Man kann doch die Sensitivität der Auffahrwarnung einstellen im Zentralinstrument.
Bei mir ist sie auf Mittel eingestellt und das reicht mir eigentlich für die Stadt. Außerhalb hatte ich noch nie eine brenzlige Situation, daß es mal aktiv geworden wäre.
In der Stadt dafür schon... man hat automatik... der Vorderman fährt die ersten 2m energisch los und man denkt sich "endlich mal nicht ein Ampelschleicher" und dann nach 2m hält er die Drehzahl auf 2000rpm und bringt plötzlich nichts weiter.
Dann schreit mein System und leitet eine Gefahrenbremsung ein.
Allerdings, und was mich eigentlich schon stört, bremst das Teil bis ich wieder stehe, obwohl der Vordermann dann plötzlich doch wieder Gas gibt.
Und der Hintermann knallt mir fast rein, weil er nicht damit rechnet, daß mein Auto gleich stehen bleibt.
Möchte wissen wie das dann rechtlich geht.
Einerseits müsste er ja genug Abstand halten, damit er jederzeit stehen bleiben kann, umgekehrt darf ich aber auch niemanden mit einer Bremsung nötigen (was ja manche bei Dränglern machen).
Schreibt der Bordcomputer so eine Notfallbremsung mit und lässt sich das eigentlich auswerten und im Streitfall als Argument einsetzen.
Weil eigentlich hat es ja das Auto gemacht, und nicht der Fahrer.