Doch, nur mit Geschwindigkeitsindex "W".
Beiträge von rausfahrer
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Logan5: Puuhhh, noch mal Glück gehabt! Dachte schon, ich muss mir so eine iiiihhhhh...lektroschleuder holen. Aber dann Teil zwo gesehen...alles im grünen Bereich...
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Kenne ich noch unter "Auspacken, Einschalten, Gerät defekt". Als Alt- AEGler (Anfang 80er des letzten Jahrtausends) kenne ich aus dem Vertrieb noch den netten Spruch "Möchten Sie ein Gerät von Philips, oder soll es etwas Anständiges sein?". Tja, wie sich die Zeiten doch ändern...
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Unabhängig der Rechtslage zum Zeitpunkt einer Beanstandung leider falsch subsummiert. Abs. 2 Satz 2 beginnt bei "Sie erlischt, wenn...". Worauf Du Dich beziehst, wäre § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO. Somit erlischt die Betriebserlaubnis nicht zwingend, wenn ein Merkmal des Abs. 3 erfüllt wird.
Dessen unbeachtet bleibt eine Verschlechterung eines homologierten, d.h. genehmigten Anbauteiles (Auch Originalteil!), wenn die Vorgaben der Bauart- oder Typgenehmigung nicht mehr eingehalten werden.
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Jetzt grätsche ich doch mal rein:
Eibach Pro Kit Federn sind bei Fahrzeugen mit Niveauregulierung (adaptives Fahrwerk, DDC) laut Gutachten in Deutschland nicht zulassungsfähig. Wie das die Prüfstellen in Österreich handhaben, müsste vorab geklärt werden, evtl. auch mit einer aufwändigen und teuren Einzelabnahme.
Bleibt derzeit nur ein Komplettfahrwerk mit Stilllegung der Niveauregulierung als Alternative.
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Cooper S, BJ 08/2014
U.1: 81
U.2: 3750
U.3: 73 -
Beim ONE war es auch die obere Buchse am Pedallager. Plastilube mit Röhrchen aus der Spraydose drauf, seit über 5.00 km Ruhe.