Wenn alle technischen Punkte passen, wie Radlast, Freigängigkeit und die Felge grundsätzlich für das Fahrzeug geeignet ist (Lochkreis, Bohrung etc.), muss der Prüfer die Felge eintragen - auch ohne Teilegutachten oder ABE.
Ein Festigkeitsgutachten reicht.
Nur wenn er der Meinung ist, da steht was über oder etwas könnte irgendwo streifen, kann er die Abnahme verweigern.
Wenn Felgen zusammen mit Federn oder einem Fahrwerk eingetragen werden, ist es so oder so eine Einzelabnahme. Denn ABEs beziehen sich immer auf ein Auto im Serienzustand.
Also mach dir keinen Kopf - wenn die Felge auf den Cooper S passt und du hast ein Festigkeitsgutachten der Felge wird sie auch eingetragen.
Verstehe ich das richtig:
- Wenn ich Federn/Fahrwerk verbaue und gleichzeitig neue Zubehör-Felgen drauf schraube und dann zum TÜV fahre, dann ist es total egal ob die Felgen für den SE eine ABE / Gutachten haben!!?? -> weil es eh einer Einzelabnahme Bedarf! (Voraussetzung Festigkeitsgutachten und Radlast passt)
Und wenn ich schon mal dabei bin:
- Macht es ein einen Unterschied, wenn ich die einzeln zeitlich versetzt abnehmen lasse (Vom Ablauf / Aufwand und preislich)
- Wenn ich nun Fahrwerk und Felgen in Kombi per Einzelabnahme durch habe. Was ist dann, wenn ich im Winter wieder die originalen Felgen drauf tue. Ist das dann damit eigentlich noch abgedeckt!!??
- Wenn ich ich sowohl Winter als auch Sommer Zubehör-Felgen fahre (und eingetragen habe) und dann ein Fahrwerk verbaue, dann müsste ich doch eigentlich zwei Einzelabnahmen machen - mit beiden Radsätzen...
Boah ey, ich hasse solche Nerd Fragen 🤪
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