Mini R56 Facelift - Gebraucht vom Händler, metallene Schleifgeräusche

  • Guten Tag,


    es ist mein erster Post in einem Mini-Forum, bin auch erst seit 2 Wochen ein halbwegs stolzer Besitzer eines Mini Cooper S. Es dreht sich um einen F56 aus dem Baujahr 2011.


    Wieso ich nur halbstolz bin? Naja. Seit 3 Tagen habe ich jedes mal nach dem Kaltstart, in den ersten 200-300 Metern ein lauteres Schleifgeräusch. Das nimmt zu, wenn ich vom Gas gehe. Zudem bremst der Motor innerhalb dieser ersten paar hundert Meter stark ab, wenn ich vom Gas gehe.
    Aber auch wenn Betriebstemperatur erreicht ist, kann ein geschultes Ohr das Schleifen hören. (Ich möchte mich nicht als geschult ausgeben, aber ein feines Gehör habe ich 8o) dieses Schleifen ist nur da, wenn ein Gang eingelegt ist. Ich habe testweise beschleunigt und dann den Fuß auf die Kupplung gedrückt. Dann hört man das Schleifen nicht mehr.
    Und nun zum letzten Symptom: wenn ich mal stark Gas gebe, um anzugeben, dann riecht es im Innenraum kurz etwas verschmort. Nur für 5-10 Sekunden.


    Ansonsten fährt der Mini echt super. Auch über 200 macht der Mini mit links.


    Könnt ihr ungefähr ausmachen, was das Problem sein könnte? Kettenspanner vielleicht? Der arbeitet ja mit Öl und eventuell dauert es etwas, bis das Öl ankommt. Ich weiß auch nicht.


    Ansonsten vielen Dank im Voraus für jeden Tipp oder Meinung. Bin mal gespannt worauf ihr so kommt


    Mit freundlichen Grüßen

    LB

  • Also entweder ein R56 ( 2011 ) 2. MINI Gen. od. F56 aus 2013 ? 3. Gen. Aber fast egal, wenn vom Händler gekauft einfach zurück und nachhacken, techn. prüfen lassen. Du solltest ja eine Gebrauchtwagen Garantie bekommen haben vom Hdl. Im günstigsten Fall MINI Next vom Zertifizierten MINI Dealer. Dann evtl. sogar 2. Jahre. wenn jetzt nicht vor Ort zum nächstliegenden Service fahren und dort prüfen lassen, bzw. Vorstellig werden. Auf jeden Fall

    falls dort kosten entstehen sollten vorher mit dem verkaufenden Händler Kontakt aufnehmen.

    MINI Cooper R50 05-07,MINI ONE R56 07-08, MINI Cooper S R56 08-15, MINI JCW R56 15-19, JCW R57 19-...

  • Also entweder ein R56 ( 2011 ) 2. MINI Gen. od. F56 aus 2013 ? 3. Gen. Aber fast egal, wenn vom Händler gekauft einfach zurück und nachhacken, techn. prüfen lassen. Du solltest ja eine Gebrauchtwagen Garantie bekommen haben vom Hdl. Im günstigsten Fall MINI Next vom Zertifizierten MINI Dealer. Dann evtl. sogar 2. Jahre. wenn jetzt nicht vor Ort zum nächstliegenden Service fahren und dort prüfen lassen, bzw. Vorstellig werden. Auf jeden Fall

    falls dort kosten entstehen sollten vorher mit dem verkaufenden Händler Kontakt aufnehmen.

    2. Gen 2011.


    Das Auto soll ich morgen über Nacht bei meinem Kfzler lassen. Der wird, da ich Stammkunde bin, kostenlos überprüfen, was sein sollte. Er berechnet erst, wenn er schrauben muss. Da gibt er mir natürlich Bescheid. Ansonsten würde ich das auch wie du es beschreibst machen.
    Eben war kein Schleifgeräusch da. Aber er stand auch nur knappe 7 Stunden. Es ist echt erst so, wenn er kalt ist und Öl zurück in die Wanne gelaufen ist, schätze ich.

  • Können es die Bremsscheiben sein, das da ein Stein zwischen Scheibe u. ?! gekommen ist, aber dann wäre das Geräusch aber ständig da ? Na dann viel Erfolg und Spaß mit dem MINI. Ich fahre auch die 2. Gen. als

    Cabrio. Aber das siehst du ja am Avatar.

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  • Ich bezweifle, dass es die Bremsen sind. Das Geräusch kommt vom Motor. Vorhin ist mir auch ein leichtes Klackern vorgekommen. Zu 70% bin ich mir sicher, dass es entweder der Kettenspanner oder die Steuerkette ist. Ich geb noch mal Feedback, sobald ich mehr vom Kfzler weiß.

  • ... wenn vom Händler gekauft einfach zurück und nachhacken, techn. prüfen lassen. Du solltest ja eine Gebrauchtwagen Garantie bekommen haben vom Hdl. Im günstigsten Fall MINI Next vom Zertifizierten MINI Dealer. Dann evtl. sogar 2. Jahre. wenn jetzt nicht vor Ort zum nächstliegenden Service fahren und dort prüfen lassen, bzw. Vorstellig werden. Auf jeden Fall

    falls dort kosten entstehen sollten vorher mit dem verkaufenden Händler Kontakt aufnehmen.


    Das ist alles unwichtig! Kosten entstehen auf keinen Fall, denn beim gewerblichen Kauf gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren.

  • Chucky101

    Hat den Titel des Themas von „Mini F56 Facelift - Gebraucht vom Händler, metallene Schleifgeräusche“ zu „Mini R56 Facelift - Gebraucht vom Händler, metallene Schleifgeräusche“ geändert.
  • Das ist alles unwichtig! Kosten entstehen auf keinen Fall, denn beim gewerblichen Kauf gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren.

    Das mag ja grundsätzlich richtig sein, aber wenn du mit deinem MINI zu einer anderen Werkstatt fährts und sagt ich habe Garantie und ein Problem können Sie mal schauen, bin ich sicher das er nicht sagt, super klein Problem ich mach das. "umsonst" Geld bekomme ich ja von der "Garantie". Also Garantiegeber. Dann würden ja nicht so viele Fragen.

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  • Das mag ja grundsätzlich richtig sein, aber wenn du mit deinem MINI zu einer anderen Werkstatt fährts und sagt ich habe Garantie und ein Problem können Sie mal schauen, bin ich sicher das er nicht sagt, super klein Problem ich mach das. "umsonst" Geld bekomme ich ja von der "Garantie". Also Garantiegeber. Dann würden ja nicht so viele Fragen.


    Sorry, aber der einzige Ansprechpartner bei einem Sachmangel ist der Verkäufer und niemand anderes. Er hat das Recht und die Pflicht, den Fehler in Ordnung zu bringen. Erst nach Absprache mit dem Verkäufer und seiner Zustimmung kann man eine andere Werkstatt aufsuchen, denn ansonsten hat man als Käufer seine Rechte schnell vertan und der Verkäufer ist raus, kann die Mängelbeseitigung ablehnen, wenn sich andere am Fahrzeug versuchen und möglicherweise rumpfuschen.


    Auf irgendwelche Garantien sollte man nie spekulieren, da es eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, aber bei Missachtung des vorgeschriebenen Ablaufs braucht man sich nicht zu wundern, wenn es unnötigen Ärger gibt und Kosten entstehen. Bei Garantieleistungen sind häufig viele Dinge ausgeschlossen (s. im Kleingedruckten) und nach der Reparatur folgt dann das große Erwachen.


    ... und genau, es fragen nur immer so viele, weil sie bei Mängeln nicht oder zu wenig über ihre Rechte, Pflichten und die korrekte Vorgehensweise informiert sind. Das ist bedauerlich, aber leider Tatsache und Deine merkwürdigen Garantievorschläge, die Du schon öfter an verschiedenen Stellen (in beiden Foren) geäußert hast, tragen in keinster Weise zur Besserung und nachhaltigen Aufklärung bei, da sie nur verwirren und dazu auch noch falsch sind.

    Einmal editiert, zuletzt von chevini () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Sorry, aber der einzige Ansprechpartner bei einem Sachmangel ist der Verkäufer und niemand anderes. Er hat das Recht und die Pflicht, den Fehler in Ordnung zu bringen. Erst nach Absprache mit dem Verkäufer und seiner Zustimmung kann man eine andere Werkstatt aufsuchen, denn ansonsten hat man als Käufer seine Rechte schnell vertan und der Verkäufer ist raus, kann die Mängelbeseitigung ablehnen, wenn sich andere am Fahrzeug versuchen und möglicherweise rumpfuschen.


    Auf irgendwelche Garantien sollte man nie spekulieren, da es eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, aber bei Missachtung des vorgeschriebenen Ablaufs braucht man sich nicht zu wundern, wenn es unnötigen Ärger gibt und Kosten entstehen. Bei Garantieleistungen sind häufig viele Dinge ausgeschlossen (s. im Kleingedruckten) und nach der Reparatur folgt dann das große Erwachen.


    ... und genau, es fragen nur immer so viele, weil sie bei Mängeln nicht oder zu wenig über ihre Rechte, Pflichten und die korrekte Vorgehensweise informiert sind. Das ist bedauerlich, aber leider Tatsache und Deine merkwürdigen Garantievorschläge, die Du schon öfter an verschiedenen Stellen (in beiden Foren) geäußert hast, tragen in keinster Weise zur Besserung und nachhaltigen Aufklärung bei, da sie nur verwirren und dazu auch noch falsch sind.

    Ich habe als Verkäufer überhaupt nichts mit dem Thema Gebrauchtwagen Garantie zu tun, ( doch ich verkaufe, bzw. unterschreibe das Dokument und händige es aus )

    aber, ansonsten ist ( zumindest in den AH die ich kenne ) der Service bzw. die Garantiebearbeiter zuständig.

    Wenn ich als VK den Kunden verspreche was auch immer zu machen, dann ...........8| so mit sind meine Aussagen, aus einer Erfahrung des täglichen Schaffens getroffen.

    Mag sein das es nicht korrekt ist. ( Was du dann gerne beweisen darfst). Aber unser AH besteht schon seit 50 Jahren, klar man kann auch 50 Jahre was falsch machen.

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  • Ich habe als Verkäufer überhaupt nichts mit dem Thema Gebrauchtwagen Garantie zu tun ...

    ... so mit sind meine Aussagen, aus einer Erfahrung des täglichen Schaffens getroffen.

    Mag sein das es nicht korrekt ist. ( Was du dann gerne beweisen darfst). ...


    Richtig! ... ist nicht korrekt und ich muss nichts beweisen!


    Es geht hier um Verbrauchergesetze und keine wirtschaftlichen Interessen eines Autohauses, was Du bisher nicht verstanden hast. Deine Ausführungen zeigen deutlichst, dass Du den Unterschied von Sachmangelhaftung/Gewährleistung und Garantie nicht kennst und schon immer in Deinen Beiträgen zu diesem Thema alles vermischst, was jedoch nichts miteinander zu tun hat. Du solltest Dich im Internet darüber informieren. Dort gibt es genügend Quellen, wo beide Themen ausführlich behandelt und verglichen werden, damit Du es endlich lernst.


    Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird. Sie ist nicht mit einer Garantie zu verwechseln, die grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist.


    Womit Du in Deinem Autohaus zu tun hast, ist für den Threadersteller völlig uninteressant und auch nicht hilfreich. Mit Garantie hat sein Fall nichts zu tun ... und andere, vergleichbare ebenfalls nicht!