Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion - irreführende Bezeichnung...Rücktritt vom Kaufvertrag ?!

  • Hallo zusammen,

    wenn man neu im BMW bzw. MINI-Universum ist, dann sind einem die Begrifflichkeiten nicht so geläufig wie einem "alten Hasen". Nun ist es uns passiert, dass wir von einem 15 Jahre alten Peugeot 207cc auf das Mini Cabrio mit John Cooper Works Trim-Ausstattung umgestiegen sind. Die Ausstattungsliste war fast 2 Seiten lang und unter anderem war dort auch der Begriff "Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion" aufgeführt. Hört sich im ersten Moment ja super an und lässt einen Laien vermuten, das in einem modernen Fahrzeug ein Tempomat verbaut wurde, der auch den Abstand zum Vordermann automatisch regelt (Bremsfunktion). Dem ist aber leider nicht so, denn diese Bremsfunktion wird lediglich zum Regulieren bei z.B. bei abschüssiger Fahrbahn und Einhaltung des vorgegeben Tempos tätig.Nix mit Regelung des Abstands zum Vordermann - das darf man schön weiterhin selbst erledigen - Mist. Dies wurde im Verkaufsgespräch leider vom Verkäufer nicht erwähnt bzw. die unterschiedlichen Tempomat-Pakete (einfacher Tempomat, Tempomat mit Bremsfunktion oder adaptiver Tempomat ) erklärt.

    Hier liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel gem. § BGB 434 vor, da dass Fahrzeug nicht die (vermeintlich) zugesicherte Funktion (adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC) im Sinne des Ausstattungscode 541 besitzt. Eine automatische Abstandsregelung ist technisch nicht vorhanden.

    Somit gäbe es folgende Möglichkeiten: Nachrüstung (teuer und aufwendig und macht das BMW überhaupt w/Garantie Haftung etc.), Preisminderung oder sogar Rückabwicklung.


    Ihr könnt vielleicht unsere große Enttäuschung nachvollziehen ..wie würdet ihr damit umgehen bzw. ist euch das auch schon passiert ?

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    Hier liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel gem. § BGB 434 vor, da dass Fahrzeug nicht die (vermeintlich) zugesicherte Funktion (adaptive Geschwindigkeitsregelung AAC) im Sinne des Ausstattungscode 541 besitzt. Eine automatische Abstandsregelung ist technisch nicht vorhanden.

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    Wieso glaubst Du, daß das Fehlen der SA 541 "Aktive Geschwindikeitsregelung" ein Sachmangel ist, wenn Du die besagte SA gar nicht geordert hast?

    VG

  • Wieso glaubst Du, daß das Fehlen der SA 541 "Aktive Geschwindikeitsregelung" ein Sachmangel ist, wenn Du die besagte SA gar nicht geordert hast?

    VG

    die irreführende Bezeichnung lässt einen Laien dies ja vermuten, das dies in der Ausstattung vorhanden ist.

  • Hallo SirHenri,


    ich sag es mal deutlich. Mach Dich nicht lächerlich.


    Du hast die Ausstattungsbeschreibung von Mini missinterpretiert und jetzt machst Du wen dafür verantwortlich ???

    Rücktritt vom Kaufvertrag? Warum? Weil Du es versäumt hast, ausreichend zu recherchieren oder das Thema auch mit dem Verkäufer ausreichend zu klären? Auch ein entsprechender Produkttest hat offensichtlich nicht stattgefunden…


    Versteh mich nicht falsch, ich kann die Enttäuschung verstehen aber den Fehler hast DU gemacht - nicht Mini.


    VG Sven

  • Du hast doch einen Gebrachtwagen gekauft. Wieso sollte Dir ein Verkäufer erklären, was es bei dem Fahrzeug alles nicht gibt? 😲

    die irreführende Bezeichnung lässt einen Laien dies ja vermuten, das dies in der Ausstattung vorhanden ist.

    Naja, „vermuten“ ist nicht wissen. Da hättest Du wohl fragen müssen, was das genau bedeutet.

  • Danke erstmal für eure Antworten.

    Um es deutlicher zu machen was Sachmangel u.a. auch bedeutet:


    Sachmangel 434 § BGB liegt vor,


    Auszug....


    ...wenn der Käufer aufgrund einer Formulierung zu einer berechtigten Fehlannahme kommt, weil:


    - Die Beschreibung unklar oder missverständlich war (in diesem Fall "Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion")

    - Der Händler keine Klarstellung vorgenommen hat, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass du es anders verstanden hast


    Sachmangel wegen Aufklärungspflichtverletzung


    § 241 BGB Treu & Glauben


    - wenn du nicht fachkundig bist

    - der Begriff objektiv missverständlich ist

    - keine Erklärung erfolgt


    dann kann eine Verletzung der vorvertraglichn Aufklärungspflicht vorliegen...


    was sagen die Gerichte dazu


    "Wer als Verkäufer weiß oder erkennen kann, dass der Käufer eine technische Ausstattung missversteht, muss diesen Irrtum aufklären"

    (OLG Düsseldorf, Az. I-3 U 40/14)

  • Brauchst weder den einen noch den anderen. Die Tempomaten verschleißen extrem die hinteren Beläge.


    Unabhängig davon, wir haben den adaptiven in beiden Minis drin und nutzen den aufgrund der bescheidenen Kamerasteuerung nie

    Peter


    Ich bin jetzt 60 Jahre alt und habe keine Zeit mehr, die ich an Ladesäulen verschwenden könnte :D

  • ich bin auch nicht auf der Suche nach Rechtsbeistand - da hast du etwas falsch verstanden. Ich will hier auch nicht Oberlehrerhaft rüberkommen. Wenn meine Frage für euch lächerlich rüberkommt - ok , damit komme ich klar. Sollte es aber jemanden in der Community geben, der ähnliches erfahren musste, wäre ich für seine/ihre Wortmeldung dankbar.