Jep,
Klappe war zu. Und der Auspuff war da eigentlich sehr (!) leise.
Die Klappensteuerung war nicht das Problem, diese war damals ja freigegeben durch die EG-Genehmigung, welche weiter gilt.
Jep,
Klappe war zu. Und der Auspuff war da eigentlich sehr (!) leise.
Die Klappensteuerung war nicht das Problem, diese war damals ja freigegeben durch die EG-Genehmigung, welche weiter gilt.
@CoooperS, Du schreibst, dass auf Grund der neuen EU-Verordnung diese aktive Klappensteuerung mit TÜV bei Remus nicht mehr angeboten wird u. dass die Klappensteuerung separat zu bestellen sei.
Ich gehe davon aus, dass Du das Nachfolgemodell, die V2 meinst.
Doch diese wird bei allen Händlern u. auch bei Remus nach wie vor mit aktiver Klappensteuerung angeboten. Oder sehe ich das irgendwie falsch?
Auf der Homepage von Remus (Remus.eu) werden beide Auspuffsysteme für den Cooper S zwar mit Klappe und EG-Genehmigung angeboten - aber ohne die notwendige Ansteuerung. Man kann die Klappe also nicht bedienen.
Das nennt sich jetzt SOUND CONTROLLER, wird separat als Zubehör angeboten und ist OHNE EU-Genehmigung. Das dürfte dann aber für Neuwagen ab dem Stichtag gelten:
"Je lauter, desto besser: Viele Sportwagenfahrer schwören auf einen angemessen lauten und knatternden Sound. Damit ist ab Juli 2016 Schluss. Die EU-Verordnung 540/2014 verbietet sogenannte "Austauschauspuffe" in Neuwagen, wenn diese lauter als die Standartausrüstung sind. Damit verliert der beliebte Klappenauspuff seine Zulassung für Neuwagen. Die Hersteller arbeiten jedoch bereits an Alternativen." Quelle Presseportal.de
Also auf der Remus Seite ist alles dabei .
Weiß einer von euch wie es dann mit der JCW Pro Anlage aussieht?
Die ist ja Original und wird ganz normal bei BMW/Mini weiter verkauft.
Oh ha, dann wirds für Remus&downpipe aber richtig eng werden.
remusshop.de = FOSAB Österreich (Autozubehör, Tuning)
remusshop.eu = Remus direkt
Jetzt frag ich aber mal ganz blöd ... du warst bei der normalen Hauptuntersuchung und der Prüfer macht ne DB-Messung ?
Eine DB-Messung kenn ich eigentlich nur, wenn man einen Pott eintragen lassen will oder wenn einem die Polizei nen blauen Schein mitgegeben hat.
Der Prüfer hat gar keinen Grund eine DB-Messung zu machen, vorallem wenn ein E-Zeichen auf dem Pott steht.