HJS Downpipe @ F56 F57 JCW LCI 2018 Facelift - John Cooper Works

  • Glückwunsch so muss das sein :0008: (Im übrigen war der echt gut, mit „der Firma die unser Auto baut“ :0009:

  • Noch etwas,


    Euro 6 c ist noch keine Pflicht.


    Zur Zeit gilt Euro 6 und das hat die DP ja.

    Dein Auto hat jedoch die Euro 6c Norm, welche erfüllt wird.
    Durch den Verbau der Downpipe kann es jedoch sein, dass dadurch die 6c Norm nicht mehr eingehalten werden kann - da vom Hersteller, welcher
    deine Downpipe gebaut hat, noch kein Abgasgutachten erstellt wurde und somit keine Zulassung besteht. ;)


    Mir soll es egal sein, wirklich. Ich gebe nur das wieder was mir von HJS weitergegeben wurde.


    Ist doch in deinem und anderen Fällen super, wenn die Firma, die unsere Autos bauen, grünes Licht gegeben hat und die Downpipe in die Papiere
    eingetragen hat. :thumbup:

  • Dein Auto hat jedoch die Euro 6c Norm, welche erfüllt wird.Durch den Verbau der Downpipe kann es jedoch sein, dass dadurch die 6c Norm nicht mehr eingehalten werden kann - da vom Hersteller, welcher
    deine Downpipe gebaut hat, noch kein Abgasgutachten erstellt wurde und somit keine Zulassung besteht. ;)


    Mir soll es egal sein, wirklich. Ich gebe nur das wieder was mir von HJS weitergegeben wurde.


    Ist doch in deinem und anderen Fällen super, wenn die Firma, die unsere Autos bauen, grünes Licht gegeben hat und die Downpipe in die Papiere
    eingetragen hat. :thumbup:

    Er muß zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht die 6 c norm einhalten.Es reicht Euro 6 und die hat er ja .


    Und wenn später die Euro 6 c norm kommt , ist die Norm zum Zeitpunkt der Zulassung gültig.


    Lg

  • Ab JCW Baujahr 11/2017 hat der MINI Euro 6c als Norm.
    Bei allen JCW's davor besteht kein Problem, da alles über die ECE Genehmigung geregelt ist und auch nicht eingetragen werden muss.
    Ähnliches Szenario wie bspw. bei der originalen Klappenabgasanlage, aber das ist wieder ein anderes Thema :P

  • Also hier liest man ja wirklich lustige Sachen. Aber eigentlich ist es nicht lustig, wenn so extrem viel gefährliches Halbwissen hier rumgetragen wird.


    Fakt 1. die Geschichte mit tüv und Mini München ist sehr zum Lachen. Mini München baut dein Auto nicht und ist nicht direkt der Hersteller der die Autos typisiert nach eu Vorschriften. Der tüv hat vielleicht die Halterung abgenommen aber nicht die Abgaswerte, was hier entscheidend ist.


    Fakt 2. die Motorkennung wurde nicht ohne Grund geändert. Aufgrund des 8 Gang Getriebes und Motoränderungen schaffen die lci Modelle Euro 6C, die hjs dp ist nur für Euro 6 typisiert worden.


    Fakt 3. sorry aber wie kommt man auf den Trichter das Euro 6 gilt???? Bzw. Von einem Gesetz für Neuzulassungen auf Veränderung zu schließen. Es ist aktuell so das bis Ende August Euro 6 Fahrzeuge zugelassen werden können egal ob a oder b oder c. Danach dürfen nur noch Euro 6 d zugelassen werden mit wltp Messungen. Das bedeutet aber nicht, dass ich mein Euro 6 c typisiertes Auto auf Euro 6 runter rüsten darf mit einer dp die für die Euro 6 Modelle typisiert ist. (Könnten alle Diesel Fahrer die Partikelfilter damals ausbauen - nein; sie müssten es ummelden und mehr steuern zahlen)


    also. Man könnte ein Gutachten der Abgase machen lassen, beim tüv, das eintragen lassen und ummelden auf andere Steuerklasse usw. Dann hätte man ein homologiertes Fahrzeug was wieder zulässig ist.


    Die jenigen die damit fahren und meinen sie sind auf der sicheren Seite und bla bla bla, haben garnichts. Das ganze ist illegal und für die die Erfahrung haben ... beim Unfall kommen Gutachter und die zerlegen das Auto bis aufs kleinste, die finden die illegale dp und dann gibts probleme ...
    da helfen dann weder dieses dumme Gelaber einer einfachen Werkstatt noch der abstrusen tüv Eintragung - schlichtweg umsonst.


    Also entweder Abgasgutachten machen lassen und selbst sozusagen typisieren und bis spätestens 31.8 ummelden (danach nicht mehr zulassungsfähig) oder eben illegal unterwegs.


    Ciao :)

  • Moi zusammen,
    also Miniwinnie du musst das ganze bzgl. der Unfallgeschichte differenzierter betrachten.
    Die Aussage Deinerseits ist mit Verlaub sehr unscharf ;) .


    Fakt ist zwar, das der Einbau ein Verstoß gegen die Emissionsgrenzwerte bedeutet und in diesem Zuge, selbstredent, wenn auch ziemlich weit hergeholt eine Steuerhinterziehung bedeutet (ist halt was für die Handtuchreservierer).
    Fakt ist das eine "illegal" eingebaute Downpipe den gleichen Charakter besitzt wie eine Klopapierrolle auf der Rücksitzbank, wenn es um Unfälle geht.
    Fakt ist darüber hinaus, dass eine Fahrzeugprüfung bei Unfällen wie Du sie hier plakativ aufführst nur in den seltensten Fälle als Option gezogen wird - dies in aller Regel bei Personenschäden nach meinem Verständnis oder aber durch Totaldeformationen ungeklärter Unfallursache.
    Ich würde mit hier wirklich wünschen, dass man endlich (nicht nur durch Dich) mal mit gesundem Menschenverstand die Thematik reflektiert.


    Eine Veränderung der AGA hat
    - mit der Verschlechterung beim Aufprall eines Fahrzeuges für Fahrzeuginsassen und umherfliegende Passanten, Kühe, Rehe, Elefanten
    - des Regelverhaltens von Sicherheitssystemen jeglicher Art
    - der Bremswirkung der Betriebsbremse beider Achsen
    nur verschwindent geringe Bedeutung.


    Hier ist eine veränderte/tes:
    - Rad-Reifen-Kombination sowie Profiltiefe
    - Fahrwerk
    - Bremsanlage
    - Verkleidungsteile jedweder Art


    als weitaus kritischer zu betrachten.
    In diesem Sinne weiterhin viel Vergnügen :)

  • Da hast du recht, zu solchen Untersuchungen kommt es nur bei Personenschäden und oder Tod.
    Du hast auch recht das eine DP oder Auspuff kein direkten Einfluss auf einen Unfall hat. Aber: das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis mehr, somit dürfte das Fahrzeug zur der Zeit nicht hier sein und der Unfall wäre nicht passiert.
    Ein lkw der einen Unfall hat und 2 Stunden vorher, statt 60 km/h mal 67 km/h gefahren ist (wie die meisten) dann hast du ein Problem, weil wie oben wäre der lkw 60 km/h vorher gefahren, wäre er nicht hier und der Unfall nicht passiert.


    Ist alles sehr spanisch aber so entscheidet da der Staatsanwalt.


    Und die Betriebserlaubnis erlöscht definitiv, egal ob das Einfluss auf Bremsverhalten oder sonst was hat. ||


  • Da hast du recht, zu solchen Untersuchungen kommt es nur bei Personenschäden und oder Tod.
    Du hast auch recht das eine DP oder Auspuff kein direkten Einfluss auf einen Unfall hat. Aber: das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis mehr, somit dürfte das Fahrzeug zur der Zeit nicht hier sein und der Unfall wäre nicht passiert.
    Ein lkw der einen Unfall hat und 2 Stunden vorher, statt 60 km/h mal 67 km/h gefahren ist (wie die meisten) dann hast du ein Problem, weil wie oben wäre der lkw 60 km/h vorher gefahren, wäre er nicht hier und der Unfall nicht passiert.


    Ist alles sehr spanisch aber so entscheidet da der Staatsanwalt.


    Und die Betriebserlaubnis erlöscht definitiv, egal ob das Einfluss auf Bremsverhalten oder sonst was hat. ||


    Danke @Akki , dass es endlich mal einer ausspricht :)


    Und @Miniwinnie , auch du hast teilweise recht und ich find deinen ersten Beitrag echt super, da es endlich mal auf den Punkt gebracht wird.


    Fakt ist dennoch, dass wir in Deutschland das Recht auf ein Urteil und nicht auf Grechtigkeit haben.


    Normalerweise wird bei einem Unfall nicht geprüft, außer es ist etwas sehr schlimmes wie Personenschaden oder ein Unfall, dessen Ursache vorerst unerklärlich ist. Dennoch muss eine Kausalität mit dem "illegal" verbauten Teil zugrunde gelegt werden. Klar fährt man irgendwo ohne Betriebserlaubnis, aber die Versicherung kann denke ich trotzdem nicht leistungsfrei werden, nur weil einer mit kaputtem Licht zur Werkstatt fährt und dabei einen Unfall verursacht, weil er eine Vorfahrt missachtet.