Abgasanlagen für den F56 JCW

  • Die ist so typisiert, aber die DB Grenzwerte lt. Schein sind einzuhalten. Fahren darfst du die Pro Anlage im öffentlichen Straßenverkehr, nur nicht offen!!!!!

    Die dB Grenzwerte erreicht er in geschlossenen Zustand, gehen wir davon aus.


    Aber wie oben das Beispiel. Polizei kann es dir gar nicht nachweisen, ob das jetzt 90db oder 120dB waren.

  • Die dB Grenzwerte erreicht er in geschlossenen Zustand, gehen wir davon aus.
    Aber wie oben das Beispiel. Polizei kann es dir gar nicht nachweisen, ob das jetzt 90db oder 120dB waren.

    wenn du auf einen Polizisten triffst der dich ärgern möchte dann ruft der einen Abschlepper weil er eine Manipulation vermutet und dann geht es erstmal zum Tüv

  • Die dB Grenzwerte erreicht er in geschlossenen Zustand, gehen wir davon aus.
    Aber wie oben das Beispiel. Polizei kann es dir gar nicht nachweisen, ob das jetzt 90db oder 120dB waren.

    Ich behaupte mal das die mittlerweile Geräte haben die das können. Gerade wo gegen "Autoposer" in HH Köln oder anderen Städten dies überprüft wird. Da reicht ja vielleicht sogar eine App. wobei die natürlich nicht vor einen Gericht standhaft wäre , also. Fahrzeug abschleppen, und im Polizei Gewahrsam eine Prüfung durch führen. :whistling:

    MINI Cooper R50 05-07,MINI ONE R56 07-08, MINI Cooper S R56 08-15, MINI JCW R56 15-19, JCW R57 19-...

  • ...keine Angst Freunde der Bestandsschutz greift zu 100% für alle Vor- LCI Modelle und BJ vor 11/2017 kann die auch ohne weiteres nachgerüstet werden. Deswegen bleiben die ja auch im Zubehörprogramm.
    Keine Eintragung in den Papieren für die JCW Pro nötig da Originalteil BMW mit Typzulassung. Die Eintragungen bei den Cooper S sind ausschliesslich für das Motor Tuning nötig.
    Bei den anderen muß halt in der ABE der spezielle Fahrzeugtyp aufgelistet sein um rechtskonform zu bleiben.
    Lasst euch nicht verrückt machen, meine Cousine arbeitet in einer technischen Prüfstelle und die wissen über die Zulassungen und rechtlichen vorgaben des Bundeskraftfahrtamts bestens Bescheid. Weiß nicht wieso hier immer wieder Artikel eingestreut werden welche die Besitzer nur verunsichern und jetzt am liebsten ihre Klappenanlage Rückbauen würden.
    Bei geschlossener Klappe muß nach alter Geräuscheverordnung nur der Richtwert im Fahrzeugschein bei angegebener Drehzahl eingehalten werden und das langt Dicke und natürlich bleibt das Fahren mit offener Klappe im öffentlichem Strassenverkehr wie vorgegeben auch verboten.

    + F56 JCW + thunder grey/chili red + JCW Pro Klappenschalldämpfer + OZ Hyper GT 18" So + Sparco Trofeo 5 18" Wi + KWSC + JCW Pro Teile + EZ 06/2017 + all black

    --> zu meinem MINI Blog KEEP CALM AND DRIVE A MINI :2352:

  • Ich behaupte mal das die mittlerweile Geräte haben die das können. Gerade wo gegen "Autoposer" in HH Köln oder anderen Städten dies überprüft wird. Da reicht ja vielleicht sogar eine App. wobei die natürlich nicht vor einen Gericht standhaft wäre , also. Fahrzeug abschleppen, und im Polizei Gewahrsam eine Prüfung durch führen.

    das ist klar!
    aber wenn ich im Tunnel weng knallen lasse und am Ende des Tunnels eine Polizeistreife steht und behauptet er ist zu laut.


    wie können sie es beweißen? ?(


    Ist mir genau so passiert. Am Ende war eine Ampel die Rot leuchtete daher habe ich gebremst und runtergeschaltet. Natürlich kam dann der Polizist und meinte: ``weng laut, oder?``


    Dann ging es zur Verkehrskontrolle über. Wo er noch auf erhöhte Geschwindigkeit angedeutet hat. Obwohl kein Beweiß :0002:

  • Hi,


    fahrt doch einfach mal zum TÜV oder der Polizei und erkundigt euch.........ist doch ganz einfach........Lg :D:D:D

  • Die Polizei kann bei Verbau der JCW Pro Klappenabgasanlage an einem genehmigten Modell nicht 100% nachweisen, dass beispielsweise bei Vorbeifahrt die Klappe offen war, da momentan einfach die Möglichkeit besteht die Klappe manuell zu schließen.
    Es wäre lediglich ein Verdacht und dieser reicht bekanntlich nicht aus.


    Genau das ist auch der Grund, wieso die manuelle Steuerung inzwischen bei aktuellen Fahrzeugen verboten ist (außer die Lautstärke ist bei geöffneter Klappe nicht lauter als im Fahrzeugschein angegeben).


    Bei der JCW Pro Klappenabgasanlage hat man einfach der Vorteil, dass nichts eingetragen werden muss und theoretisch niemand jemandem nachweisen kann, dass die Klappe in einer bestimmten Situation geöffnet war. (ein Schelm, wer böses dabei denkt :evil: )
    Probleme kann man sicherlich bekommen, falls sich die Klappe sich nicht mehr schließen lässt oder defekt ist - so, dass sie immer
    geöffnet bleibt und somit die EG-Genehmigung nicht erfüllt wird.
    Dies würde sich dann bei einer Messung der Lautstärke bestätigen und man wäre sicherlich schnell über den tolerierten +5dB, als im Fahrzeugschein angegeben.