Leasing was macht Ihr am Ende der Laufzeit?

  • @dmruhs


    Zwischenzeitlich haben @01goeran und @UnionChuck schon geantwortet, hier trotzdem meine Antwort.


    Der Leasingfaktor unterscheidet sich in der Regel vom Finanzierungszinssatz.
    Wie schon geschrieben, gibt es bei den Händlern Sonderaktionen, die mal ein Leasing oder eine Finanzierungsaktion pushen. Da der Händler nicht jedem Kunden die selben Konditionen (Nachlässe auf den Fahrzeugpreis) einräumt, die Zinssätze/Leasingfaktoren meistens aber für die Käufer identisch sind, solltest Du Deine Verhandlungskünste einsetzen.
    Lass Dir beide Varianten anbieten, dann hast Du ein belastbares Ergebnis.
    Beide Varianten haben den Nachteil, das ein vorzeitiger Ausstieg aus den Verträgen mit Vorfälligkeitszahlungen verbunden ist, falls Du wegen Familienzuwachs, etc. das Fahrzeug vorzeitig wechseln willst. Das ist z.B. einer der Gründe, weshalb ein Kauf vorteilhafter ist.


    @UnionChuck
    Bezogen auf den "reinen" Fahrzeugpreis, wirst Du bei einem Barkauf immer den höchsten Nachlass verhandeln können. Bei Leasing und Finanzierung kommen Kosten hinzu, die entweder Du allein oder Dein Händler mitträgt.


    Solltest Du besondere Connection oder Fähigkeiten besitzen, die diese Kosten wegdrücken, dann gib mir 'ne Info - damit könnte dann ein neues Businessmodell gestartet werden. :D

  • Habe auf 3 Jahre geleast und werde Paul am Ende der Laufzeit wieder abgeben. Schweren Herzens .. aber bis dahin hat er ca. 90tkm drauf und da macht es keinen Sinn, ihn zu übernehmen bei meiner KM-Leistung pro Jahr.


    Voher habe ich mal bar bezahlt oder finanziert. Aktuell bin ich mit dem Leasing zufrieden und werde es wohl nächstes Mal wieder so machen. Ist für mich ein Sorgenfreipaket.

  • Bezogen auf den "reinen" Fahrzeugpreis, wirst Du bei einem Barkauf immer den höchsten Nachlass verhandeln können. Bei Leasing und Finanzierung kommen Kosten hinzu, die entweder Du allein oder Dein Händler mitträgt.


    Ok, offensichtlich haben wir da völlig andere Sichtweisen.


    Für mich zählt zuerst der Nachlass und Ermittlung des Objektwertes.
    Dann lege ich das Geld für einen Barkauf auf den Tisch, wende den Leasingfaktor an oder aber finanziere die Summe. Das hier Kosten entstehen ist klar - für mich allerdings entkoppelt vom Nachlass.


    Sollte das etwas Besonderes sein, bitte informieren ;) :D Businessmodell de Luxe :P

  • Wenn ich das System richtig verstanden habe, ist der LEASINGGEBER nicht die Niederlassung oder der Händler, sondern der Eigentümer des Fahrzeugs, in der Regel eine Bank.
    Diese muss den Rückgabe-"Deals" zustimmen, der Händler ist lediglich ein "Servicedienstleister" für die Bank, der das Fahrzeug für sie zurücknimmt.
    Der Händler - zumindest bei den Niederlassungen - beauftragt selbst wieder einen Dienstleister (Dekra oder ähnliches) um den Restwert zu bestimmen.
    Somit ist der Handlungsrahmen für den Händler begrenzt im Vergleich zu Barkauf/Finanzierung.


    Rabatte.
    Natürlich wird auch beim Leasingmodell ein Rabatt gegeben, der die Leasingsumme reduziert.
    "Normalerweise" (call it common sense) übernimmt der Leasinggeber ein Risiko und Aufwand für die Vermarktung des Fahrzeugs nach Rücknahme.
    Dieses Risiko/Aufwand und die Kosten dafür müssen irgendwo herkommen.
    Woher? Möglichkeiten sind:

    • Geringere Rabatte
    • Zinsen (über die reine Finanzierung der Fahrzeugkosten über die Laufzeit des Vertrages hinaus)
    • Restwertkalkulation
    • Zusätzliche "Einnahmen" durch restriktive Rücknahmepolitik

    In Summe müsste deshalb Leasing für den Privatkunden teurer sein als Barkauf und sogar Finanzierung.


    Selbstverständlich kann dieser Mehrpreis für den Kunden akzeptabel sein, um die Vermarktung des Gebrauchtwagens bei Neukauf nicht übernehmen zu müssen.
    Er sollte sich nur bewusst sein, dass er für den Standard-Leasingzeitraum (im Fall Mini) zwischen 48 und 52% des Preises (inkl. Rabatt) bezahlt.
    2 Leasingperioden entsprechen dann ungefähr dem Neupreis eines Autos.
    Das Argument, immer das neueste Auto zu fahren ist kein Privileg des Leasings, man kann natürlich bei Eigenvermarktung sich auch jeder Zeit das neueste Modell kaufen.

  • Das was @Willi Cooper schreibt, kann ich aus den Erfahrungen meiner letzten
    vier Leasingverträgen bestätigen.
    Der Händler tritt bei Finanzierungs- und Leasingverträgen als Vermittler zwischen Autokäufer und Bank auf. Da sich der Händler den Bedingungen der Bank unterordnen muss, gibt die Bank die Höhe für Bearbeitungsgebühren, Berechnungsfaktoren, Restwerte, Zinsen, Vorfälligkeitszahlungen aus entgangenen Zinsgewinnen, etc. vor.


    Interessant ist der Ansatz von @UnionChuck, wenn man sich vorab nur auf den "reinen" Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung von Leasing oder Finanzierung konzentriert.
    Optional ergeben sich dann weitere Einkaufsmöglichkeiten.
    Zum Beispiel kann der gut verhandelte Fahrzeugpreis für alternative Leasing- u. Finanzierungsangebote bei unterschiedlichen Kreditinstituten dienen.
    Statt nur mit den vorgegebenen Konditionen der vom Händler vorgegebenen Bank zu rechnen, stehen plötzlich mehrere Angebote bereit. Das ist zwar für den Käufer aufwendiger, kann aber bei durchdachter Herangehensweise zusätzliche Preisvorteile ergeben.
    Die Für- und Wider-Betrachtung zu dieser Option führt jetzt aber zu weit :D

  • Obiges ist nicht korrekt im Falle meines Leasings und ich denke vieler anderer hier auch, denn:
    Das kostenlose Andienungsrecht für Privatpersonen bei Kilometerleasing bezieht sich auf das Recht des Kunden, also uns. D.h. wir müssen/dürfen vor Ende der Laufzeit entscheiden, ob wir den Wagen zurückgeben oder kaufen. Das geschieht dann zum vorher festgelegten Restwert. Bei Mini ist der Restwert 55% des UVP nach 3 Jahren und 15000km/Jahr.


    Falls man den Wagen zurückgibt, wird der Wagen vorher von einem Sachverständigen begutachtet. Falls man den Wagen kauft, erübrigen sich diese Begutachtung und auch die damit verbundenen Kosten (ca. 100€). Bei Sixt muss man im Übrigen die 100€ auch dann zahlen, wenn man den Wagen kauft und daher kein Gutachter raus kommt. Der Wagen darf bei Rückgabe die "üblichen Gebrauchsmerkmale" besitzen. So sind nach derzeitiger Rechtsprechung z.B. kleine Steinschläge im Frontbereich absolut üblich und stellen keinen Grund einer Nachforderung dar.

    Das Andienungsrecht ist immer das Recht des Leasinggebers gemäß Leasingerlassen. Er hat das Recht das Leasingobjekt dem Leasingnehmer anzudienen (Kaufzwang). Das was Ihr habt ist das Ankaufsrecht gemäß Leasingerlassen. Ihr habt das Recht das Leasingobjekt zu kaufen aber keinen Zwang.

  • Wenn ich das System richtig verstanden habe, ist der LEASINGGEBER nicht die Niederlassung oder der Händler, sondern der Eigentümer des Fahrzeugs, in der Regel eine Bank.
    Diese muss den Rückgabe-"Deals" zustimmen, der Händler ist lediglich ein "Servicedienstleister" für die Bank, der das Fahrzeug für sie zurücknimmt.
    Der Händler - zumindest bei den Niederlassungen - beauftragt selbst wieder einen Dienstleister (Dekra oder ähnliches) um den Restwert zu bestimmen.
    Somit ist der Handlungsrahmen für den Händler begrenzt im Vergleich zu Barkauf/Finanzierung.

    Bei BMW/MIni ist es die BMW Leasing GmbH, die Händler sind reine Dienstleister. Eigentümer ist allerdings praktisch nie eine Bank sondern eine Leasinggesellschaft, dem stehen bestimmte Bilanzierungs- und aufsichtsrechtliche Regeln entgegen bzw. erschweren. Bei BMW ist es auch so, die BMW Leasing GmbH hält das Eigentum an allen Leasingfahrzeugen in D.


    Entscheidungen über Verkauf etc. fällt ausschließlich die Leasing, wobei die Händler hier natürlich bestimmte Richtlinien haben und innerhalb dieser eigenständig anwenden dürfen (im Namen der Leasing).

  • Ihr Lieben,
    ich wollte keinen neuen Beitrag aufmachen, sondern hänge das einfach mal hier an:


    Was sind eure Erfahrungen und was ist euer Rat vor der Leasing-Rückgabe: Kleinere Kratzer (z.B. an Felgen oder am Heck) schon vor Rückgabe ausbessern lassen (wie auch von BMW empfohlen) oder belassen, komplett bei der Rückgabe dokumentieren und in der Endabrechnung aufgehen lassen?


    Freue mich über eure Meinung.
    Viele Grüße


    M