Warum spielt für Dich der Restwert bei einem Gebrauchtwagen eine Rolle? Willst Du diesen, bezogen auf die JCW-Fahrzeuge, mit einem spekulativen Gewinn später verkaufen
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Weil der Wagen ja irgendwann wieder für etwas neues verkauft werden soll. Je mehr ich dafür noch bekomme (relativ gesehen zum Einkaufspreis natürlich), desto besser!
Der Neue ist in der Tat noch nie zugelassen worden, darf er aber noch neu, da er eine Sondergenehmigung hat. Jedoch auch hier die Frage: Gilt die Thematik mit den Klappenabgasanlagen für Baudatum oder EZ? Also dürfte ich an den trotz EZ 2018 noch die Pro Anlage bauen, wenn er vor 11/17 gebaut worden ist? Denn ich glaube ja nicht, dass er mit neuer Abgasnorm zugelassen wird, denn der Motor dahingehend nicht optimiert ist.