Beiträge von kalimuc

    HJS hat ECE, aber das habe ich oben schon erklärt. In Verbindung mit anderen Bauteilen, die nicht auch eine ECE haben sondern eine EG, ABE oder sogar Kur Teilegutachten sieht das anders aus!
    Sogar HJS selbst rät zur Eintragung, da dies zu Problemen führen kann!

    Klar, dass das Klugscheissen wieder anfängt.

    Offiziell geht’s nur bis 2017, Punkt.

    Was jeder für sich selbst zulassungstechnisch zusammenbastelt, stand nicht zur Diskussion. Irgendwelche, wie auch immer gearteten Wege, lassen sich wahrscheinlich finden, wie man sieht.

    Du bist natürlich der Vorgesetzte von mehreren, voneinander unabhänigen TÜV Stellen, die mir bestätigt haben, dass das seine Richtigkeit hat, oder? Nur weil BMW das nicht mehr freigibt, heißt das ja nicht, dass es nicht stimmt.


    Nichts gebastelt, ganz offiziell. BMW ist keine Zulassungsbehörde und du auch nicht ;)

    Nein, geht nur bis Bj. 11/2017.

    Ist halt falsch, ich fahre einen 02/19 Cooper S mit eingetragener Pro AGA.


    Per Einzelabnahme kann man das schon eintragen, wen nass Gutachten dafür da ist.


    Und HJS Downpipe + AGA sollte man immer eintragen lassen, da die Downpipe zwar als Originalersatzteilen gilt, jedoch nur, wenn der Rest im Serienzustand ist!

    Lieber eintragen lassen, bevor jemand argumentieren will und das dann Probleme gibt. Dann steht es erstmal im Schein und eine Argumentation ist schwieriger, vorausgesetzt es ist nicht zu laut. Dann ist auch eine Eintragung egal.


    Übrigens bringt dir die Remus nichts, wenn du Klappe offen haben willst. Denn die Remus ist einzig und allein mit verschweißter Klappe zu legal. AC Schnitzer jetzt mal außen vor gelassen…