Mini Cooper F56 SE - Thema Förderung

  • Ich wüsste derzeit nicht, ob ich es mit oder ohne bestellen würde. Frau will unbedingt Schiebedach, ich denke, das Fahrverhalten wird dadruch (theoretisch) schlechter, wegen hohem Schwerpunkt.
    Nicht umsonst haben viele Performance-Fahrzeuge ein Dach aus Kohlefaser. Aber das wird man im Alltag nicht merken und ist eher eine Kopfsache von mir (weil Leichtbaufetischist).
    Hätte er noch eine Lenkradheizung, hätten wir ihn wahrsch. schon bestellt (auch wieder Frau).

  • Das mit der Lenkradheizung kapiere ich gar nicht. ME ein must have bei jedem EV.
    Leider hat es BMW im i3 seit 2013 nicht geschafft, das anzubieten (weder für Geld, noch gute Worte...der Himmel weiß, warum und das, obwohl der i3 ja von Grund auf komplett NEU gedacht wurde).
    Kein Wunder, dass Mini das Thema beim SE nicht auf dem Radar hatte...

  • Ja, schon seltsam. Andere BMW-Modelle haben das optional.
    Gerade beim E-Auto könnte man so Reichweite gewinnen, wenn man statt die Heizung hoch zu stellen Sitz- und Lenkradheizung verwendet.
    (Ok, der MINI Cooper SE hat eine Wärmepumpe, die die Problematik entschärft - aber gerade der i3 hätte profitiert).

  • Hätte gern das Panoramadach gehabt, aber dann reisst er die magische 40 K€ Marke, und nichts ist mehr mit 0,25% Besteuerung Privatnutzung...

    Die BAFA-Förderung richtet sich ja nach dem Netto-Basispreis. Die Firmenwagenbesteuerung tatsächlich nach dem Brutto-Preis?


  • Die BAFA-Förderung richtet sich ja nach dem Netto-Basispreis. Die Firmenwagenbesteuerung tatsächlich nach dem Brutto-Preis?

    Richtig!
    Für die BaFa Förderung gilt der Netto Basispreis (soweit ich weiß, sogar OHNE Extras). Auch hier gelten Grenzen: zB über 60 K€ gibt es keine BaFA Förderung. Bis 40k€ die 3000,- Privatanteil und zw. 40-60 K€ kenn ich mich nicht genau aus, da wird, meine ich, der Eigennanteil auf 2500,- reduziert.


    Die Privatnutzung bei Firmen,- Dienstwagenbesteuerung richtet sich nach dem Bruttolistenpreis des bestellten Fahrzeuges (also hier inkl. aller ab Werk bestellten Extras, aber OHNE Sonderzubehör, zB Winterräder, UNABHÄNGIG davon, wie hoch der Händlerrabatt ist):
    Bis 40 K€ werden 0,25% des BLP pro Monat als zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Drüber sind es 0,5% des BLP.
    Das gilt im übrigen auch für Plug-Ins, solange diese eine gewisse Mindestreichweite elektrisch fahren können ODER nicht mehr als 50 gr. CO2/Km ausstoßen (Diese Grenzen werden ab 2023 verschärft und ab 2025 wohl nochmals...wobei: was heute gilt, bleibt für die gesamte Haltedauer im Sinne eines Bestandsschutzes als Vorteil erhalten).


    Viele Grüße
    T_J