Das passt schon, die von dir verlinkte EU-VO ist unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten, und da heisst es:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011R0566
>>VERORDNUNG (EU) Nr. 566/2011...
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wird wie folgt geändert
...
b) Folgender Absatz 8 wird angefügt:
„(8) Werden Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsaufzeichnungen in einer zentralen Datenbank des Fahrzeugherstellers oder in einer für diesen unterhaltenen zentralen Datenbank gespeichert, haben unabhängige Reparaturbetriebe, die in Übereinstimmung mit Anhang XIV Nummer 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (5) zugelassen und autorisiert wurden, zu den gleichen Bedingungen wie autorisierte Händler oder Reparaturbetriebe unentgeltlichen Zugang zu derartigen Aufzeichnungen, um Informationen über durchgeführte Reparatur- und Wartungsarbeiten zu speichern.<<
So steht es auch im A.T.U.Leistungkatalog:
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Ich lese auch gerade diese Verordnung und direkt unter dem von dir zitierten Absatz heißt es:
2. In Artikel 7 erhält Absatz 2 folgende Fassung:
„(2) Der Hersteller bietet den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, einschließlich Transaktionsdiensten wie Reprogrammierung oder technischer Unterstützung, für eine Stunde, einen Tag, einen Monat oder ein Jahr an, wobei die Gebühr nach der Dauer des Zugangs gestaffelt ist. Zusätzlich zu einem zeitbasierten Zugang können Hersteller eine transaktionsbasierte Gebühr anbieten, für welche die Gebühr nach Transaktion und nicht nach der Dauer des Zugangs gestaffelt ist. Wenn die Hersteller beide Zugangssysteme anbieten, wählen die unabhängigen Reparaturbetriebe das Zugangssystem, das sie vorziehen, also entweder das zeitbasierte System oder das transaktionsbasierte System, aus.“
Beide Absätze sind aber nur eine Ergänzung/Änderung einer anderen Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32007R0715&from=DE
Dort gibt es den "Artikel 7 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformation" , der den Herstellern sehr wohl die Möglichkeit zur Erhebung ein Gebühr einräumt.
Edit:
Auch interessant: http://www.qm-neffgen.de/files/Serviceheft_Info.pdf
Also wenn ich das richtig verstehe, muss der Hersteller die Abfrage der Serviceinformationen und den Eintrag eines Services kostenlos ermöglichen. Für den Zugang zu den Wartungsinformationen aber, also z.B. was muss bei einer Inspektion gemacht werden, dürfen sie Geld verlangen.
Und durch den Eintrag des Services im Online-Portal des Herstellers ist er wohl erstmal nur dort. Den Eintrag im Auto selbst kann man wohl nur über die BMW Software machen - kann aber auch sein, dass das bei Fahrzeugen mit SIM Karte OTA eintragen wird.