Adapter von eBay ausprobiert, Ergebnis: flackern weg, keine Fehlermeldung! Es herrschte zuerst große Freude, dann schaltete ich das Fernlicht ein, und die Freude war vorbei. Denn es ließ sich nicht mehr ausschalten. Ich musste erst auf Tagfahrlicht umschalten und dann wieder das Abblendlicht einschalten, um normales Licht zu haben. Aber es war schon Verdammt nah dran. Ich verstehe kein bisschen, wo hier das Problem sein sollte. Ich werde noch weitere Canbus Adapter ausprobieren und berichten, da dieses Problem doch sehr viele haben sollten. Oder übersehe ich hier einen Thread?

  • Ich habe die Lichtbilder von Halogen an der Wand angezeichnet und dann H4 LEDs verbaut und siehe da, die Lichtbilder stimmten nahezu exakt überreif. Auch bei der Philips. Habe allerdings auch diverse andere Hersteller inklusive China für 25 € verbaut, mit dem gleichen Ergebnis.

    Die Hell-Dunkel-Grenze allein ist nicht das entscheidende Kriterium. Es geht auch darüber hinaus um Streulicht. Und dafür gibt es eben auch vorgaben. Ich finde die die zulässigen LED Leuchtmittel im Gegenverkehr schon grenzwertig, aber so China-Kracher haben ganz böses Streulicht (vll nicht alle..) Aber das sollte man nicht unterschätzen. Und die Reflektion dieser an der Wand ist nicht unbedingt aussagekräftig. Ich bin da aber bei dir. Warum kann eine Leuchte, welche grundsätzlich ABE-ertüchtigt ist, nicht Grundsätzlich verbaut werden... Nunja, es ist halt immer die Gesetzlichkeit...Anderseit bin ich froh, dass das bei uns so ist. In anderen Ländern, in denen Beleuchtung nicht so reguliert ist, ist es nachts schon echt bescheiden zu fahren, wenn dir da so ne China-Bastelbude entgegen kommt oder hinter her fährt.


    Zur Zulässigkeit will ich nur noch eins anmerken, dass man sich überlegen muss, ob es einem eine Stilllegung Wert ist. Im Falle eines Unfalls ist es nicht so sehr Wahrscheinlich, dass es Probleme gibt. Aber wenn die Cops dich kontrollieren und zu den Leuchtmitteln nix finden, sind die meisten Polizisten nicht so kulant. Eine Neuerlangung der Betriebserlaubnis mit allen Gutachten und neuen Papieren steht halt für n paar Leuchtmittel nicht im Verhältnis. Da kommen wsl. noch Anwaltskosten dazu, weil der dir da auch nicht viel helfen kann. Und das geht schnell. Ne Bekannte wurde Stillgelegt, weil sie weiße Reflektoren in den Rückleuchten hatte (Leuchten aus dem Zubehör).

  • Dein letzter Passus ist nicht ganz stimmig. Aus meiner Sicht gibt es wegen LED's, schon gar mit grundsätzlicher ABE, keine Stillegung nebst Neuerlangung der BA. Und klar, mehr Licht ist auch mehr hell. Das ist der Sinn.

  • theoretisch können sie sich dafür vor Ort Stilllegen, ja. Veränderungen (=Mangel) an Lichttechnischen Einrichtungen sind so gewertet, dass sie dafür die Weiterfahrt untersagen können. Ob sie das wirklich tun würden, weiß ich nicht. Reflektoren habe ich auch schon häufiger gehört, LED Umrüstung noch nicht.

    Ich denke in 2 Situationen läufst du da Gefahr: wenn sie eine großangelegte Kontrollstelle haben, wo auch ganz viele Spezialisten in verschiedenen Fachbereichen vor Ort sind. Sowas, was sie auf den Zufahrten zu Tuningtreffen aufbauen zum Bleistift. Und, wenn sie dir eigentlich etwas anderes vorwerfen möchten (z.B. zu schnell gefahren), was sie dir aber nicht rechtssicher nachweisen können.


    Ich hatte auf über 300.000km in diversen Gefährten (Autos und Motorräder) bisher 3 Kontrollen und davon nur eine, wo tatsächlich auch mal etwas genauer hingeschaut wurde. Ich halte das Risiko, erwischt zu werden, daher für überschaubar. Ganz besonders, wenn man bei einem Auto, das es serienmäßig auch mit LED gab (wie dem F56), diese Philips/Osram LED rein macht.

  • So, jetzt habe ich den Philips Canbus Adapter verbaut. Hab ihn sogar noch ins Lampengehäuse reinbekommen. Funktioniert tatsächlich alles, bis auf ein leichtes flackern beim anschalten, hält sich für 5 Sekunden. Aber damit kann ich leben. Die Lichtstreuung ist ziemlich genau die gleiche wie beim Halogen.