Ich habe jetzt mal in meinem neuen Fahrzeugschein nachgesehen.
War es bisher nicht immer so, dass die kleinstmögliche Reifengröße eingetragen war und man immer noch eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung hatte?
Bei meinem alten F56 Cooper S waren 16"-Räder im Schein eingetragen.
Jetzt stehen bei meinem neuen Schein die 18"-Räder drin.
Ich möchte aber 17"-Winterreifen fahren. Darf ich das jetzt überhaupt mit den 18"-Rädern im Schein?
Und werde ich dann im Winter weniger besteuert?
Also müsste man ein Auto mit den kleinstmöglichen Reifen kaufen, zulassen und besteuern. Erst dann aus dem Zubehör größere Felgen kaufen.
Schon sehr komisch.