Ganzjahresreifen auf dem MINI F56

  • Ich finde das schon etwas Murks, zumal das mit dem W ja auch im Sommer für Sommerreifen gilt.

    Und über 70 KM/h Sicherheitspuffer bei einem One ist ja dann doch etwas übertrieben.


    Aber gut zu wissen, den bewährten CC 2 von Michelin gibt es als V und als W. Muss man dann beim Kauf drauf achten.

  • Weil das nicht unmittelbar mit dem genauen Wert der Höchstgeschwindigkeit zusammenhängt, sondern quasi ein Sicherheitspuffer gelassen wird.

    Das stimmt nicht. In den aktuellen Vorschriften zum Geschwindigkeitsindex sind die Puffer im Index bereits mit drin. Also ein Reifen, der für Geschwindigkeit X freigegeben ist, muss eine höhere Geschwindigkeit tatsächlich aushalten können. Außerdem muss der Tacho im Auto immer zu viel anzeigen. Glaube Minimum 1,5% oder sowas in dem Dreh.


    Ich habe mir vor ein paar Jahren tatsächlich mal die EU-Gesetzestexte dazu rein gezogen, weil das auf bestimmten Motorrädern (sog. Reiseenduros - quasi die SUV auf 2 Rädern) ein ganz großes Thema war. Dort steht tatsächlich drin, dass die Hersteller dazu verpflichtet sind, den niedrigsten zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passenden Geschwindigkeitsindex einzutragen. Leider ist mir kein einziger Hersteller bekannt, der das auch tatsächlich macht. Die meisten werden vermutlich mit dem Index eingetragen, den der Reifen hatte, der aufgezogen war, als das Fahrzeug Typzugelassen wurde.

    Für Motorräder wurde diese Regelung in einer nachträglichen Klarstellung halbwegs zurück gezogen, für PKW gilt sie aber tatsächlich noch.

    Wobei ich vermute, dass man auch in Italien keine Probleme bekommt, sofern der Geschwindigkeitsindex zur Höchstgeschwindigkeit passt. Das ist aber eine reine Vermutung.

  • Es geht um den Eintrag im Fahrzeugschein - siehe Foto.

    Es ist mir vollkommen unverständlich, weshalb Mini/BMW hier den Geschwindigkeitsindex W eintragen lässt, obwohl gemäß Höchstgeschwindigkeit nur Index H nötig wäre...

    Es heisst aber dazu in den Erläuterungen zu den Feldern 15:
    "Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."
    Also lohnt sich ein Blick in die CoC-Papiere:
    https://www.reifen.de/forschun…ps/coc-papiere-beantragen

    Verflixt, in Zeile 35 taucht schon wieder "W" auf :aufreg:

    Aber dann ... in Feld 52 kommen die Ausnahmen und da sind die gängigen Reifen, auch M&S, dabei :!: :0011:

    Das musst Du dann nur noch den Italienern erklären :gruebel:

    Mein F55 Cooper - "Sterling" - wurde am 11.02.19 in Oxford gebaut, ist am 22.02. beim Händler eingetroffen und seit 05.03.19 glücklich bei mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Skipper ()

  • Hallo Skipper ,


    vielen Dank, das klingt gut.


    Ja, die M+S Variante mit Geschwindigkeits-Index H steht im COC Dokument.

    In den Meldungen über dieses italienische Gesetzt, steht halt immer, dass sich die italienische Polizei bei den Kontrollen nur auf die Angaben im Fahrzeugschein beziehen und dort steht nur der Geschwindigkeits-Index W...

    Und ob die mit sich reden lassen, wenn ich ihnen das COC Dokument zeige? Ich weiß es nicht... ;)


    Fest steht:

    Wenn die Angaben im COC Dokument eine Rolle spielen würden, dann bräuchten die Italiener dieses Gesetz nicht. Daher fürchte ich, dass es kompliziert wird, wenn man im den Sommermonaten in Italien in eine Polizeikontrolle kommt und M+S / GJR montiert hat, deren Geschwindigkeits-Index kleiner ist als derjenige, der im Fahrzeugschein steht...

    - F56 Mini One Blackyard Autom. in Melting Silver Bj. 02/2019

    - F56 Mini One (Chili) 6-Gang in Moonwalk Grey Bj. 05/2019

    Einmal editiert, zuletzt von Mini-Kurvenraeuber ()

  • Meines Wissens nach besagt die Regel, dass die Reifen die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs dauerhaft aushalten müssen. Dann kommste in den allermeisten Fällen mit „V“ klar.


    So ist/war das ja immer auch mit den Winterreifen-Aufklebern am Tacho. Bei nem V-Winterreifen braucht man keinen Aufkleber, bei T (oder H) schon…

    :2352: "Life's too short to drive a boring car"

  • Doch, natürlich gibt es den noch. Aber nur bei Fahrzeugen, die ihn brauchen. Viele haben inzwischen eine Winterreifen-Warnung im Infotainment integriert. Für ältere Autos gibt es aber weiterhin die Sticker. Hier ging es aber um eine spezielle Problematik in Italien

  • frag doch mal Deinen Autoclub :)

    Das habe ich tatsächlich vor einigen Wochen gemacht. Ich habe beim ADAC in deren Rechtsabteilung nachgefragt.


    Die haben geantwortet, dass bei einer Fahrzeugkontrolle in Italien rechtlich nur der Fahrzeugschein relevant ist, nicht das COC Dokument.


    Daher werden sich die italienischen Polizisten eher nicht auf eine Diskussion einlassen, wenn man versucht ihnen zu erklären, dass im COC Dokument der Geschwindigkeits-Index H als zulässig aufgeführt ist, wenn im Fahrzeugschein W vermerkt ist.

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  • Was noch eine Idee wäre: du könntest die "geänderte" Reifengröße per Einzelabnahme eintragen. Dafür musst du dir eine Organisation suchen, die Einzelabnahmen nach §21 macht. Das ist im Westen vor allem der TÜV und im Osten vor allem die Dekra. Prinzipiell dürfen das inzwischen alle Prüforganisationen machen, aber nur wenige haben bereits ihre Leute entsprechend ausgebildet.


    Vielleicht trägt ein netter Prüfer dir die gleichen Reifengrößen mit dem korrekten Speedindex ein?


    Dass in Italien das CoC nicht gilt, kann ich mir aber beinahe nicht vorstellen. Bei meinem Langstreckenauto (Skoda Superb) steht wie üblich nur eine Reifengröße im Schein aber nach CoC darf ich 5 unterschiedliche Reifen in 3 unterschiedlichen Felgengrößen (17-19") aufziehen. Da müsste ich ja zwischen Sommer (19") und Winter (18") Reifen jedes Mal die Papiere ändern lassen.