Habe ich doch schon angedeutet. Ist für mich ein verschwiegender Mangel!
Als gewerblicher Betrieb ist ein Verkäufer in der Pflicht gebrauchte Ware vor dem Verkauf deutlicher zu prüfen als ein privater. Da reicht eine einfache Sichtprüfung nicht aus. Und da die Händler alle angeschrieben wurden aufgrund der Maßnahme zu den Lagerschalen wäre der Verkäufer hier meiner Meinung nach in der Pflicht gewesen, auch das vorher zu prüfen.
Und mit dem Tauschmotor ändert sich auch eine Eigenschaft des Autos, was ein zweiter Grund wäre.
Wenn du anrufst, dann solltest du nicht nach der Möglichkeit fragen ob das geht, sondern sagen, dass das jetzt rückabgewickelt wird.