Dein letzter Passus ist nicht ganz stimmig. Aus meiner Sicht gibt es wegen LED's, schon gar mit grundsätzlicher ABE, keine Stillegung nebst Neuerlangung der BA. Und klar, mehr Licht ist auch mehr hell. Das ist der Sinn.
theoretisch können sie sich dafür vor Ort Stilllegen, ja. Veränderungen (=Mangel) an Lichttechnischen Einrichtungen sind so gewertet, dass sie dafür die Weiterfahrt untersagen können. Ob sie das wirklich tun würden, weiß ich nicht. Reflektoren habe ich auch schon häufiger gehört, LED Umrüstung noch nicht.
Ich denke in 2 Situationen läufst du da Gefahr: wenn sie eine großangelegte Kontrollstelle haben, wo auch ganz viele Spezialisten in verschiedenen Fachbereichen vor Ort sind. Sowas, was sie auf den Zufahrten zu Tuningtreffen aufbauen zum Bleistift. Und, wenn sie dir eigentlich etwas anderes vorwerfen möchten (z.B. zu schnell gefahren), was sie dir aber nicht rechtssicher nachweisen können.
Genau, jede Veränderung an den Scheinwerfern (lasieren, polieren, abschleifen, folieren, Leuchtmittelumbau...) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die STVZO gibt eben vor, dass Scheinwerfer nur mit dem typgeprüften Leuchtmittel verwendet werden dürfen. Im Rahmen der ABE wird die Konformität nur bestätigt und macht das Leuchtmittel in Verbindung mit dem Scheinwerfer auf Grundlage der ABE legal. Eine andere Scheinwerfergenehmigungsnummer (z.B. Scheinwerfer nicht original sondern Zubehör) oder ein anderes Leuchtmittel ist hier schon ein erheblicher Mangel und führt auch zum Erlöschen der BE. Natürlich kann ein Polizist Gnade vor Recht ergehen lassen und dich mit Mängelkarte heim fahren lassen, aber viele geben bei Beleuchtung nicht nach. Wieso auch, lässt sich nachweisen, dass der Polizei der Mangel bekannt ist und das Fahrzeug nicht aus dem Verkehr genommen wurde, kann eine Mithaftung der Ordnungshüter durchaus angeklagt werden. Und ja, es kann zum Sicherheitsrisiko führen, mit falschen Leuchtmitteln zu fahren. Auch wenn das Leuchtmittel eine E-Nummer und eine ABE theoretisch hätte, kann bei einer Verkehrskontrolle nur mit der ABE geprüft werden, ob der Umbau passt. Hier kann man leider vor Gericht nicht auf Verhältnismäßigkeit plädieren. Denn wer umbaut, muss die Rechtslage kennen. Wenn die Halogenlampe defekt ist, liegt theoretisch auch ein erheblicher Mangel vor, der theoretisch auch die BE erlöschen liesse. Hier würde aber ein Gericht immer mit der Verhältnismäßigkeit argumentieren, denn ein defektes Leuchtmittel führ eher selten zu einer Blendung des Gegenverkehrs. Ausser es ist Mitursache eines Unfalls, dann gibts auch bei defekten Leuchtmitteln keine Gnade vor Gericht.
Ich halte das Risiko, erwischt zu werden, daher für überschaubar. Ganz besonders, wenn man bei einem Auto, das es serienmäßig auch mit LED gab (wie dem F56), diese Philips/Osram LED rein macht.
Mittlerweile ist es für die Polizisten im fließenden Verkehr kaum noch zu erkennen, ob das Fahrzeug ein nachgerüstetes LED Leuchtmittel mit ABE hat oder eben nicht oder ob es sogar original ist. Hier müsste dann wirklich eine Kontrolle stattfinden und das geprüft werden. Dies bei jedem zweifelhaften Fahrzeug zu prüfen macht man nicht alltäglich. Großangelegte Kontrollen sind da eher ein Faktor. Oder wenn der Scheinwerfer verstellt ist und so eine Blendung stattfindet. Sollte man aber sonst unauffällig unterwegs sein, ist man relativ safe. Dann ist ein abgelaufener Verbandkasten eher ein Problem :D. Und im Falle eines Unfalls, werden in der Regel nur dann die Leuchtmittel mitbewertet, wenn ein Zeuge oder der Unfallgegner ebendies als Teil des Unfalls anmerkt.
Ich will jetzt nicht grundsätzlich den Oberlehrer spielen. Mir geht es nur darum, dass man sich im Klaren ist, was die Folgen sein können. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass man diese lieber verbaut, zumal sie in vielen Scheinwerfern gut funktionieren und es theoretisch keinen ersichtlichen Grund gibt, diese nicht zu verbauen. Ich habe an meinem X2 auch am Heck LED Lampen für die Blinker verbaut und entspr. codiert. Ich bin mir bewusst, dass ein findiger Polizist mit die Karre deswegen "zerlegen" kann.