Ich interpretiere das so, das ich eine Abnahme durch den TÜV brauche, diese aber nicht eintragen lassen muss.
Bei Eibach-Scheiben mit Serienrädern ist das richtig. Dabei aber die Auflagen zu jeder Rad-/Scheibenkombination beachten.
Bei H&R und SCC steht dagegen:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.