Das gilt nur für Motorräder (https://www.oponeo.de/blog/reifenfreigabe-motorrad), bei PKW hat man diese Reifenbindungen vor ein paar Jahren abgeschafft.
Der von dir verlinkte Artikel behandelt aber ein anderes Thema. Darin geht es um die Problematik vor ein paar Jahren, dass Reifenfreigaben nur noch als Grundlage zur Eintragung dienen sollten, nicht mehr als automatische Freigabe.
Seit diesem Jahr gibt es laut einem bekannten Prüfingenieur eine neue Maßgabe bei TÜV und Dekra, dass geänderte Reifengrößen nicht mehr als geänderte Größe, sondern nur mit Reifenbindung eingetragen werden dürfen. Das kam im Gespräch über ein Motorrad auf, daher weiß ich nicht, ob das auch für Autos gilt. Mein Tipp bleibt: einfach mal hinfahren und nachfragen ![]()