Wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen vorsehen, dass Bürgerbegehren eingebracht werden können, dann müssen diese natürlich durchgeführt werden - über die Sinnhaftigkeit kann man wahrlich streiten.
So hätte ich z.B. bei so einer Frage wie EU-Zugehörigkeit von GB niemals das Volk, welches gerade in einer gewissen Stimmungslage ist, gefragt. Inzwischen wäre die Mehrheit dann doch wieder für die EU-Zugehörigkeit. Aber anderes Thema.
Die beiden Bürgerbegehren in Straßkirchen wurden ja gleichzeitig abgestimmt, so dass jeder Stimmberechtigte (ab 16 Jahren) für beide Fragen abstimmen konnte. Auch wenn es auf den ersten Blick sinnlos erscheint, zweimal die gleiche Frage nur andersherum zu stellen, so musste dieses so durchgeführt werden, da zwei Bürgerbegehren mit der notwendigen Mindestanzahl der Beantragenden im Stadtrat eingereicht wurden. Somit müssen rechtlich auch beide Bürgerbegehren zur Abstimmung gebracht werden.
Die Wahlbeteiligung in Straßkirchen lag gestern bei 76,9 % und somit enorm hoch für solche Umfragen. Das verdeutlicht, wie wichtig den Bewohnern dieser kleinen Gemeinde dieses Thema ist.
Bei Bürgerbegehren muss die Wahlbeteiligung bei mindestens 25 % liegen, damit diese Gültigkeit haben. Selbst wenn für ein Bürgerbegehren gestimmt wird, die Wahlbeteiligung aber unter der 25 %-Marke liegt, geht das Bürgerbegehren nicht durch. Sowas ist nicht selten der Fall.
Grüße
Peter