Ich find's immer wieder herrlich, wie hier durch einzelne behauptet wird, der Vertrag ist Schall und Rauch, weil Mini das Auto eben nicht mehr so baut. Sorry, aber so funktionieren Verträge nicht. Der Kaufvertrag ist prinzipiell erstmal rechtlich bindend in beide Richtungen und kann eigentlich nur einvernehmlich durch beide Parteien aufgehoben werden. Wenn der Vertrag nachträglich einseitig geändert oder aufgekündigt wird öffnet das Tür und Tor für Klagen. Und einen Schadenersatz braucht man gar nicht wild konstruieren. Schadenersatz ist nämlich anders, als man im Normalfall so glaubt. Wenn man aufgrund der Stornierung ein vergleichbares Produkt für mehr Geld kaufen muss, ist das ein finanzieller Schaden, den man hat. Das gilt z.B. auch, wenn ein Gegenstand mit objektiven 60.000€ Wert bei ebay für 51€ versteigert wird. Die 59.949€ Differenz waren dort als Schadenersatz an den Käufer zu zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob der Käufer tatsächlich ein vergleichbares Produkt gekauft hat. Der Schadenersatz wird aus der Differenz vom ermittelten bzw. angenommenen Wert zum Kaufpreis errechnet.
Internetrecht - ebay-zu-niedriger-preis
Hier mal ein Artikel zu den Lieferverzügen und möglichen klagen:
https://www.autozeitung.de/lie…%20in%20Betracht%20kommen.
D.h. Selbst, wenn man die Stornierung akzeptiert, kann die Tür für Schadensersatzforderungen offen stehen. Übertragen auf Mini bedeutet das also das gleiche Auto mit der gleichen Ausstattung kostet jetzt 3500€ mehr. D.h. selbst, wenn man storniert hätte man potenziell Anspruch auf 3.500€ Schadenersatz, weil das gleiche Produkt ja jetzt 3.500€ teurer ist. Wobei ich glaube, niemand hier will ernsthaft so weit gehen. Dennoch hätte man das Recht dazu
Und ich finde es noch immer eigenartig, dass hier jeder angegangen wird, der einfach nur sein Recht durchsetzen will. Mini hat einen Vertrag geschlossen, den sie einseitig aufkündigen oder verändern wollen. Dann müssen sie auch mit den Konsequenzen leben.
Rein vom Ablauf her wäre es wohl bei den Kaufverträgen, die Mini nicht nach AGB nachträglich verteuern kann (also Liefertermin <4 Monate) so, dass Mini einen höheren Kaufpreis bzw Storno anbietet, man nicht unterschreibt, und dann entweder Mini einseitig aufkündigt (dann könnte man unmittelbar danach auf Erfüllung klagen) oder der Liefertermin einfach verstreicht. Dann könnte man 6 Wochen nach LT die Lieferung fordern und eine Nachfrist setzen (üblicherweise 2 Wochen) und nach Ablauf der Frist dann auf Erfüllung klagen.
Allerdings wird keiner, der diesen Weg geht, hier davon berichten. Anwälte raten üblicherweise zur Verschwiegenheit und bei den dann möglicherweise ausgehandelten Auflösungsverträgen steht im Normalfall auch ein NDA mit drin.