Und zu unserem rechtlichen Bedenkenträger, die Programmierung erlaubt nur die Grundeinstellung bei anlassen des Fahrzeuges "Start SSA an" oder "Start SSA aus" Wenn dies ein moralisch, rechtliches Problem sein sollte wäre dies nicht frei zugänglich.
Auch das so sicher wie das Amen in der Kirche.
Falls du mich mit unserem rechtlichen Bedenkenträger meinst, verstehe ich die Art der Diskussion nicht. Sind Bedenken für Dich negativ? Warum persönlich werden? Fahrzeugbesitzer und Fahrzeugführer sind erwachsen und für das Handeln verantwortlich. Wie ich geschrieben habe, entscheidet man das für sich. Hast du einen Beleg für deine Angabe was die Programmierung erlaubt bis hin zum Amen in der Kirche
Ist diese Programmierung mit geprüfter, öffentlich frei zugänglicher Software des Herstellers möglich? Wer haftet für die Programmierung? Wer garantiert die fehlerfreie Programmierung? Gibt es Ausschlüsse? Ob man dieses Risiko eingehen will (ein dritter prüft im Zweifel oder im genannten Extremfall für dich), ist deine Sache. Ich hätte bedenken, schreibe dir aber nichts vor. Ich glaube gar nicht das wir beim Thema weit auseinander sind
denn hat es Konsequenzen? Vermutlich in 99 von 100 Fällen nicht. Bin ich deshalb Bedenkenträger? Darf ich dennoch nicht mitspielen? Ich würde wie geschildert den Taster nach Fahrtbeginn 1x drücken und damit beruhigter fahren. Den Aufwand und ein mögliches Risiko während oder durch Programmierung wäre mir das nicht wert.
Was mir nicht klar ist: Wenn die Grundeinstellung bei anlassen des Fahrzeuges "Start SSA an" oder "Start SSA aus" zweifelsfrei erlaubt ist, warum bietet BMW diese Option nicht an? Gibt es einen Hersteller der diese Option bietet? Ich lasse mich gerne überzeugen ![]()