Der Hinweis muss vorhanden sein, aber das war trotzdem ein Spaß. Wer den Hinweis noch haben will, kann ja einfach die rechte Sonnenblende dran lassen.
Hinweis für den Airbag muss da und beim montieren des Sitzes gut sichtbar sein. Der Hinweis ist ja für Abschalten des Airbags bei Verwendung von rückwärts gerichteten Kindersitzen. Wobei ich finde, dass man ihn da, wo er ist, beim einbauen des Sitzes überhaupt nicht sieht. Aber naja. Man dürfte sich auch so einen Warnhinweis auf die B Säule kleben, dann muss nur noch ein vom Beifahrersitz aus gut sichtbar Hinweis auf den Airbag da sein.
Zitat§35a Absatz 8:
Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein .
Ob dafür die Prägung im Armaturenbrett reicht, weiß wohl keiner so genau