Nachrüstung LED bei Halogenscheinwerfern

  • Dein letzter Passus ist nicht ganz stimmig. Aus meiner Sicht gibt es wegen LED's, schon gar mit grundsätzlicher ABE, keine Stillegung nebst Neuerlangung der BA. Und klar, mehr Licht ist auch mehr hell. Das ist der Sinn.

    theoretisch können sie sich dafür vor Ort Stilllegen, ja. Veränderungen (=Mangel) an Lichttechnischen Einrichtungen sind so gewertet, dass sie dafür die Weiterfahrt untersagen können. Ob sie das wirklich tun würden, weiß ich nicht. Reflektoren habe ich auch schon häufiger gehört, LED Umrüstung noch nicht.

    Ich denke in 2 Situationen läufst du da Gefahr: wenn sie eine großangelegte Kontrollstelle haben, wo auch ganz viele Spezialisten in verschiedenen Fachbereichen vor Ort sind. Sowas, was sie auf den Zufahrten zu Tuningtreffen aufbauen zum Bleistift. Und, wenn sie dir eigentlich etwas anderes vorwerfen möchten (z.B. zu schnell gefahren), was sie dir aber nicht rechtssicher nachweisen können.

    Genau, jede Veränderung an den Scheinwerfern (lasieren, polieren, abschleifen, folieren, Leuchtmittelumbau...) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die STVZO gibt eben vor, dass Scheinwerfer nur mit dem typgeprüften Leuchtmittel verwendet werden dürfen. Im Rahmen der ABE wird die Konformität nur bestätigt und macht das Leuchtmittel in Verbindung mit dem Scheinwerfer auf Grundlage der ABE legal. Eine andere Scheinwerfergenehmigungsnummer (z.B. Scheinwerfer nicht original sondern Zubehör) oder ein anderes Leuchtmittel ist hier schon ein erheblicher Mangel und führt auch zum Erlöschen der BE. Natürlich kann ein Polizist Gnade vor Recht ergehen lassen und dich mit Mängelkarte heim fahren lassen, aber viele geben bei Beleuchtung nicht nach. Wieso auch, lässt sich nachweisen, dass der Polizei der Mangel bekannt ist und das Fahrzeug nicht aus dem Verkehr genommen wurde, kann eine Mithaftung der Ordnungshüter durchaus angeklagt werden. Und ja, es kann zum Sicherheitsrisiko führen, mit falschen Leuchtmitteln zu fahren. Auch wenn das Leuchtmittel eine E-Nummer und eine ABE theoretisch hätte, kann bei einer Verkehrskontrolle nur mit der ABE geprüft werden, ob der Umbau passt. Hier kann man leider vor Gericht nicht auf Verhältnismäßigkeit plädieren. Denn wer umbaut, muss die Rechtslage kennen. Wenn die Halogenlampe defekt ist, liegt theoretisch auch ein erheblicher Mangel vor, der theoretisch auch die BE erlöschen liesse. Hier würde aber ein Gericht immer mit der Verhältnismäßigkeit argumentieren, denn ein defektes Leuchtmittel führ eher selten zu einer Blendung des Gegenverkehrs. Ausser es ist Mitursache eines Unfalls, dann gibts auch bei defekten Leuchtmitteln keine Gnade vor Gericht.

    Ich halte das Risiko, erwischt zu werden, daher für überschaubar. Ganz besonders, wenn man bei einem Auto, das es serienmäßig auch mit LED gab (wie dem F56), diese Philips/Osram LED rein macht.

    Mittlerweile ist es für die Polizisten im fließenden Verkehr kaum noch zu erkennen, ob das Fahrzeug ein nachgerüstetes LED Leuchtmittel mit ABE hat oder eben nicht oder ob es sogar original ist. Hier müsste dann wirklich eine Kontrolle stattfinden und das geprüft werden. Dies bei jedem zweifelhaften Fahrzeug zu prüfen macht man nicht alltäglich. Großangelegte Kontrollen sind da eher ein Faktor. Oder wenn der Scheinwerfer verstellt ist und so eine Blendung stattfindet. Sollte man aber sonst unauffällig unterwegs sein, ist man relativ safe. Dann ist ein abgelaufener Verbandkasten eher ein Problem :D. Und im Falle eines Unfalls, werden in der Regel nur dann die Leuchtmittel mitbewertet, wenn ein Zeuge oder der Unfallgegner ebendies als Teil des Unfalls anmerkt.


    Ich will jetzt nicht grundsätzlich den Oberlehrer spielen. Mir geht es nur darum, dass man sich im Klaren ist, was die Folgen sein können. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass man diese lieber verbaut, zumal sie in vielen Scheinwerfern gut funktionieren und es theoretisch keinen ersichtlichen Grund gibt, diese nicht zu verbauen. Ich habe an meinem X2 auch am Heck LED Lampen für die Blinker verbaut und entspr. codiert. Ich bin mir bewusst, dass ein findiger Polizist mit die Karre deswegen "zerlegen" kann.

  • Ich lege einfach die alten Halogen Birnen in den Kofferraum, brauche für den Wechsel nach so viel Erfahrungen nur noch 30 Sekunden 😅

  • Wobei du im Fall der Fälle korrekt argumentieren solltest. Also, dass du die alten einfach als Reserve bei hast, falls einer kaputt geht. Ansonsten könnte das nämlich Vorsatz und damit doppeltes Bußgeld sein

  • Wobei du im Fall der Fälle korrekt argumentieren solltest. Also, dass du die alten einfach als Reserve bei hast, falls einer kaputt geht. Ansonsten könnte das nämlich Vorsatz und damit doppeltes Bußgeld sein

    Ich glaube, da es sich hier um einen bewussten Umbau handelt und Unwissenheit da kein Argument ist, macht's das Kraut nicht fett. Der Umbau wird in der Regel als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu werten. Das kannst du gleichwertig setzen, wie einen Fahrwerksumbau mit dem du ohne Eintragung durch die Gegend fährst. Lampen sind schneller getauscht als ein Fahrwerk, vom Verkehrsrecht aus gesehen, ist es aber das gleiche Vergehen.

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    You drive me crazy, Shawn!
    :MINI_03:

  • das glaube ich nicht. Der Umbau selbst ist natürlich bewusst geschehen und damit Absicht, aber du kannst ja sagen, dass du dachtest, dass die Lampen zugelassen wären, weil sie ja eine ABE haben. Dann wäre das trotzdem ein Versehen.

    Allerdings weiß ich es nicht sicher. Ich mein auch zu schnell fahren geschieht ja schlussendlich durch aktive Handlungen meinerseits. Das Versehen besteht ja in dem Moment darin, dass ich "nicht wusste, dass hier nur 50 erlaubt sind".

    Aber sicher weiß ich's nicht. Ich würde es nicht riskieren. Kenne das vom Bremshebel am Motorrad. Fahre da auch einen ohne ABE, weil der Hersteller aus Japan für das thailändische Motorrad eines japanischen Herstellers (Honda) halt keine ABE in Deutschland ausstellt. Da habe ich den originalen bei und die Argumentation bereit gelegt. Just in case :)