Sorry, aber der einzige Ansprechpartner bei einem Sachmangel ist der Verkäufer und niemand anderes. Er hat das Recht und die Pflicht, den Fehler in Ordnung zu bringen. Erst nach Absprache mit dem Verkäufer und seiner Zustimmung kann man eine andere Werkstatt aufsuchen, denn ansonsten hat man als Käufer seine Rechte schnell vertan und der Verkäufer ist raus, kann die Mängelbeseitigung ablehnen, wenn sich andere am Fahrzeug versuchen und möglicherweise rumpfuschen.
Auf irgendwelche Garantien sollte man nie spekulieren, da es eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, aber bei Missachtung des vorgeschriebenen Ablaufs braucht man sich nicht zu wundern, wenn es unnötigen Ärger gibt und Kosten entstehen. Bei Garantieleistungen sind häufig viele Dinge ausgeschlossen (s. im Kleingedruckten) und nach der Reparatur folgt dann das große Erwachen.
... und genau, es fragen nur immer so viele, weil sie bei Mängeln nicht oder zu wenig über ihre Rechte, Pflichten und die korrekte Vorgehensweise informiert sind. Das ist bedauerlich, aber leider Tatsache und Deine merkwürdigen Garantievorschläge, die Du schon öfter an verschiedenen Stellen (in beiden Foren) geäußert hast, tragen in keinster Weise zur Besserung und nachhaltigen Aufklärung bei, da sie nur verwirren und dazu auch noch falsch sind.
Ich habe als Verkäufer überhaupt nichts mit dem Thema Gebrauchtwagen Garantie zu tun, ( doch ich verkaufe, bzw. unterschreibe das Dokument und händige es aus )
aber, ansonsten ist ( zumindest in den AH die ich kenne ) der Service bzw. die Garantiebearbeiter zuständig.
Wenn ich als VK den Kunden verspreche was auch immer zu machen, dann ...........
so mit sind meine Aussagen, aus einer Erfahrung des täglichen Schaffens getroffen.
Mag sein das es nicht korrekt ist. ( Was du dann gerne beweisen darfst). Aber unser AH besteht schon seit 50 Jahren, klar man kann auch 50 Jahre was falsch machen.