Beiträge von rausfahrer

    @ sir_tobi: wie Mak37 richtig bemerkt, ist der Verstellbereich oder das Innenmaß Federlänge zu anderen Fahrwerksteilen nicht Bestandteil der Abnahme. Eine milimetergenaue Prüfung bei Kontrollen sollte nicht erfolgen, da


    - keine Richtplatte vorhanden, damit Verschränkungen durch Unebenheiten möglich / nicht auszuschließen

    - Setzung durch Alterung / Belastung / Beladung

    - ungleiche Karosseriebauteile (Radausschnittkante kein definiertes Bauteil)


    Praxis: kleine Abweichungen unter 1 cm sollten akzeptiert werden, solange die Mindestbodenfreiheit gewährleistet und die Freigängigkeit gegeben sind. Bei Neueinstellung der Höhe ist erneut eine Abnahme und Korrektur der Fahrzeugpapiere vorzunehmen.


    Theorie: optimal wäre eine Vermessung unbeladen / maximal zulässige Beladung, davon Mittelwert bilden und so eintragen. Dann nicht Abstand Radmitte / Radausschnittkante, sondern Vermessung Fahrzeughöhe gesamt an höchstem Punkt. So in den Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehen und nicht praktiziert.

    Zu prüfen ist immer das in der ZB I angegebene Kontrollmaß / Einstellmaß (z.B. VA/HA 335/340). Dieses Maß wird bei Erstabnahme durch den Prüfer protokolliert und so in die ZB I übernommen. Die möglichen maximalen und minimalen Herstellerangaben sind bei einer Verkehrskontrolle oder späteren HU irrelevant. In Deinem Fall: verbindlich VuH 325 mm Radmitte bis Radausschnittkante.

    Ja, natürlich. Passiert bei jeder Leitungsunterbrechung, egal ob Heizmatte, Verkabelung oder Stecker. Abschaltfunktion dient der Sicherheit, unterbrochene Leitungen können Isolationsfehler aufweisen und im ungünstigen Fall zu Kurzschlüssen führen.

    Kannst du mir sagen an welcher Stelle am Sitz die Unterbrechung bei dir genau aufgetreten ist? Beim Cooper meiner Freundin heizt auch nur noch die Lehne.

    Am Übergang Lehne / Sitzfläche Innenseite neben dem Gelenk. Wie geschrieben, Bezug lösen und nach vorn (Sitz) bzw. oben (Lehne) ziehen, die Leitungen werden dann sichtbar.

    ...

    Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten dazu, oder war es immer die Matte?


    grüsse Rolf

    Nein, bei meinen zwei BINIs war jeweils die Zuleitung Heizmatte Sitzlehne unterbrochen. Wenn man den Klingeldraht und die ungünstige Verlegung im Sitz betrachtet, keine Überraschung.


    Sitz raus, Bezug Lehne öffnen, unterbrochene Leitung reparieren, fertig. Je nach Geschick 60 min oder etwa 200,- € beim Sattler.

    zu 1.: Ja, Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO funktioniert auch im mix oder ohne ABE / Teilegutachten, wenn der Rest erfüllt wird

    zu 2.: Gesamtabnahme günstiger, da nur einmal Prüf- und Verwaltungsaufwand

    zu 3.: Klares Jein. Wenn breiteres Rad abgenommen, dann kann ein schmaleres ohne zusätzliche Prüfung gefahren werden, sofern es Bauartgeprüft und im COC aufgeführt ist und keine Tachoabweichung vorliegt

    zu 4.: Ja, nicht nur eigentlich...