Wenn es darauf ankommt, gibt es sicherlich keine 10% Klausel mehr. Ich kenne einen Fall, wo der Service um weniger als einen Monat üerschritten wurde und ein knappes Jahr später (Fahrzeug keine 3 Jahre alt) wurde genau deswegen eine Kulanzregelung abgelehnt
kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Werkstattmeister mir - nach ausdrücklicher Nachfrage - die Unwahrheit gesagt hat. Ich hatte im Oktober einen Neuwagen (kein Lagerwagen) gekauft, der Ende August produziert worden war.
Das hatte zur Folge, dass die Aufforderungen zum Service auch im August und nicht erst im Oktober - 2 Jahre nach Kauf -
kamen. Ich habe den Service problemlos im Oktober machen lassen. Genau so werde ich es demnächst mit dem Wechsel Bremsflüssigkeit handhaben. Nicht im August, sondern Oktober.
