Ist so etwas TÜV konform...betrifft das nicht die ABE ?
Möglich, wird aber weder Tüv noch der Polizei groß auffallen. Aber grade wenn Bremssättel oder ABS Steuergerät gegen ein anderes Bauteil getauscht wird, welches nicht in der Typgenehmigung aufgeführt ist, wird eine Einzelabnahme nach §21 STVZO fällig. Da müsste man nachweisen, dass die verbauten Komponenten nicht schlechter sind, als die original verbauten.
Aber, solange alles funktioniert, wird es keiner merken. Im Falle eines Unfalls, bei welchem das Fahrzeug begutachtet würde, kann es zum Versicherungsnachteil kommen.