Kaufvertrag bei Insolvenz - Zahlung Preis MINI - keine Rechtsberatung - ohne Gewähr!

  • Der Vertrag erlischt nicht automatisch mit einer Insolvenz. Wo steht denn das Verfahren, ist es auch tatsächlich schon eröffnet, wurde ein Verwalter bestellt oder wird die Insolvenz in Eigenverwaltung abgewickelt? Wie willst Du Dich positionieren, bestehst Du auf Erfüllung? Mein Tipp: suche den Kontakt mit dem Händler bzw. Verwalter.

  • Es geht mir um Informationen für den Fall das es soweit kommen sollte. Es ist noch nicht konkret. Ich hätte den Vertrag allerdings nach Möglichkeit gerne erfüllt. Danke für Deine ersten Informationen.

  • Mal ganz pauschal (die Insolvenzordnung ist komplex und läßt sich hier nicht komplett erläutern) und ohne auf den Einzelfall einzugehen, dessen Details ich nicht kenne:
    Eine Insolvenz heißt nicht automatisch, daß der Betrieb per se nicht mehr existiert; die Geschäftsleitung hat aber mit Einleitung eines Insolvenzverfahrens i.d.R. keine Verfügungsmacht mehr über die Geschäfte und kann z.B. keine Autos mehr selbständig herausgeben, siehe §80 InsO. Der vom Gericht ggf. eingesetzte Insolvenzverwalter hat die Verfügungsmacht und hat die Möglichkeit, bestehende Verbindlichkeiten (wie zB einen Liefervertrag) nicht zu erfüllen; §103 InsO, wenn er also beschließt, daß er nicht ausliefern will, gibt´s kein Auto.


    Problematisch ist das alles dann, wenn der Kunde schon vorab (also vor Eintritt der Insolvenz) bezahlt hat - das Geld landet dann in der Insolvenzmasse und der Kunde kann sich für die Rückzahlung dann in die Schlange der Insolvenzgläubiger einreihen; wenn überhaupt, bekommt er dann einen kleinen Bruchteil seines Geldes nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Wenn so viel Masse da wäre, daß auch noch der letzte Kunde ausgezahlt würde, wäre wohl die Insolvenz schon gar nicht geschehen....


    Deshalb habe ich auch unseren Mini mit Bargeld gekauft - ich persönlich würde nie, nie, nie Geld vorab überweisen, wenn es nicht eine eigene Niederlassung eines großen deutschen Herstellers ist. Die Hersteller springen meiner Erfahrung nach nicht in die Bresche, wenn ein selbständiger Händler in die Insolvenz geht.


    Dies ist keine Rechtsberatung und auch nicht als solche gedacht - zur Prüfung des jeweiligen Einzelfall rate ich ausdrücklich, ausnahmslos einen Rechtsanwalt zu mandatieren.
    Beste Grüße
    Chris

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit.

  • Vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung, jetzt bin ich etwas schlauer. Im schlimmsten Fall bekomme ich halt kein Auto und muß woanders nochmal neu bestellen. Ich zahle übrigens auch grundsätzlich bei Abholung mit Bargeld. Das hat schon oft zu Diskussionen geführt, da der Händler kein Bargeld annehmen wollte.

  • Vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung, jetzt bin ich etwas schlauer. Im schlimmsten Fall bekomme ich halt kein Auto und muß woanders nochmal neu bestellen. Ich zahle übrigens auch grundsätzlich bei Abholung mit Bargeld. Das hat schon oft zu Diskussionen geführt, da der Händler kein Bargeld annehmen wollte.

    Mehraufwand und nicht mehr Zeitgemäß, Geldwäsche Gesetz, Geld zählen ( Zeitaufwand) , zur Bank bringen bestätigen lassen das alles richtig und echt ist u.s.w.


    Wenn man so liquide ist, sollte es ja kein Problem sein mit seiner Bank zu sprechen und das Geld per EC Karte ( nicht Kreditkarte) zu bezahlen, wenn man im Vorfeld kein Geld überweisen möchte. ( Gerade in diesem Zusammenhang, gestellte Frage) ist das ja durchaus nach zu vollziehen. Aber bislang hat das bei keinen Kunden funktioniert, sprich dann bleibt das Auto halt stehen bzw. nach Rücksprache die Fahrzeugdokumente im Haus bis Geldeingang bestätigt.


    Gerade jetzt wo ich, sicherlich Situationsbedingt 10 Cent per karte zahle sollte man seine Denke mal überarbeiten. Den es geht ja auch umgekehrt, Kunde bestellt Auto, Auto wird gebaut und bei Auslieferung ist der Kunde pleite, da steht das Auto beim Händler und muss neu verkauft werden, was ja bei bestimmten Konfigurationen nicht unbedingt ein Selbstläufer ist.


    Alles meine persönliche Meinung dazu, mit Erfahrungswerten aus 15 Jahren Tätigkeit in dem Bereich.

    MINI Cooper R50 05-07,MINI ONE R56 07-08, MINI Cooper S R56 08-15, MINI JCW R56 15-19, JCW R57 19-...

  • Mehraufwand und nicht mehr Zeitgemäß, Geldwäsche Gesetz, Geld zählen ( Zeitaufwand) , zur Bank bringen bestätigen lassen das alles richtig und echt ist u.s.w.
    Wenn man so liquide ist, sollte es ja kein Problem sein mit seiner Bank zu sprechen und das Geld per EC Karte ( nicht Kreditkarte) zu bezahlen,

    Ob man die EC-Karte so weit freischalten kann, daß über mehr als 20.000 Euro in einer Transaktion verfügt werden kann, weiß ich nicht; mag durchaus sein und wäre die sicher beste Variante für beide Seiten. Meine Bank hatte mir das interessanterweise nicht vorgeschlagen, als ich fragte, wie man sinnvollerweise 22.000 Euro vor Ort bezahlt. Ich dachte ja auch, da käme jetzt ´ne moderne Alternative, die ich noch nicht kennen würde...... Die Alternative ist ein bankbestätigter Scheck, der muß allerdings bei der Bankfiliale in aller Regel erst bestellt werden. Auf diesen muß der Händler sich allerdings nicht einlassen. Eine Online-Sofortüberweisung vor Ort dank mobilen Internets könnte auch funktionieren; die entsprechende Transaktionshöhe muß man sich aber auch freischalten lassen und man sollte die Überweisung m.E. nur dann vornehmen, wenn die Bank auch zeitgleich erreichbar ist, weil z.B. bei Überschreitung der 20.000 Euro-Grenze eine automatische Prüfsperre zuschlagen kann - dann ist die Überweisung raus, kommt aber nicht an und man ist zurück am Ausgangspunkt....


    Bargeld ist nach wie vor *das* legale Zahlungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland; "Zählen ist so anstrengend" ist keine adäquate Reaktion eines Händlers. Augen auf bei der Berufswahl, sage ich da nur. Daß 500-Euro-Scheine abgeschafft wurden ist nicht die Schuld des Kunden. Das Zählen übernimmt bei Bank und Händler eine Zählmaschine innerhalb von Sekunden (ich kaufe meine Autos allerdings auch nicht im Autozelt, sondern im Autohaus...) und für die Beachtung des Geldwäschegesetzes nimmt man einen Herkunftsnachweis des Geldes von seiner Bank mit, sprich einen Abhebungsbeleg, und unterschreibt beim Händler noch eine entsprechende Standarderklärung. Die Zahlung mit Deutscher Mark hat ja auch 50 Jahre lang bestens funktioniert und die deutsche Wirtschaft nach oben gebracht; da kam auch keiner mit einem gestrichenen Scheck zum Autokauf, sondern mit Bargeld. Wenn ein Kunde den Händler mangels eigener Substanz vorfinanzieren soll - bei heutigen Lieferzeiten bis zu acht Monaten oder mehr - , ist im System was falsch, solange der Kunde dann im Insolvenzfalle überhaupt nicht - Null, Nada, Niente, Njet, Nix, Zero - geschützt ist. Wer mit Autos handelt, sollte m.E entsprechend solvent sein.


    Was "bisher bei keinem Kunden funktioniert hat" habe ich nicht verstanden - bezog sich das auf die EC-Karten-Überweisung?


    Bloß meine Meinung, wie ich es mache - und wie ich gerade erst bei einem großen deutschen BMW-Händler bezahlt habe, ohne daß das auch nur ein Augenbrauenrunzeln hervorgerufen hat. Die Menschen, die ich kennengelernt habe im Laufe meines Berufslebens, denen das von mir beschriebene Insolvenz-Szenario so passiert ist, zahlen jedenfalls, soweit ich das einschätzen kann, ihr Lebtag nur noch bar für Autos..., wenn sie viele Jahre später endlich wieder genug für ein neues Auto angespart haben.


    Daß der Händler ein gewisses Risiko eingeht bei recht unüblichen Konfigurationen, ist sicherlich richtig. Aber was ist die Alternative? Diese Konfiguration nicht anzubieten? Ausfallsicheres Anderkonto beim Notar? Im Zweifel würde ich den fliederfarbenen Siebener mit Alcantara-Felgen dann bei einer BMW-Niederlassung kaufen; da steht dann BMW hinter. Erinnert mich an den Witz aus den 80ern mit dem Polen, der 100 Zloty auf die Bank bringt und nach Sicherheiten fragt. Der Bankbeamte versichert ihm nacheinander, daß die Bank liquide sei, der Bankenverband und auch der polnische Staat. Als das nicht reicht, bringt der Bankbeamte den Großen Bruder Sowietunion als Sicherheit vor und sagt, als der Kunde auch die Zahlungskraft der SU hinterfragt: "Also, Genosse, es wird Ihnen wohl 100 Sloty wert sein, wenn die SU pleite geht...." :)


    Grüße
    Chris

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    4 Mal editiert, zuletzt von JustMini ()

  • @JustMini
    Also bei mir war es so, das mich mein Händler angerufen hat, einige Tage bevor der
    SE bei ihm war,
    ich ihm die Vollmacht zur Zulassung unterschrieben habe, und meinen Personalausweiss im Original dazu geben musste.
    Anders würde die Zulassungsstelle nicht arbeiten.
    Hat dann auch einige Tage gedauert ( knappe Woche).
    Dann bekam ich den Anruf das alles zur Übergabe fertig wäre.
    Dann den Betrag am selben Tag per Sofortüberweisung bezahlt, und den Mini am nächsten Vormittag abgeholt.
    Das heißt ,ich war schon vor der Zahlung als Halter eingetragen.
    Was ich natürlich nicht weiss, war ich als eingetragener Halter auch schon Eigentümer?