Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion - irreführende Bezeichnung...Rücktritt vom Kaufvertrag ?!

  • Mir platzt wirklich der Kragen!


    Nicht der Verkäufer muss dem Käufer erklären, was die Begrifflichkeiten bedeuten, sondern der Kunde muss sicherstellen, dass er versteht, was er unterschreibt!

    Im Vertrag wird alles aufgelistet, was der Käufer erhält. Danach unterschreibt er und der Vertrag erlangt Gültigkeit.

    Danach zu behaupten, man sei irregeführt worden oder habe laut "Sachmangel gem. § BGB 434" irgendwelche Ansprüche?? Lächerlich. Eigentlich Peinlich. Und dann seine eigene Unfähigkeit im Internet zur Schau stellen ohne Einsicht...



    Du wirfst selbst die Begriffe durcheinander:

    "Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion" aufgeführt. Hört sich im ersten Moment ja super an und lässt einen Laien vermuten, das in einem modernen Fahrzeug ein Tempomat verbaut wurde, der auch den Abstand zum Vordermann automatisch regelt (Bremsfunktion). Dem ist aber leider nicht so, denn diese Bremsfunktion wird lediglich zum Regulieren bei z.B. bei abschüssiger Fahrbahn und Einhaltung des vorgegeben Tempos tätig.Nix mit Regelung des Abstands zum Vordermann - das darf man schön weiterhin selbst erledigen - Mist. Dies wurde im Verkaufsgespräch leider vom Verkäufer nicht erwähnt bzw. die unterschiedlichen Tempomat-Pakete (einfacher Tempomat, Tempomat mit Bremsfunktion oder adaptiver Tempomat ) erklärt.

    Hier liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel gem. § BGB 434 vor, da dass Fahrzeug nicht die (vermeintlich) zugesicherte Funktion (adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC) im Sinne des Ausstattungscode 541 besitzt. Eine automatische Abstandsregelung

    Wenn ich adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC will, dann frage ich aktiv nach. Und wenn ich es kaufe und nicht aufpasse, dann beiße ich mich selbst in den Allerwertesten, aber mache nicht alle anderen dafür verantwortlich.


    Und um es einmal ganz klar zu machen, worüber wir hier reden: In der Konfiguration von Mini lautete es damals "aktive Geschwindigkeitsregelung". Eindeutiger und selbsterklärender kann man es nicht formulieren


    Aber klar,...

    Die Ausstattungsliste war fast 2 Seiten lang

    Da war man wohl zu faul, um alles durchzulesen. Und beschwert sich danach lieber über die eigene Unfähigkeit.


    Du hattest:

    1. die Möglichkeit einer Probefahrt
    2. den Verkäufer als Ansprechpartner
    3. das Internet als Recherchetool und
    4. einen Vertrag zur Unterschrift

    Und trotzdem hast Du das falsche gekauft. Selbst Schuld. Nichts anderes. Und für solche Eskapaden erhöhen sich dann die Kosten bei Rechtsschutz und Firmen, weil Menschen ihre eigene Schuld auf andere abwälzen wollen und Kosten verursachen.


    Wie sagt Russel Peters so schön: "Be man!".

  • es geht um die fehlende Aufklärung bzgl. der unterschiedlichen Tempomat-Typen. Wenn du aber gar nicht weisst, das es verschiedene Typen bei BMW gibt, dann fragst/suchst du auch nicht danach. Ist es dir noch nie passiert, dass du etwas nicht wußtest und froh gewesen wärst, wenn du es vorab gewusst hättest bzw. dankbar warst, dass man es dir vorab erklärt hat ?

    siehe meinen Post vom 14.06. um 13:57 Uhr

    Ok, ich verstehe was du meinst. Aber versetze dich mal in die Lage des Verkäufers. Woher soll der wissen, welche Begriffe und Ausstattungen du kennst? Soll er bei A wie ABS anfangen und bei Z wie Zentralverriegelung aufhören? Woher genau sollte er wissen, dass du unter Geschwindigkeitsregeglung mit Bremsfunktion was anderes verstehst als er? Hast du ihn gefragt, ob das aktiv oder adaptiv die Geschwindigkeit an den Vordermann anpasst?

    Wenn er darauf JA geantwortet hat, ja dann wäre es eine zugesicherte Produkteigenschaft, die nicht vorhanden ist. Aber ich wette, das hat er nicht.

    Ich habe den adaptiven Tempomaten, nutze ihn aber selten. Bei Regen: geht nicht, bei tiefstehender Sonne: geht nicht, bei Ausfahrt aus einem Tunnel: Bremsung. Zudem fahren die Vorausfahrenden meist so unkonstant, dass man laufend runterbremst und beschleunigt.

  • Ok, ich verstehe was du meinst. Aber versetze dich mal in die Lage des Verkäufers. Woher soll der wissen, welche Begriffe und Ausstattungen du kennst? Soll er bei A wie ABS anfangen und bei Z wie Zentralverriegelung aufhören? Woher genau sollte er wissen, dass du unter Geschwindigkeitsregeglung mit Bremsfunktion was anderes verstehst als er? Hast du ihn gefragt, ob das aktiv oder adaptiv die Geschwindigkeit an den Vordermann anpasst?

    Wenn er darauf JA geantwortet hat, ja dann wäre es eine zugesicherte Produkteigenschaft, die nicht vorhanden ist. Aber ich wette, das hat er nicht.

    Ich habe den adaptiven Tempomaten, nutze ihn aber selten. Bei Regen: geht nicht, bei tiefstehender Sonne: geht nicht, bei Ausfahrt aus einem Tunnel: Bremsung. Zudem fahren die Vorausfahrenden meist so unkonstant, dass man laufend runterbremst und beschleunigt.

    Danke für deine Antwort und den Einblick in die Praxis - ich werde damit das Thema beenden.


    admin

    bitte schliesse diesen Thread - vielen Dank.

  • Chucky101

    Hat das Thema geschlossen.