Ich habe vor drei Jahren 545 Eur bezahlt.
Beiträge von minifly
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Also bei meiner BBS in 7,5x17 ET48 hat die erste Prüfstation aufgrund der Radabdeckung abgewunken. Vorne finde ich es auch echt schon grenzwertig.
Beim zweiten Prüfer gings problemlos mit der Abnahme.[Blockierte Grafik: https://abload.de/img/img_3781e7kbv.jpg]
Edit: sehe gerade, ich habe ET45.
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Meiner Erfahrung nach ist die Lackschichtendicke extrem dünn.
Der Lack bei Mini hat bei mir gemessene 80 Mikrometer, noch mal 10 weniger als bei BMW.
Kann man die Kratzer mit dem Fingernagel fühlen? Dann wird das weisse schon Grundierung sein, dann ist nix mehr mit polieren.
Ich würde mir ein passendes Set von Dr. Colorchip holen und die Kratzer damit verschwinden lassen.
Auf meinem Youtube Kanal gibt es ein Video dazu.Die Radlaufblende kostet ca. 80 Eur bei Mini.
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Der Rat, den der Anwalt dem TE hier gegeben hat einen eigenen, neutralen Gutachter einzuschalten ist ein guter Rat gewesen. Manchmal gerät man schon ins Grübeln, wenn man den Umfang so eines Hausgutachtens liest.
Also ich habe es vor einem Jahr auch über BMW laufen lassen, als mir einer reingefahren ist. Ich musste mich um gar nichts kümmern, Abtretung unterschrieben und alles lief über das Autohaus.
Die haben übrigens einen unabhängigen Gutachter (also nix „Hausgutachten“) einbestellt. Das Gutachten war detailiert und umfangreich mit Bildern und Beschreibung bis zu kleinsten Schraube.
Das Eintreiben der Forderung hat auch direkt der Anwalt des Autohauses übernommen.
Organisatorisch war das alles tiptop von BMW. Ich musste nie mit irgendwem sprechen wegen irgendwas.
Gerade bei einem Leasingwagen würde ich es auch wieder genau so machen. -
18“ sieht natürlich mega aus, aber ich überlege aufgrund von Fahrdynamik/Komfort bei 17“ zu bleiben.
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Also es gibt sie in 17“, 7x17 ET 48 um genau zu sein. Kommen also 6 mm weiter raus. Ich hätte halt nur gerne mal Fotos gesehen. Erstaunlich, dass die so wenig gefahren werden. Das Design ist wohl nicht so beliebt.
Die wiegen übrigens nur 7,1 KG in 17“ und 7,6 KG in 18“. -
Fährt hier noch jemand die Breytons? Bisher gibt es nur ein Foto hier im Thread. Mich würde die Optik in 17“ interessieren. Ich überlege die diese Saison in silber zu kaufen.
Und kann man den Nabendeckel gegen den originalen tauschen? -
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Das passt schon, die von dir verlinkte EU-VO ist unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten, und da heisst es:
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011R0566
>>VERORDNUNG (EU) Nr. 566/2011...
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wird wie folgt geändert
...
b) Folgender Absatz 8 wird angefügt:
„(8) Werden Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsaufzeichnungen in einer zentralen Datenbank des Fahrzeugherstellers oder in einer für diesen unterhaltenen zentralen Datenbank gespeichert, haben unabhängige Reparaturbetriebe, die in Übereinstimmung mit Anhang XIV Nummer 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (5) zugelassen und autorisiert wurden, zu den gleichen Bedingungen wie autorisierte Händler oder Reparaturbetriebe unentgeltlichen Zugang zu derartigen Aufzeichnungen, um Informationen über durchgeführte Reparatur- und Wartungsarbeiten zu speichern.<<
So steht es auch im A.T.U.Leistungkatalog:
Ich lese auch gerade diese Verordnung und direkt unter dem von dir zitierten Absatz heißt es:
2. In Artikel 7 erhält Absatz 2 folgende Fassung:
„(2) Der Hersteller bietet den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, einschließlich Transaktionsdiensten wie Reprogrammierung oder technischer Unterstützung, für eine Stunde, einen Tag, einen Monat oder ein Jahr an, wobei die Gebühr nach der Dauer des Zugangs gestaffelt ist. Zusätzlich zu einem zeitbasierten Zugang können Hersteller eine transaktionsbasierte Gebühr anbieten, für welche die Gebühr nach Transaktion und nicht nach der Dauer des Zugangs gestaffelt ist. Wenn die Hersteller beide Zugangssysteme anbieten, wählen die unabhängigen Reparaturbetriebe das Zugangssystem, das sie vorziehen, also entweder das zeitbasierte System oder das transaktionsbasierte System, aus.“Beide Absätze sind aber nur eine Ergänzung/Änderung einer anderen Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32007R0715&from=DEDort gibt es den "Artikel 7 Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformation" , der den Herstellern sehr wohl die Möglichkeit zur Erhebung ein Gebühr einräumt.
Edit:
Auch interessant: http://www.qm-neffgen.de/files/Serviceheft_Info.pdfAlso wenn ich das richtig verstehe, muss der Hersteller die Abfrage der Serviceinformationen und den Eintrag eines Services kostenlos ermöglichen. Für den Zugang zu den Wartungsinformationen aber, also z.B. was muss bei einer Inspektion gemacht werden, dürfen sie Geld verlangen.
Und durch den Eintrag des Services im Online-Portal des Herstellers ist er wohl erstmal nur dort. Den Eintrag im Auto selbst kann man wohl nur über die BMW Software machen - kann aber auch sein, dass das bei Fahrzeugen mit SIM Karte OTA eintragen wird. -
Dann bin ich mal gespannt, was bei ATU rauskommt.
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Daraus folgt meines Erachtens doch, dass jeder Drittbetrieb die Möglichkeit haben muß die durchgeführten Arbeiten an den Hersteller (hier BMW/MINI) zu übermitteln.
Und somit müssten die irgendwie (siehe Frage weiter oben) in das elektronische Serviceheft kommen, oder?Ist ja auch alles möglich von BMW aus - kostet aber. In dem Absatz steht ja nichts davon, dass der Zugang kostenlos sein muss.