wobei es da immer um 10% des Intervalls geht, nicht um 10% der Gesamtleistung. Ich kenne die 10% auch, allerdings nur bei den bei Verbrennern nötigen jährlichen Services, die ja immer neben der Zeit- auch eine km-Komponente hatten. Kann mir nicht so recht vorstellen, dass man jetzt 2,4 Monate zum überziehen hat.
Generell ist ein überziehen nicht zu empfehlen. Unabhängig davon, was der Händler sagt kann das im Garantiefall zu Problemen führen. Ob wirklich und wie groß hängt sicher von vielen Faktoren ab aber oftmals ist das bei den großen Herstellern so, dass ihnen jede windige Ausrede recht ist, wenn es um ernsthaft teure Garantiefälle (ab ca. 3k€ würde ich aus dem Bauch sagen) geht.
Im Octavia-RS-Forum hat tatsächlich mal einer berichtet, dass sein Händler behauptet hat, dass ein Garantiefall am Panoramadach nicht unter die Garantie fällt, weil das verbaute Gewindefahrwerk am Schaden schuld wäre. Der User hat einen Anwalt eingeschaltet und danach den Fall leider nie zu ende berichtet bzw. nachträglich sogar alle dazu gehörigen Beiträge gelöscht, daher weiß ich nicht, wie das ausgegangen ist. Ich nehme an eine außergerichtliche Einigung inkl. NDA
Daher würde ich dir empfehlen, eher die HU um einen Monat vor zu ziehen, als den Wechsel der Bremsflüssigkeit um 1 Monat nach hinten zu schieben