zu 1.: Ja, Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO funktioniert auch im mix oder ohne ABE / Teilegutachten, wenn der Rest erfüllt wird
zu 2.: Gesamtabnahme günstiger, da nur einmal Prüf- und Verwaltungsaufwand
zu 3.: Klares Jein. Wenn breiteres Rad abgenommen, dann kann ein schmaleres ohne zusätzliche Prüfung gefahren werden, sofern es Bauartgeprüft und im COC aufgeführt ist und keine Tachoabweichung vorliegt
zu 4.: Ja, nicht nur eigentlich...