TÜV machen ist nicht das gleiche, wie die Leistungssteigerung eintragen! Wegen strafbar machen: nicht wirklich. Der TÜVer wird vermutlich tatsächlich nicht wissen, dass das Auto eine Leistungssteigerung hat. Der Händler sagt es dem TÜVer einfach nicht und der TÜVer prüft es vermutlich nicht. Dir gegenüber hat der Händler es ja angegeben, insofern ist er da save. Du als mündiger Käufer musst selbst wissen, dass das illegal ist. Der Angearschte bist dann am Ende du, der in der möglichen Kontrolle mit einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung erwischt wird. Ein frischer TÜV macht die Leistungssteigerung nicht auf magische Weise legal und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Kaufberatung JCW Cabrio
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Ja ich muss da definitiv nochmal nachhaken wie das geregelt ist wenn ich mehr weiß gib ich Bescheid
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Als Motorradfahrer weis ich wie so eine " Routinekontrolle " ablaufen kann. Die von uns die ihre Motorräder legal umrüsten haben viele Eintragungen im Fahrzeugschein und selbst dann sind sie nicht sicher dass dann einer der kontrollierenden etwas findet was evt. nicht ganz so ist wie es sein sollte.

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Als Laie würde ich von einen " getunten " Fahrzeug abraten. Wenn ich 300 PS fahren will kauf ich mir den neuen Z40i,
oder backe kleinere Brötchen mit meinem alten Z4 89, 28i Cabrio
Ein JCW hat schon genug Power ! -
Ein ordentlicher Händler haut sofort die neueste Software drauf und dann ist die Leistungssteigerung weg. Da dieser Händler das nicht tut, sondern stattdessen damit hausieren geht, wissen wir jetzt schon, was das für ein Händler ist.
Und dann noch obendrauf: „im Kundenauftrag“. Will heißen, die Garantie gibt der Verkäufer - ein Privatmann. Nicht der Händler.
Noch Fragen??!!
Wenn da nicht ein Fachmann vor dem Kauf draufschaut, ist man selbst schuld.