Beiträge von minifly

    Hmm, also ich habe zwar erst 3000 KM runter, aber die Auspuffblenden sehen aus wie neu ohne Ablagerungen außen an den Kanten. Ich wasche fast jede Woche und wische einmal drüber. Bei meinem R56 waren zu diesem Zeitpunkt schon Ablagerungen und Ruß festgebrannt.
    Liegt das an der Euro6, die alles wegfiltert, oder ist Ultimate 102 doch sauberer in der Verbrennung?

    Wo steht das?

    § 439
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Na da! ;)



    Zitat von Willi Cooper

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

    Das ist dann natürlich weiterhin wichtig. Einen kaputten Drucker kannst du nach zwei Monaten einfach zum Media Markt bringen und einen neuen Verlangen. Da braucht man sich nicht mit einer Reparatur abspeisen lassen. Für den Verkäufer ist es einfach ins Regal zu greifen und einen neuen auszuhändigen.


    Bei einem Auto sieht es natürlich anders aus. Bestellung und Auslieferung generieren beim Verkäufer schon ziemlichen Aufwand, so dass hier nicht einfach ein neues Auto für Kleinkram bestellt wird. Ein Motortausch generiert aber auch Aufwand und kostet vielleicht mehr Stunden.
    Dazu kommt die Frage, ob ein Austauschmotor beim Wiederverkauf nicht eben eine Nachteil für den Käufer darstellt.
    Kann man ja mal zu googlen, ob man Urteile findet.



    Um das meiner Meinung nach noch mal auf den Punkt zu bringen:
    BMW hat mangelhafte Lagerschalen verbaut, die innerhalb der Gewährleistung (die bei fast allen F56 ja noch gilt!) schon zu Metallspähnen im Öl führen. Die Fahrzeuge hatten also ab Verkauf einen schweren Mangel. BMW hat davon nun Kenntnis und bessert folgerichtig nach und informiert Händler und Käufer.
    Auch wenn es Serienstandsverbesserung heißt, das ganze ist kein Goodwill, Kulanz oder Garantie, sondern einfach ein Sachmangel und BMW in der Pflicht das auzubessern!
    Und aus einem Sachmangel ergeben sich evtl. andere Möglichkeiten als aus einer Kulanzaktion. ;)


    Ansonsten macht BMW das natürlich hier richtig. Händler und Kunden werden informiert und die Teile und Motoren getauscht. :thumbup:

    Der ADAC meint schon, dass man ein Recht auf Neuteile hat.
    https://www.adac.de/infotestra…efault.aspx?prevPageNFB=1


    Absatz Nacherfüllung:
    "Der Händler kann entweder eine Reparatur durchführen oder Fehler bzw. schadhafte Teile ersetzen. Grundsätzlich hat der Käufer hierbei Anspruch auf Verwendung von Original-Ersatzteilen und Neuteilen."


    Mit der gleichen Logik müßte man ja dann auch gleich das ganze Auto tauschen.

    Ich glaube, die Chancen stünden vielleicht gar nicht so schlecht. Die Diskussion, ob man mit einem Austauschmotor schlechter gestellt ist, gab es hier schon.
    In den Gesetzen zur Sachmängelhaftung wird dem Käufer (und nicht dem Verkäufer!) die Wahl gelassen, ob repariert wird oder ob er eine neue Sache bekommt. Neue Sache gibt es nicht bei Unverhältnismäßigkeit. Ob das bei einem neuen Motor zutrifft, müsste im Einzelfall ein Richter entscheiden.


    Anderes Beispiel: Mein Mini kam mit Transportschaden an. Motorhaube und Stoßstange wurden wegen Beulen und Rissen getauscht (~2000 EUR Schaden, wenn ich mich recht erinnere). Im Prinzip hinterher wieder wie neu, aber mit einem Vorschaden, den man angeben müsste beim Verkauf und damit ein Mangel, der nicht mehr behebbar war. Also wurde ein neuer Wagen bestellt. Gab kein Murren vom Händler.

    Denke, dass es gesetzlich ausreicht auch einen überholten Motor einzubauen - idealer Weise den eigenen oder einen der im Rahmen der normalen Abnutzung (km) des eigenen Motor liegt. Es gibt keinen Anspruch, etwas zu bekommen, dass besserist als das was man hatte.

    Es wird zwar Serienstandverbesserung genannt, aber im Prinzip sind die Spähne im Öl bei den meisten ein Mangel im Rahmen der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung. Von daher besteht schon ein Anspruch auf originale Ersatz- und Neuteile.