Falls jemand mit Ganzjahresreifen im Sommer in Italien unterwegs sein wird (genauer: zwischen dem 16.5. und dem 14.10.), dann sollte er sich mit der Regelung unten vertraut machen. In Italien gilt die Regelung mit dem Geschwindigkeits-Index kleiner Index im Fahrzeugschein und Aufkleber nämlich nicht...
Zitate von der ADAC Webseite:
"An Kraftfahrzeugen montierte Reifen dürfen grundsätzlich den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten."
"In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht."
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/re…nterreifenverbot-italien/
Ich habe vor ein paar Wochen mal beim ADAC deswegen nachgefragt und sinngemäß die Antwort erhalten, dass man beim ADAC von keinem konkreten Fall weiss, wo ein Autofahrer wegen obiger Regelung belangt / bestraft wurde.